Wir haben im Dezember unsere Abrechnung der Nebenkosten erhalten. Jeder Bewohner im Haus muß Nachzahlungen leisten. Werden für diese Abrechnungen auch Mehrwertsteuern erhoben ? Die sind nämlich nicht aufgeführt
Nein.
Das ist dein Anteil einer Gesamtrechnung, die bereits die entsprechenden Steuern enthielt.
Gruß,
Steve
Jain, geht es um Gewerb oder um Wohnzwecken?
die MWSt ansich gibt es schon lange nicht mehr und nennt sich USt.
Servus,
in dem Umfang, in dem in den umgelegten Betriebskosten USt enthalten ist, ist sie natürlich auch in der Umlage enthalten.
Separat aufgeführt werden muss sie nur, wenn ein Mieter Unternehmer im Sinn des UStG ist und deswegen eine Rechnung im Sinn von § 14 UStG benötigt.
Für alle anderen ist es gleichgültig, ob da steht
- Allgemeinstrom 175,30 €
oder
- Allgemeinstrom 147,31 € zuzüglich USt 19% 27,99 € = Gesamtbetrag 175,30 €.
Wenn ein Mieter seine Mietwohnung ganz oder teilweise als Unternehmer im Sinn des UStG nutzt und in diesem Zusammenhang eine Abrechnung mit ausgewiesener USt benötigt, muss er das mit dem Vermieter respektive der Hausverwaltung klären. Bevor man sich da aber aus dem Fenster lehnt, zuerst im Mietvertrag nachschauen, was da geht. Von vornherein ausgeschlossen ist das nicht, z.B. häusliches Arbeitszimmer bei Einzelunternehmer.
Schöne Grüße
MM
danke, es handelt sich um ein Mietshaus, also um Wohnzwecke
Servus,
auch dann ist es wie gesagt möglich, dass Mieter ihre Wohnungen für ihr Unternehmen nutzen, z.B. beim häuslichen Arbeitszimmer, aber auch, wenn z.B. ein Kinderzimmer für bezahlte Webcam-Auftritte genutzt wird.
Dann haben sie natürlich Anspruch auf eine Abrechnung mit USt-Ausweis. Aber das kann, wie bereits erläutert, auch ordentlich nach hinten losgehen. Ein Blick in den Mietvertrag bringt schon ein ganzes Stück weiter.
Schöne Grüße
MM
danke Steve, die ursprüngliche Gesamtrechnung enthält also die Ust. 2020 wurden allerdings wegen Corona die Steuern gesenkt. Woher wissen die Mieter, ob das auch auf die jeweiligen Rechnungen berücksichtigt wurde? Steuern sind ja nirgendwo aufgeführt, aber sicher in jeder Rechnung anteilmäßig enthalten ?? Gruß
Uschi
Jeder Mieter kann Einsicht in die Belege verlangen, die der Abrechnung zugrundeliegen.
Schöne Grüße
MM
das wird hier alles nicht zutreffen, ein Haus mit Apartments für „wohnen ü 60“ die meisten sind wesentlich älter, sogar ü 80
aaah, o.k. das hört sich gut an, danke
Einfacher wird es, wenn man sich dort, wo die Abrechnung gemacht worden ist, erkundigt, ob sie die Belege in Kopie übersenden bzw. als *.pdf übermitteln können und wollen und welche Gebühr sie dafür nehmen. Das ist normalerweise für beide Seiten besser: Der eine hat das Geläufs nicht und der andere kann im Tagesgeschäft seinen Rhythmus beibehalten.
Schöne Grüße
MM
das ist eine sehr sehr gute Idee. Es gibt noch andere Positionen in dieser Abrechnung, die fragwürdig dastehen. Auf jeden Fall genug Gründe, um der Sache über Nachweise und Belege nachzugehen. Vielen Dank und beste Grüße aus Hamburg