Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung

Ich habe Zwei Fragen zur Mietwohnung:

  1. Der Vermieter fordert in der Abrechnung Kosten für Garage, Tiefgarage und Stellplatz (20,97 €), sowie Gebäude-u.LW Versicherung (152,67 €). obwohl beide Kostenpunkte nicht im Mietvertrag stehen, nicht genutzt werden und diese Kosten nicht im Vertrag angekreuzt wurden. Die Sach- und Haftpflichtversicherung ist dagegen aufgeführt mit 3,79 €.

Er schreibt dazu: „Auch die Garagenwartung kann man seit 2016 umlegen, da beschlossen wurde, dass Bewohner das Fahrrad unten parken und somit das Garagentor, sowie Tiefgaragenstrom benutzen, dies ist unabhängig davon, ob dies auch tatsächlich benutzt wird.“

Bin ich trotzdem verpflichtet diese Beträge zu zahlen?

  1. Jetzt, nach nur 1,5 Jahren Mietdauer kündigt der Vermieter eine Mieterhöhung an. Dabei entspricht die Miete den marktüblichen Preisen.
    Wie muss ich mich verhalten?

Gibt es im Mietvertrag einen Querverweis zur Betriebskostenverordnung?

Wie möchtest Du Dich denn verhalten bzw. was ist Deine Meinung zu dieser Mieterhöhung?

Hallo,
erst mal danke für die Antwort.
Ich zahle bereits den Höchstbetrag an ortsüblicher Miete.
Es gibt keinen Verweis im Mietvertrag zur Betriebskostenverordnung. Aufgeführt ist u.a. im Vertrag Sach- und Haftpflichtversicherung. Aber in der Nebenkostenabrechnung stehen u.a. Gebäude-u-LW Vers mit 152,67 € und Haushaftpflichtversicherung mit 3,79 €.

was erst mal nichts mit den Nebenkosten zu tun hat.

interessant, in den meisten Formularen die man erwerben kann ist das eigentlich Standard - ist das ein selbst erstellter Vertrag?

Wenn wirklich ncihts anders vereinbart ist, dann muss man nur das vereinbarte bezahlen.

Näheres kann man ohne Kenntnis des genauen Wortlautes des Vertrages nicht sagen.

Dann paßt das doch.
Gebäude- und LW-Versicherungen sind Sachversicherungen.
Haushaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung (sagt doch der Name!).