Nebentätigkeit als Freier Dozent

Guten Morgen…

mir wurde eine Stelle als Freier Dozent angeboten. Da ich einem Angestelltenverhältnis stehe wollte ich fragen wie wenn der weitere Ablauf stattfinden sollte.
Die Honorarbasis ist für 45min 20€. Ist dieses dann eine selbstständige Tägtigkeit? Lohnt es sich denn überhaupt?!? Ist das dann einkommensteuerpflichtig?

Ich hoffe das recht an Info´s

Vielen dank im vorraus…

gruß sebibl

Guten Morgen,

die freie Dozententätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit. Man ist in dem Fall dazu verpflichtet diese zur Einkommensteuer (Anlage G) zu veranlagen und eine Einnahmen-Überschußrechnung zu erstellen. Sprich eine Aufstellung der Einnahmen und zur Tätigkeit zugehörige Ausgaben gegen zu rechnen. Wichtig ist die Aufteilung der Wirtschaftsgüter (falls ein Notebook, PC o, ä. angeschafft werden, dies sind Wirtschaftsgüter und werden je nach Anschaffungskosten über ein Jahr (ab 2010 wieder möglich) oder mehrere Jahre abgeschrieben). Ob es sich lohnt, ist ermessens Sache. Wenn man auf eine Einkommensteuererstattung hofft kommt es auf die anderen Einkünfte an. Eine Nachzahlung ist aber sehr warscheinlich. In diesem Fall kommt es auf den Einkommensteuersatz (Prozentsatz mit dem die Einkommensteuer errechnet wird) an. Wenn Sie mit 25% veranlagt werden müssen Sie auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgagen der selbständigen Tätigkeit) 25% Einkommensteuerzahlen und dann liegt es in Ihrem ermessen ob es sich lohnt die Zeit zu investieren. Genauere Zahlen kann Ihnen ein Fachmann für Steuern errechnen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Gruß
Catrain

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Es gibt Dozenten zb in der Medizin die bis zu 2000 euro in 45 min. erhalten und grosse einnahmen haben ,in IhremAlso fall bei 20 euro in 45 Minuten duerfte es sich um eine Unkostenpauschale handeln.
Falls es sich jedoch um eine Festanstellung als Dozent bei einem Institut Universitaet oder Schule handelt sind Sie einkommensteuerpflichtig es kommt immer darauf an wie das Institut abrechnet,oder ueberhaupt das ganze abrechnet oft geht da viel unterm Tisch oder wird als Unkosten bzw Spesen abgerechnet.Alsoerstmal nachfragen wie abgerechnetet wird .

ja ist normal einkommenssteuerpflichtig, Aufwendungen wie Fahrtkosten, Bücher usw. rechnest du in deiner Steuererklärung davon ab/gegen. Ohne Steuer ist es Schwarzarbeit.

Hallo sebibl,

als Angestellter kann man immer auch - nebenfrei - frei arbeiten, vorausgesetzt
der Arbeitgeber ist einverstanden, also erst nachfragen!

20 € ist schon sehr wenig, aber wenn es ein Einstieg ist…
Es sollte dann aber keinesfalls Vor- und Nachbereitungszeit dazukommen, wie z.B.
für Skripterstellung oder Korrekturarbeiten. Wenn der Job grundsätzlich in Frage
kommt, könntest Du ja evtl. auch auf Minijobbasis arbeiten, dass wäre in diesem
Fall für Dich wirklich günstiger, weil Du dann nicht extra versteuern musst.

Du solltest außerdem klären:

  • ist das netto oder brutto (exkl./inkl. MwSt.); bei (geringer) freiberuflicher
    Tätigkeit kannst Du selbst entscheiden, ob Du MwSt. abführen möchtest. Falls ja,
    kannst Du auch für Deine eigenen Ausgaben für Bürosachen, Laptop etc. die MwSt.
    absetzen.
  • werden Fahrtkosten extra erstattet? (üblich sind 30 ct/Km)

Ich würde diesen Job nur machen, wenn Du Dir davon z.B. den Einstieg in eine
Referententätigkeit versprichst. Die Honorare differieren generell natürlich stark je
nach Branche so zwischen 20 € (sozialer Bereich), über ca. 50 € (Uni, VHS) und ca.
100€ (z.B. Firmenseminare), natürlich immer netto!

