Ich befinde mich in der Ruhephase der Altersteilzeit und habe mir vorher bereits eine kleine Naturheilpraxis aufgebaut. Eine Genehmigung zur Nebenbeschäftigung vom Arbeitgeber habe ich. Um meine Rente nicht zu gefährden, darf ich, meines Wissens nach 450 Euro dazuverdienen. Meine Frage: Ist das der Nettoverdienst? Natürlich habe ich Nebenkosten wie die Praxismiete und Verbrauchsmaterial. Ich bin mir nicht sicher, ob diese 450 Euro netto abzüglich aller Nebenkosten sind.
Versteuern muss ich natürlich alle Einnahmen, aber wie gesagt, ich will nicht meine 47 Jahre Renteneinzahlung gefährden.
Gruß
Ulrike
Hallo,
Sie verwechseln da etwas.
Die 450€ beziehen sich auf einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber.
Die 450€ sind in diesem Fall für den Arbeitnehmer sowohl brutto wie netto (eventuell abzüglich Rentenversicherungsbeiträge, wenn gewünscht, andere Beiträge zahlt nur der Arbeitgeber).
Ihre Naturheilpraxis ist ein (Klein-)Gewerbe. Sie erziehlen damit also Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn sich ihr Umsatz (= nur die Einnahmen) und der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) in dem von Ihnen angegebenen Rahmen (unter 17500€ pro Jahr Umsatz) hält, dürfte es da keine Probleme geben. Sie müssen das lediglich in Ihrer Jahressteuererklärung berücksichtigen.
Renten-, kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert sind Sie ja bei Ihrem jetzigen Altersteilszeit-Arbeitgeber.
Nach der Altersteilzeit sollten Sie jedoch nahtlos in Rente gehen. Aber auch dann können Sie Ihr Kleingewerbe weiter führen, aber dann würde ich mich professionell bei der Rentenstelle beraten lassen.
MfG
Susanne Schmidt
PS: Es handelt hierbei nicht um eine Rechtsberatung, sondern lediglich um die Meinungsäußerung des Verfassers.
Dankeschön für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Gruß
Ulrike Ziegler
Hallo,
diese Antwort kann ich Ihnen nicht geben, dass ist eher ein Sachverhalt für einen Steuerberater.
Danke trotzdem für die Antwort. Mein Steuerberater hat über 500 Euro verlangt ohne mir diese Frage zu beantworten
Gruß
Ulrike Ziegler