Nebenkostenabrechnung, Wasser und Kanalgebühren

Hallo,
meine Frage ist etwas schwierig zu erklären aber ich hoffe man versteht es.

Also es geht um die Wasser- und Kanalgebühren.
An meinem Wohnort kostet Wa/Ka zur Zeit 3,30 Euro. In allen Wohnungen wo ich zur Miete wohnte zahlte ich je nach dem wie hoch die Wassermenge war die ich verbraucht habe den aktuellen Wa/Ka Preis.

Nun wohne ich seid 4 Jahren in einem anderen Mehrfamilienhaus. Jede Wohnung hat seine eigene Wasseruhr für Warm- und Kaltwasser und ich weiß genau was ich verbraucht habe.
Unsere Abrechnung wird von Brunata gemacht, es kommt jemand und liest Wasser und Heizung ab.
Das ist auch alles ok.
Was allerdings seid Jahren nicht passt sind die Wasser- und Kanalgebühren in den Abrechnungen die von Brunata erstellt wird.
2007 sollten die Wa/Ka Gebühren 5,58 Euro betragen, 2008 3,88 Euro, 2009 3,20 Euro, 2010 5,19 Euro.

Ich weiß auch wie die unterschiedlichen Beträge zustande kommen. Die Gemeinde hat eine Wasseruhr für das komplette Haus und rechnet genau die qm² ab. Mit dem richtigen Preis.
Dann nimmt die Hausverwaltung die gesamt abgelesenen qm² Rechnung der Gemeinde und teilt es durch die qm² Zahl jeder Wohnung.
Bsp.: Gemeinde verrechnet 300 qm² im Haus wurden 200 qm² abgelesen.
Dadurch muss ich immer mehr zahlen als es kostet (bis auf einmal) 2010 waren es fast 170 Euro mehr.
Die Hausverwaltung sagt es gleicht sich im Jahr drauf wieder aus, aber so war es bis jetzt nicht. Es sind natürlich auch nie alle Mieter da beim ablesen, so das Schätzwerte genommen werden, auch haben wir Fußbodenheizung bei der Wasser verbraucht wird oder irgendwo geht Wasser verloren. Allerdings geht es bei mir um 100 qm² die offenstehen und einfach auf die Mieter aufgeteilt werden.
Ich alleine kann da aber nichts ausrichten den seid Jahren moniere ich es beim Vermieter und der Hausverwaltung.
Aber trotzdem sehe ich nicht ein das ich mehr zahlen soll.
Kann mir einer sagen wie die Rechtslage ist??
Habe bei der NK-Abrechnung 2010 den Betrag ausgerechnet der zu viel war und nicht bezahlt mit einem Erklärungsschreiben. Ich bekam dann die Wasser und Kanal Gemeindeabrechnungen der letzten 3 Jahre in Kopie von meinem Vermieter mit der Anmerkung die Abrechnung ist OK und der fehlende Betrag ist nachzuzahlen
So als ob nun alles erledigt wäre. Das ist ein Witz ich verstehe nicht warum es keiner kapiert das ich nur für mein Wasser den richtigen Betrag zahlen will und nicht mehr.
Ich hoff mir kann einer helfen bin echt schon am verzweifeln.

Danke im voraus

Anette

Hallo Anette,

da ich die örtlichen Bestimmungen und den Mietvertrag nicht kenne, kann ich keine verbindliche Antwort(en) geben. Ich schildere zunächst die Situation in unserem Mietshaus, die ich für beispielhaft gerecht halte:
Jede Wohnung hat eigene geeichte Wasserzähler und hat einen Vertrag mit den hiesigen Wasserwerken. Das hat den Vorteil, daß jeder seinen eigenen Verbrauch unter Kontrolle hat. Der Nachteil ist, daß die Gebühren für die Zähler anfallen, für zwei Zähler 35,40 Euro/Jahr.
Für den Wasserverbrauch für Garten und Heizung gibt eine gesonderte Wasseruhr. Die Kosten werden mit den Betriebskosten (nach qm) abgerechnet.

Bei Ihnen stellen sich mehrere Fragen:

  1. Sind die Wasseruhren geeicht?
  2. Zahlen Sie Gebühren für die Wasseruhren?
  3. Gibt es für das Allgemeinwasser (Heizung/ Garten etc.) eine gesonderte Wasseruhr?
  4. Wie ist die Vereinbarung im Mietvertrag?

Wenn die Uhren nicht geeicht sind und für die Abrechnung nicht gebraucht werden, wofür dienen sie dann? Wenn dann auch noch Gebühren anfallen, sollten die Uhren schnellstens abgebaut werden. Unsinnige Kosten darf der Vermieter nicht zulassen und mit den Betriebskosten abrechnen. Er verstößt damit gegen das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot !!
Wenn die Uhren geeicht sind, dann sollten Sie die Abrechnung gemäß abgelesenem Verbrauch fordern. Die Kosten des Allgemeinwassers müssen dann mit den Betriebskosten abgerechnet werden.

Sie haben mit dem schriftlichen Widerspruch gegen die Abrechnung richtig gehandelt. Die Antwort mit den Abrechnungskopien ist offensichtlich unsinnig. Widersprechen Sie weiter schriftlich im Sinne meiner obigen Ausführungen und fordern Sie eine Abrechnung auf der Basis Ihrer gemessenen Verbrauchswerte. Ob bei den Nachbarn abgelesen werden konnte, spielt keine Rolle. Es wäre noch akzeptabel, wenn sichergestellt wäre, daß im Folgejahr gemäß Ablesung der Wohnungszähler abgerechnet würde und sich die Ungenauigkeiten der Vorjahrsschätzung ausgleichen würden, aber damit ist offenbar nicht zu rechnen.

