Nebenkostenabrechnung - Vermieter belastet Mieterkonto ohne Zustimmung

wir haben im Herbst letzten Jahres für 2019 eine Nebenkostenabrechnung erhalten, bei der für uns einige Posten nicht nachvollziehbar sind. Eine Position hat sich preislich VERDOPPELT, eine andere sogar VERVIERFACHT. Auf unsere Anfragen (Einschreiben mit Rückschein) antwortet der Vermieter generell NICHT.

Wir haben daraufhin unter Vorbehalt) alle anderen Posten bezahlt. Für die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbaren Positionen haben wir Mittelwerte der Beträge der Vorjahre entrichtet.

Nun hat der Vermieter ohne uns zu kontakten und ohne unsere Zustimmung unser Konto um den Differenzbetrag belastet.

Wir haben daraufhin eine Rückbuchung vornehmen lassen und den Vermieter erneut um eine Begründung der für uns eklatanten Erhöhungen gebeten.

Welche Nachteile können uns entstehen, wenn wir den Differenzbetrag bis zur nachvollziehbaren Stellungnahme des Vermieters zurückhalten?

Ist der Vermieter verpflichtet, uns eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung zuzustellen?

Darf der Vermieter ohne unsere Zustimmung unser Konto belasten?

Habt Ihr ihm denn eine Abbuchungserlaubnis erteilt ?
Ich finde das sehr ungewöhnlich, dass ihr, selbst wenn verlangt, dem zugestimmt habt.

Ich meine, noch ist es ja üblich Miete und Vorauszahlungen per Dauerauftrag zu erteilen. Und Nachzahlungen aus NK-Abrechnung nach Erhalt und Prüfung der Abrechnung einzeln zu überweisen.

Dass ihr unstrittige Teile bezahlt habt ist grundsätzlich richtig und gut.

Die Abrechnung muss rechnerisch richtig und nachvollziehbar sein.
Vielleicht sagst du mal was, zu den Punkten die sich stark verteuert haben. Sind das Verbrauchskosten, also sollt ihr mehr verbraucht haben ? Oder sind da neue Kosten hinzugekommen oder haben sich verteuert ?

MfG
duck313

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Hi!

Einzug per SEPA ist auch nicht unüblich, grade bei größeren Vermietern.

ABER: Nachzahlungen für die Nebenkosten können nicht einfach so eingezogen werden, weil das mit der Miete auch so gemacht wird, das braucht eine zusätzliche Erlaubnis.

Und bei Streitigkeiten um Posten der Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter diese auch nicht einfach so einziehen. In dem Fall hier gab es ja sogar Einschreiben und eine Überweisung - dann den strittigen Betrag einfach einzuziehen, ist nicht nur nicht erlaubt, sondern schon ziemlich frech.

Das Rückbuchen ist genau das Richtige. Das verursacht zudem zusätzliche Kosten, die der Vermieter selbst zu tragen hat, und nebenbei oft auch seine Legasthenie spontan heilen.

So ganz grundsätzlich muß die Nebenkostenabrechnung schon nachvollziehbar sein, dazu gehört auch, daß man Einblick in die Rechnungen nehmen darf - was dummerweise nicht heißt, daß der Vermieter einem dazu Kopien schicken muß.

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Die Kosten für die Satellitenanlage (Fernsehen) haben sich vervierfacht (10 Jahre lang ca. 40 €, jetzt 180 €), die Kosten für Gebäudeversicherung verdoppelt (10 Jahre lang 50 €, jetzt 110 €).

Die Verbrauchskosten - die wir bezahlt haben) schwankten gegenüber den Vorjahren so um 5 bis 10% plus/minus, was für uns auch nachvollziehbar ist.

Die Steigerung,insbesondere bei SAT, ist so ohne weiteres nicht plausibel. deshalb bitte um Einsicht in die Unterlagen (etwa im Büro der Verwaltung) oder falls man sich darauf einlässt durch Zusendung von Kopien.

Wenn eine Versicherung teurer wird, dann könnte sich schon ein „Sprung“ ergeben.
Bei der Sat-Antenne ist es nicht so ohne weiteres klar, könnten Reparaturen oder Modernisierung/Umstellung drin versteckt sein (unzulässig).

Aber das muss der Vermieter ja mit den Originalrechnungen belegen.