Fettgedruckter TextHallo, seit vielen Jahren habe ich eine Wohnung an einen älteren Herrn vermietet. Er bezieht Wohngeldzuschuss vom Landratsamt. Bisher habe ich eine Nebenkostenabrechnung ( auf der Basis der jährlichen Abrechnung durch die Hausverwaltung) erstellt. Nun will das LA ( neue Mitarbeiterin) die Aufschlüsselung der einzelnen anfallenden Kosten wissen. Meine FRAGE: Kann ich, ohne den Mietvertrag zu ändern, einfach die Nebenkosten als Pauschale abrechnen, sodass das LA den Wohngeldzuschuss danach fest legen muss?
Für jede brauchbare Antwort im Voraus besten Dank1
M.f.G.
loewe41
Nein, nein.
Haben Sie eine Begründung für Ihr " NEIN " ?
M.f.G.
loewe41
Verträge sind einzuhalten. Wozu wären sie sonst gut?
Freilich gibt es Ausnahmen. Eine davon betrifft sogar genau dein Problem. Nach § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) geht eben diese Verordnung den Mietverträgen vor. Das hilft dir aber auch nicht weiter. Denn es ist gerade die Betriebskostenpauschale, die durch die HeizkostenV weitgehend ausgeschlossen wird (§ 6 HeizkostenV). Wärmeenergie soll verbrauchsabhängig abgerechnet werden, damit die Mieter und Mieterinnen einen Grund haben zu sparen.
Auch von dieser Ausnahme gibt es Ausnahmen. Auch das nützt dir aber nichts. Denn wenn eine Heizkostenpauschale in deinem Fall grundsätzlich zulässig sein sollte, so verstieße sie doch gegen den Mietvertrag, nach dem du schon so lange abrechnest.
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