Hallo,
mal eine kurze mehr oder weniger fiktive Frage:
Nehmen wir mal an eine Person bezieht im Zeitraum Juli bis Dezember 2017 ALG2. Diese Person war vorher Selbstständig.
In diesem Zeitraum erhält die Person ein Guthaben aus seinen Nebenkosten für das Jahr 2016, wo diese Person NICHT ALG2 Empfänger war. Das Guthaben stammt also von in diesem Zeitraum zu viel gezahlten Nebenkosten.
Nun die Frage:
Wird das jetzt erstmal überhaupt konkret angerechnet als Einkommen oder von der Regelleistung abgezogen?
Und wenn ja, kann die Person dann lt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
a.) die nachgezahlte Einkommenssteuer oder / und
b.)die nachgezahlten Krankenkassenbeiträge für die freiwillig gesetzlich versichtere Krankenkasse ind iesem Zeitraum absetzen?
Also mit anderen Worten: Gibt es die Möglichkeit unter Voraussetzung allgemein oder dieser beiden finanziellen Belastungen die Nebenkostennachzahlung zu behalten, weil die Belastungen größer sind als die Nebenkostennachzahlungen?
Also etwa: 300 Euro Nebenkostennachzahlung bei 1000 Euro Steuernachzahlung und 1000 Euro Krankenkassennachzahlung, weil in dem verlinkten Artikel des Sozialgesetzbuches da steht, Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern sind abzusetzen?
Würde mich über qualifizierte Antworten freuen.