Hoffe, Dir geholfen zu haben!
Freundliche Grüße
Julia

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Hallo sebibl,

als Angestellter kann man immer auch - nebenfrei - frei arbeiten, vorausgesetzt
der Arbeitgeber ist einverstanden, also erst nachfragen!

20 € ist schon sehr wenig, aber wenn es ein Einstieg ist…
Es sollte dann aber keinesfalls Vor- und Nachbereitungszeit dazukommen, wie z.B.
für Skripterstellung oder Korrekturarbeiten. Wenn der Job grundsätzlich in Frage
kommt, könntest Du ja evtl. auch auf Minijobbasis arbeiten, dass wäre in diesem
Fall für Dich wirklich günstiger, weil Du dann nicht extra versteuern musst.

Du solltest außerdem klären:

  • ist das netto oder brutto (exkl./inkl. MwSt.); bei (geringer) freiberuflicher
    Tätigkeit kannst Du selbst entscheiden, ob Du MwSt. abführen möchtest. Falls ja,
    kannst Du auch für Deine eigenen Ausgaben für Bürosachen, Laptop etc. die MwSt.
    absetzen.
  • werden Fahrtkosten extra erstattet? (üblich sind 30 ct/Km)

Ich würde diesen Job nur machen, wenn Du Dir davon z.B. den Einstieg in eine
Referententätigkeit versprichst. Die Honorare differieren generell natürlich stark je
nach Branche so zwischen 20 € (sozialer Bereich), über ca. 50 € (Uni, VHS) und ca.
100€ (z.B. Firmenseminare), natürlich immer netto!

Hoffe, Dir geholfen zu haben!
Freundliche Grüße
Julia

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Hallo, danke für deine Antwort!!

das heißt ich muss zum Finanzamt gehen und mir eine Steuernummer holen.

kann man die abrechnung dann mit der steuererklärung machen oder läuft dieses dann z.b. über einen steuerberater?
ist dieses ein hoher zeitaufwand?

vielen dank im vorraus

gruß
sebastian

Hallo,

lustigerweise versuche ich auch so Sachen rauszubekommen, weil steuerlich ich kein Experte bin.
Daher kann ich da keine befriedigende Anwort geben, empfehle jedoch, da ganz genau vorher bei einem Experten nachzufragen, denn es kann seitens Steuer und Sozialversicherung ziemlich ungemütlich werden, wenn einem da Fehler unterlaufen.

viel Erfolg
Axel

Hallo Sebastian,

Du holst Dir eine Steuernummer und meldest Deine Tätigkeit als freiberuflicher
Dozent an.
Dabei entscheidest Du gleich, ob Du mit oder ohne MwSt. veranlagt werden
möchtest und ob Deine Einkünfte bei Rechnungsstellung oder bei
Zahlungseingang gelten sollen (nimm Zahlungseingang!!!).

Dann machst Du eine jährliche Gewinn- und Verlust-Rechnung, d.h. Du sammelst
alle Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit (Deine Rechnungen, die
Zahlungseingänge) und Deine Ausgaben, die Du aufgrund dieser Tätigkeit hast
(Fahrten, sofern sie nicht erstattet werden, Büromaterial, Laptop und technisches
Equipment, anteilige Telefonkosten, Post, Parken etc., kann auch anteilige Miete für
einen Raum sein, den Du als Büro nutzt, wenn Du z.B. auch im Homeoffice
arbeitest).

Das ist verhältnismäßig aufwendig und hängt wesentlich davon ab, wie akkurat Du
Deine Belege sammelst, aber bei diesem kleinen Betrag rentiert sich
auf keinen Fall ein Steuerberater! Es gibt aber Software, die man nutzen kann.

