Hallo, ich habe eine neue Stelle angeboten bekommen, die ich auch in dreieinhalb Monaten antreten möchte. Es handelt sich um ein Unternehmen, das Organisationsberatung im öffentlichen Sektor anbietet. Bislang war ich freiberuflich vor allem für die Behindertenhilfe tätig (freie und öffentliche Träger) und habe dort in den letzten Jahren aufwendige Trainings konzipiert. Im Bewerbungsgespräch erklärten mit beide Geschäftsführer des zukünftigen Arbeitgebers, dass sie weder in der Behindertenhilfe tätig sind, noch dies in der Zukunft anstreben, weil sich dort nicht ausreichend Einnahmen erzielen ließen.
Ich habe nun für mich überlegt, dass ich diese von mir entwickelten Tranings gerne als Handbuch herausbringen möchte. Dies würde ich noch VOR Eintritt in das neue Unternehmen maßgeblich umsetzen wollen, damit ich dann bei Eintritt damit durch bin. Vermutlich würde ich also während der Anstellung dort Einnahmen aus dem Handbuch generieren, aber kaum noch zeitliche Aufwendungen haben.
Nun untersagt mir mein neuer Arbeitgeber diese „Nebentätigkeit“ mit der Begründung, dass das Unternehmen ja doch vielleicht „irgendwann“ auch mal in der Behidnertenhilfe tätig werden könnte, insbesondere, wenn ich nun mit im Boot sei.
Das ist für mich jetzt nicht so toll; meine Materialien werden mit der Zeit an Wert verlieren - und wer weiß, ob die jemals in die Behindertenhilfe einsteigen werden.
Ich habe alleine im vergangengen zwei Jahren an die 10.000 Euro in die Erstellung von Trainingsfilmen investiert. Kann der neue Arbeitgeber dies so machen?
Zudem beziehen sich meine Trainings sehr auf psychologische Fragestellungen und das Unternehmen ist eher im Bereich Organsiationsentwicklung tätig, bietet aber auch Tranings zu Beratungsmethoden an.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Nette Grüße und schöne Weihnachten Emma