Wenn Sie nicht weiter kommen, hilft der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt.
Für weitergehende Fragen bin ich offen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
es ist tatsächlich schwierig!
Am besten ist es, Sie kontrollieren und rechnen die Ihnen vorliegende BRUNATA-Abrechnung nach (diese liegt Ihnen doch vor???). Hier können Sie genau nachvollziehen, was alles in die Wasserabrechnung einfließt, z.B. auch Grundkosten, Zählermiete, Wärmedienstkosten, a.so Kosten der BRUNATA, usw…
Das ergibt dann die von Ihnen zu zahlenden Kosten.
Grüße, zita

Liebe Anette,

wie Du schon richtig erkannt hast, dreht es sich dabei immer um die Gesamtkosten der Lieferung, die auf die Gesamtentnahme verteilt werden.

Grund für die Differenz können im Folgenden liegen:

1.Messtolleranzen:
Jedes geeichte Messgerät, so auch Wasserzähler, hat Toleranzen. Hier nennt man das Eichfehler.
Dieser Fehler summiert sich, je mehr Zähler als „Unterverteilung“ hinter einem Hauptzähler sitzen.
Im Verkehrsbetrieb können das gerne mal mehr als 10% sein, die auch zu tollerieren sind. Wichtig dabei ist: Die Zähler MÜSSEN geeicht sein.
Eichfristen bei KWZ sind 6 Jahre, bei WWZ 5 Jahre.
Sind diese Fristen überschritten, dürfen die Zähler nicht mehr zur Erhebung und Verteilung von Nebenkosten benutzt werden. (Eichordnung)

  1. Unterschiedliche Ablesezeitpunkte.
    Es ist denkbar und auch zu tolerieren, dass beispielsweise, die Stadtwerke den Wasserzähler zu einen deutlich späteren Zeitpunkt (bis zu 6 Wochen) abliest, wie das Wärmedienstunternehmen die Zähler in den Wohnungen.

  2. Unterschiedliche Abrechnungszeiträume
    Möglicherweise korrespondieren die Abrechnungszeiträume zw. Brunate und Wasserwerken gar nicht. Z.B.: Wasser wird immer zum Jahresende abgerechnet, Eure Verwaltung macht die Gesamtabrechnung aber erst Ende März, o.ä…
    In diesem Fall müsste die Verwaltung Kosten abspalten.

  3. Nicht gezählte Allgemeinentnahmen.
    Es gibt nicht selten Allgemeinentnahmen, in Heizraum, Waschküche, Gartenbewässerung, Hausmeisterraum, etc., die, weil der Allgemeinheit zugänglich, nicht erfasst werden müssen.

  4. Nicht gezählte Individualentnahmen
    Es kann auch sein, dass in einer Nutzeinheit vergessen wurde, für bestimmte Entnahmen Wasserzähler zu installieren.
    In diesem Fall muss mit Wasserzählern nachgerüstet werden

Wenn nun einige dieser Faktoren zusammen kommen, ist es gut möglich, dass Unterschiede Eurer Größenordnung auftreten. Zu akzeptieren ist das aber keines Falls. Denn die Aussage, dass sich das immer wieder ausgleicht stimmt nur solange, wie sich das Nutzerverhalten innerhalb der Hausgemeinschaft nicht verändert. (Nutzerwechsel, Krankheit, Neugeborene, Arbeitslosigkeit, etc.)

Als erstes würde ich die Wasserzähler auf Eichgültigkeit überprüfen. Danach die Ablese- Abrechnungszeiträume. Wenn das alles im Lot ist und trotzdem über 30% Diff. auftauchen, dann ist die letzte Möglichkeit zu prüfen: Nichterfasste Entnahmen die NICHT allgemeiner Natur sind.

Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Gruß Weschdl

Hallo, guten Tag
Sie haben Wärmezähler. Besser kann es nicht sein.Bedenken Sie: Die Heizung braucht Wasser. Der Garten braucht auch Wasser.Das muss man auch dazurechnen.Die Kosten für Brunata müssen auch aufgeteilt werden.Das Brunata Fehler macht kann ich nicht glauben.Habe selbst seit ca 40 Jahre damit zu tun,Keine Fehler.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Es gibt immer zwei Möglichkeiten: Sie teilen mit, das Sie nur nach dem Mietvertrag bezahlen, nämlich nach Qubik-Meter und rechen das aus und zahlen das auch nur. Vorher schreiben Sied das dem Vermieter und lassen den Brief durch Boten einwerfen und der Bote (ein Freund) bestätigt Unterschrift, Name, Datum, Tag und Uhrzeit auf einem identischen Schreiben die Übergaben. Und Sie zahel nur, was Sie ausgerechnet haben.
Dann muss der Vermieter klagen.

Oder Sie reichen die Klage ein. So wird das dann geklärt.
Oder Sie machen nicht, wie bisher und ärgern sich.
Dann viel Spass beim ärgern.
Ihe Mietvertrag sagtr, wie abgerechnet wird, also nach gemessenen Qubik-Metern, also klar!!

Guten Tag!
Der Vermieter bzw. sein Bevollmächigter (Brunata) darf nur den Betrag abrechnen, der auch ihm angerechnet wird, d.h. nimmt die Gemeinde 3,30 € dürfen auch Ihnen nur diese 3,30 € pro cbm berechnet werden. Das ist Gesetzeslage. Sonst wäre es ungerechtfertigte Bereicherung und die ist strafbar.
Legen sie schriftlich Widerspruch ein und fordern sie zur korrekten Abrechnung der Wasser/Kanalkosten auf.
L.G. Jihet