Nebenwirkung Mindestlohn

Eben erfahre ich von einem Fall aus meiner Nachbarschaft:
Eine Frührentnerin (staatlich geprüfte Betriebswirtin HOGA) möchte sich auf Minijobbasis noch etwas Taschengeld dazu verdienen.
In der Nachbarschaft wird in einem HOGA-Betrieb eine Küchenhilfskraft befristet als Krankheitsvertretung gesucht.
Die Frührentnerin weiß, dass sie nicht weniger als 8,50.- EUR pro Std. verdienen wird und bewirbt sich auf diese weit unterqualifizierte Stelle, was sie ohne Mindestlohn niemals getan hätte.
Sie bekam sofort eine unbefristete Anstellung dort - und zwar nicht nur als Küchenhilfskraft - und nicht nur für 8,50 .- EUR.

Sowas gibt´s also auch als Nebenwirkungen.

LG
2felnder

Und die Frage dazu?

stimmt…Entschuldigung…
Das ist wahr.
Die Frage muss ich nachliefern.

Ich fand die Geschichte nur so schön als Positivbeispiel - im Unterschied zur an die Wand gemalten Gefahr der Arbeitsplatzverluste im Niedriglohnsektor.

Meine Frage also:
Kennt jemand noch andere solcher ungeahnter Positivbeispiele?

Nochmal Pardon.

LG
2felnder

Meine Frage also:
Kennt jemand noch andere solcher ungeahnter Positivbeispiele?

Nein. Welches persönliches Problem sollte durch deine Frage gelöst werden?

Gruß
Otto

Meine Frage also:
Kennt jemand noch andere solcher ungeahnter Positivbeispiele?

Nein. Welches persönliches Problem sollte durch deine Frage
gelöst werden?

Gruß

Hallo Otto,

Mein persönliches Problem ist, ob und wie ich es bewerten kann:
ob also dieses Erlebnis ein singuläres Ereignis ist, oder ob hier ggf. erfreuliche Verallgemeinerungen zulässig sein könnten.

Jetzt habe ich allerdings noch eine andere Frage:
Wolltest du hier jetzt gern - trotz meiner Entschuldigung - nur mal kurz nachtreten?
Es sei dir gegönnt.

„autsch“ :wink:

LG
2felnder

Hallo!

Sowas gibt´s also auch als Nebenwirkungen.

Seit HartzIV müssen Hilfeempfänger jede zumutbare Tätigkeit annehmen. Solche an sich vernünftige Regelung hat ohne Mindestlohn einen Geburtsfehler, der das Lohnniveau drückt, Menschen trotz Arbeit nicht von der Hilfebedürftigkeit befreit und damit auch die öffentlichen Haushalte sowie die Sozialkassen belastet. Es gab massenhaft Geschäftsmodelle, die auf unzureichendem Lohn und Aufstockung aus öffentlichen Kassen beruhten. Also ein grober Missstand. Mit Einführung des Mindestlohns wurde die Fehlentwicklung abgestellt.

Das Gezeter, Arbeitsplätze würden als Folge des Mindestlohns massenhaft abgebaut, war interessengeleiteter Unsinn und von vornherein als solcher erkennbar. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Beschäftigten nur Lohn im unteren einstelligen Eurobereich zahlen können, werden entweder von Dilettanten geführt oder am Markt nicht gebraucht. Weg damit, ist nicht schade drum. Wie sich zeigte, vertragen die meisten Unternehmen den Mindestlohn. Wer sich gegen den Mindestlohn sperrte, womöglich bis heute versucht, Methoden zum Unterlaufen anzuwenden, offenbart asoziale frühkapitalistische Mentalität.

Der Mindestlohn war spätestens seit Einführung der HartzIV-Regeln überfällig und hat rundherum nur positive Auswirkungen. Natürlich wird man Ausnahmen finden, wo der Mindestlohn zum Stellenabbau führte. Aber nicht in der gewerblichen Wirtschaft und nur in zu vernachlässigendem Umfang.

Gruß
Wolfgang

Jetzt habe ich allerdings noch eine andere Frage:
Wolltest du hier jetzt gern - trotz meiner Entschuldigung -
nur mal kurz nachtreten?

Nein. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, was man mit einer derartigen Frage, die man einfach nur mit ja oder nein beantworten kann, anfangen kann. Ich bin gespannt auf weitere Antworten.

Gruß
Otto

darauf war ich nicht gefasst…
Das hatte ich tatsächlich auch nicht bedacht, dass es Leute gibt, die eine Frage nach Beispielen tatsächlich mit „ja“ oder „nein“ beantworten.
Aber auch dass stimmt.
Es soll ja auch Leute geben, die die Frage „können Sie mir bitte sagen wie spät es ist“ nur mit „ja“ beantworten und sonst nichts.
Sorry, aber mit Unterlaufen von Fragen und Bitten hatte ich bei w-w-w nicht gerechnet.

LG
2felnder

Hallo,

Seit HartzIV müssen Hilfeempfänger jede zumutbare Tätigkeit
annehmen.

Stimmt nicht. Mit HartzIV, volkstümliche Bezeichnung von SGB II, wurde diesbezüglich keine neuen, verschärften Regelung geschaffen. Diese Regelungen gibt es genauso im SGB III (Alg I) und gab es auch in den Vorgängergesetzen. Mit dem SGB II wurden die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengefaßt und einer neuen Behörde (heute Jobcenter) überantwortet. Diese Zusammenlegung bedeutete für die früheren Arbeitslosenhilfeempfänger häufig eine finanzielle Verschlechterung, weil nur noch bedarfsabhängig und nicht mehr am frühere Verdienst orientiert.

Gruß
Otto

da sind wir aber mal zu spitzfindig…

Hallo,

Seit HartzIV müssen Hilfeempfänger jede zumutbare Tätigkeit
annehmen.

Stimmt nicht. Mit HartzIV, volkstümliche Bezeichnung von SGB
II, wurde diesbezüglich keine neuen, verschärften Regelung
geschaffen.

Na Otto, kann es sein, dass du dich hier jetzt in deiner Spitzfindigkeit übernimmst?
Ja, es stimmt wohl. Die Formulierung"jede zumutbare Tätigkeit" wurde beibehalten.
Aber es stimmt wohl eher nicht, dass „keine neuen, verschärften Regelungen geschaffen“ wurden.
Was als „zumutbar“ gilt, das wurde sehr wohl verschärft.

Und - mit ein bisschen guten Willen - hätte man aus dem Statement auch herauslesen können was der Kommentator meinte.
Immer mitbedenken: „Buchstaben UND Geist“.

LG
2felnder

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