Moin,
mit dem Risiko, wieder eine sehr kryptische story zu liefern und dazu Fragen zu stellen - ich scheine das anzuziehen - hier in Sachen Nebenkostenabrechnung. Man möge mir das evtl. Verworrene verzeihen.
Überschrittener Abrechnungszeitraum mit immensen Nachforderungen:
M zieht ein Mai 2015, zieht aus Mai 2017. Bei Einzug wird eine Miete xxx plus NK in Höhe von 100€/m vereinbart, es soll ein schriftlicher Mietvertrag folgen, das findet bis Auszug nicht statt. Das macht ja nichts, denn dann gilt ja der gesetzliche und als mündlich geschlossen.
Die Wohnung stand vor Mietbeginn ein paar Jahre leer, wurde u.a. vom Mieter umfangreich renoviert, das ist eher nebensächlich. Dabei wurden neue WW und KW Verbrauchszähler eingebaut. Irgendwann nach mehreren Monaten baute eine Firma an den Heizkörpern fast im ganzen Haus digitale Abrechnungszähler ein (ob alle erfasst werden, ist unklar).
Die Heizungsrohre im ganzen Haus (alte Baubstanz) verlaufen unisoliert und die Heizkörper im Haus sind von vier dicken übereinanderliegenden einmal ca. 2m (einmal ca. 6m) langen ca 8cm Durchmesser Heizrohren (alte Industrieheizung) über sehr alte Röhrenheizkörper zu relativ modernen Flächenheizkörpern völlig unterschiedlich. Etwa ein Fünftel der beheizten Wohnfläche ist nicht vermietet und unklar, ob an den dort befindlichen Heizkörpern Zähler angebracht sind oder nicht, und ob dort befindliche Wasserverbrauchsstellen erfasst sind.
Die Mietzahlungen wurden nachvollziehbar immer überwiesen mit der Bezeichnung Miete xxx plus NK 100.
10 Monate nach Auszug kommt eine Brieflose Sammlung ohne Anschreiben per Fußpost mit drei Einzelabrechnungen vergangener Jahre im Briefkasten von M an.
Inhalt des Umschlags:
Abrechnung 1 Abrechnungszeitraum Sept 14 bis juni 15 Vorauszahlungen 200, Nachforderung 80.
Abrechnung 2 Abrechnungszeitraum Juli15 bis Juli 16 (13 Monate) Vorausz. 1300, Nachforderung 630.
Abrechnung 3 Abrechnungszeitraum Aug 16 bis Apr. 17 (9Monate) Vorausz. 900, Nachforderung 920.
„Unglücklicherweise“ hat M den unfrankierten Umschlag ohne Anschreiben ohne Datum etc. erst am Tag nach Ablauf des Abrechnungszeitraums plus 12 Monate entdeckt.
Somit sind alle drei Abrechnungen auf jeden Fall nicht fristgerecht eingegangen. Es besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass der Umschlag versehentlich als Werbung identifiziert ungeöffnet im Altpapier gelandet ist, oder? Wenn das gebraucht werden sollte.
Die letzte Abrechnung über ein paar Monate steht noch aus und könnte evtl. fristgerecht kommen. Keine der Abrechnungen ist nachvollziehbar und schlüssig, teils wurden die Ablesungen von einer Firma gemacht, teils kopielos vom Vermieter selber. Die Abrechnungen sind sicher inhaltlich mit Fehlern und sehr knapp gehalten (V ist „vom Fach!“).
Neben Heiz- und WW/KW Verbrauch wurden andere Hausnebenkosten berechnet (Grundsteuer und Gebäudeversicherung). Die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume sind einmal mit dem Anbringen der Zähler begründbar, das zweite Mal nicht.
Erstens sind alle Nachforderungen verjährt, korrekt? Das heißt M muss nichts zahlen, oder?
Zweitens kann man m.W. nach einer Frist auch die gesamten NK Vorauszahlungen zurückfordern, wenn nicht fristgerecht abgerechnet wurde, stimmt das?
Wie gesagt, V ist nicht unbedarft, sondern hat beruflich hohe Quali. und eine Zeit lang im Mietrecht gearbeitet, besitzt eine Zahl von vermietetem Wohnraum. (Und ob die Wohnung überhaupt Wohnraum oder Gewerberaum baurechtlich ist, ist dahingestellt.)
Danke und Grüße, ynot