Wie gesagt, ich würde Dir empfehlen, Dich (evtl. zunächst) als 400€-Kraft
anstellen zu lassen, dann hast Du dieses ganze Brimborium nicht…

Herzliche Grüße
Julia

Hi,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, da sich mein Wissen auf die Berufsausübung für Grenzgänger beschränkt.

Gruß

Seiler82

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Hallo, ich fürchte, da kann ich leider nicht helfen!

Hallo sebibl,

  1. es kann sein, daß die Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muß. Dort also mal nachfragen. Wenn sich die Nebentätigkeit mit den Interessen des Arbeitgebes überschneidet, dann kann er dies ablehnen.

  2. wenn man für den Ablauf der Stundeninhalte selbst verantworlich ist,… dann ist dies eine selbständige Arbeit. z.B. Dozenten in der VHS werden als Selbständige geführt.

  3. lohnt sich das?.. Kleinvieh macht auch Mist. Aus einem Einzelvertrag können Folgeverträge kommen.

  4. Das Einkommen muß aber bei der Steuer als „Einkommen aus selbständiger Arbeit“ angegeben werden!

  5. Alles Einkommen (selbständig + nicht selbständig) ist der Einkommensteuer unterworfen!

Viel Spaß beim Arbeiten als „Freier Dozent“

Hallo zusammen,

ich habe eine ähnliche Frage.
Ich habe letztes Jahr als Dozentin bei der VHS gearbeitet und habe ~3000euros verdient.
Gleichzeitig hatte ich bis Juni 2009 ein Teilzeitjob wo ich ~5000euros brutto verdient habe.
ich weiss überhaupt nicht ob ich als freieberufliche mich anmelden soll?
Soll ich mich bei der Finanzamt erkündigen?
Ich hatte eine zusätzliche Frage: am Anfang letztes Jahr war ich bei dem AOK mit dem Teilzeitjob versichert. Seit Juni letztes Jahr wurde ich von der AOK rausgeschmiessen und bin wieder mit meinem Papa in Italien versichert.
Kann ich irgendwie hier versichert sein? wenn ja, wie?
Vielen Dank im Voraus

Bitte berücksichtigen sie auch folgendes:

Sozialversicherungspflicht für (selbstständige) Lehrer, Dozenten und Trainer?

Selbstständige „Lehrer und Erzieher“ sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig - und zwar völlig unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie tätig sind. Wir erläutern, welche Sozialversicherungspflichten bestehen und worauf Sie achten müssen.

Im Rahmen einer Existenzgründung arbeiten Betroffene oftmals als Trainer, Dozenten, Berater, Coachs, Supervisoren usw. die sich durch eine angebliche Rentenversicherungspflicht vermeintlich nicht bedroht fühlen. Nicht sozialversicherungspflichtig sind Sie als „Lehrer oder Erzieher“ aber nur dann, wenn Sie (nach der Rechtslage 2008)

•nur eine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale laut § 3 Nr. 26 und 26a EStG bekommen,

•geringfügig beschäftigt sind („Minijob“ bis 400 Euro pro Monat) oder

•nur gelegentlich kurzfristige, nicht „berufsmäßige“ Lehraufträge übernehmen (bis zu zwei Monaten bzw. 50 Tagen pro Jahr),

•bereits eine (Alters)Rente oder Pension beziehen,

•ihrerseits eigene (sozialversicherungspflichtige) Mitarbeiter beschäftigen oder

•bereits vor dem 30. September 2001 einen Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht gestellt haben.

Falls hiernach tatsächlich Rentenversicherungspflich besteht, muss nicht zwangsläufig auch bei anderen gesetzlichen Sozialversicherungen die Beitragspflicht bestehen.

Ein selbstständiger Lehrer ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er erzielt einen Jahresgewinn von 30.000,00 €. Im Jahr 2013 muss er daher Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 5.670,00 € zahlen (voller Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,9 %, angewendet auf den Gewinn als Bemessungsgrundlage). Auf den Monat entfällt somit ein Beitrag von 472,50 €.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen.