Nebenkostenrückerstattung bei ALG2 aus Zeit vor ALG2 Bezug bei gleichzeitiger Krankenkassen- und Einkommenssteuernachzahlung behalten?

Hallo,
mal eine kurze mehr oder weniger fiktive Frage:

Nehmen wir mal an eine Person bezieht im Zeitraum Juli bis Dezember 2017 ALG2. Diese Person war vorher Selbstständig.

In diesem Zeitraum erhält die Person ein Guthaben aus seinen Nebenkosten für das Jahr 2016, wo diese Person NICHT ALG2 Empfänger war. Das Guthaben stammt also von in diesem Zeitraum zu viel gezahlten Nebenkosten.

Nun die Frage:
Wird das jetzt erstmal überhaupt konkret angerechnet als Einkommen oder von der Regelleistung abgezogen?

Und wenn ja, kann die Person dann lt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

a.) die nachgezahlte Einkommenssteuer oder / und
b.)die nachgezahlten Krankenkassenbeiträge für die freiwillig gesetzlich versichtere Krankenkasse ind iesem Zeitraum absetzen?

Also mit anderen Worten: Gibt es die Möglichkeit unter Voraussetzung allgemein oder dieser beiden finanziellen Belastungen die Nebenkostennachzahlung zu behalten, weil die Belastungen größer sind als die Nebenkostennachzahlungen?

Also etwa: 300 Euro Nebenkostennachzahlung bei 1000 Euro Steuernachzahlung und 1000 Euro Krankenkassennachzahlung, weil in dem verlinkten Artikel des Sozialgesetzbuches da steht, Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern sind abzusetzen?

Würde mich über qualifizierte Antworten freuen.

Der verlinkte Beitrag bezieht sich auf was anderes. Nämlich auf ALG II Empfänger, die noch Einkommen aus Arbeit haben. Dieses Einkommen wird auf die Hilfe nicht voll angerechnet. Es wird vieles abgezogen, erst der Rest wird auf die Hilfe angerechnet.

Bei Dir trifft das nicht zu.
Du hast alte Schulden, die bleiben bestehen. Wie Du sie abzahlst ist zwar ein Problem, aber nur deines. Ratenvereinbarung oder Bitte um Stundung bis zu besseren Zeiten.

Die einmalige Rückzahlung aus Vor-ALG-II-Zeit wird angerechnet.
Vermutlich (genaueres wird man Dir ja sagen können) teilt man die Summe auf fiktive Monatsbeträge auf und berechnet dann den ALG-II-Satz neu.

MfG
duck313

Das ist das Zuflussprinzip und das wird immer angerechnet. Dass das rechtens ist hat das Bundessozialgericht in einem Urteil bestätigt:
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/22821 ramses90

Aber wenn man in diesem Monat Einkommen in Form einer Rückerstattung bekommt, ist es doch auch Einkommen oder? Also der Paragraph besagt doch nicht, dass da Einkommen nur aus Arbeit wichtig ist, sondern es halt nur um Einkommen geht?

Doch.
Du missverstehst das Gesetz.

Schon der erste Satz sagt doch " …auf das Einkommen entrichtete Steuer"

Das meint (und kann nur) das Einkommen aus Arbeit meinen.

Auf die erhaltene Rückzahlung aus Nebenkosten entfielen doch keine Abgaben wie Steuer oder Krankenkassenbeiträge.

Erbst Du eine Geldsumme, dann darfst du die darauf anfallenden Steuer abziehen, Rest wäre anrechenbar.
Gewinnst Du Geld in der Lotterie, dann wäre das steuerfrei, also ist nichts abzuziehen, ganze Summe wird angerechnet.