Nebenwohnung Steuer Belege

Fuer eine Steuererklaerung wurden folgende Unterlagen fuer eine Nebenwohnung eingefordert:

  1. Mietvertrag
  2. Skizze des Objekt samt den darin befindlichen Gegenstaenden
  3. Kostenaufstellung

Punkte 1 und 3 kann ich nachvollziehen, aber wozu braucht das FA eine Objektskizze mit Inhalt?! Gibt es dafuer eine sachlichdienliche Begruendung?

Zur Sachverhaltsaufklärung.

Wenn du dem Finanzamt genauso wenige Details mitgeteilt hat, wie uns, dann wollen die natürlich wissen: WIE? WAS? WO? WARUM?

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Da hilft die Objektskizze aber auch nicht?!
Das FA wird sicherlich einen bestimmten Grund haben, nach einer Objektskizze zu fragen - die Frage ist, welchen.

Ja, möglicherweise. Aber ohne dass du einen marginalen Hinweis gibst, um welche Einkunftsart es sich handeln könnte und welcher Lebenssachverhalt dahinter stehen könnte, werden wir wohl alle nur im Nebel herumstochern.

Ich fragte letzthin im Technikforum: Warum Dübel? Und ich bekam keine vernünftige Antwort.

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Stümpt.

Den könntest Du ja eigentlich mal verraten, denn Du hast mit Deiner Steuererklärung dem Finanzamt diesen Grund gegeben.

Und nein, es steht nirgendwo im EStG, dass allein der Sachverhalt, dass jemand eine Nebenwohnung hat, irgendwie steuermindernd wäre.

Beispiel: Falls das ganze im Rahmen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung stattfindet, ist es ganz wichtig, dass es sich dabei um eine Wohnung handeln muss, in der man überhaupt einen Haushalt führen kann. In einem Zimmer mit fl wuk Wasser kann man das z.B. nicht.

Schöne Grüße

MM

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@Aprilfisch hat recht. Es handelt sich um eine beruflich (nicht selbststaendig) begruendete Nebenwohnung (ich dachte das sei klar, da sie ja geltend gemacht und nicht verworfen wurde, sondern nach weiteren Belegen gefragt wurde)

D.h. die Skizze zielt auf das Vorhandensein von Kueche und Bad ab, ja?

Tja, oder auf die Plausibilität der Angaben.
Zum Beispiel, ob die doppelte Haushaltsführung überhaupt möglich und sinnvoll ist.

Küche und Bad benötigst du in der Wohnung am Lebensmittelpunkt. Am Beschäftigungsort ist das nicht erforderlich.

Mhm, schade, ich dachte, wir haettens nu :smiley:
Was soll denn dann „erlebbar“ werden, was nicht durch den MV und Kostenaufstellung abgedeckt ist? (Kueche, Bad waere da im Uebrigen auch erwaehnt)

Vielleicht sollte ich kurz noch erwaehnen, dass ich gar kein Problem damit habe, die Skizze anzufertigen - die Wohnung ist steuerrechtlich nicht zu beanstanden; ich wundere mich nur ueber die Forderung einer Skizze…

Servus,

es geht nicht um eine Nebenwohnung, sondern um eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, wie Du in § 9 Abs 1 Nr 5 EStG lesen kannst.

Nein, sondern darauf, ob in dem Zimmer oder der Wohnung ein Haushalt geführt werden kann. Die wesentlichen Funktionen eines Haushalts sind Schlafen, Waschen und die Zubereitung von Mahlzeiten. Wenn diese mit einer auf einem geeigneten Tisch aufgestellten Einzelkochplatte stattfindet, erfüllt das bereits die Anforderungen, die an eine Haushaltsführung gestellt werden; auch ist Waschen an einem Waschbecken durchaus nichts Unmögliches oder Schlimmes.

Außerdem ist es wichtig, dass die Wohnung nicht ganz überwiegend anderen Zwecken als der Haushaltsführung dient (z.B. Warenlager oder Werkstatt aka „Loft“).

Ja, und es kann auch eine Rolle spielen, dass die Größe und Aufteilung der Wohnung zur Nutzung durch eine Person passt - eine Wohnung, die offensichtlich für zwei oder mehrere ist, wird im Zuge der Gründung eines gemeinsamen Haushalts mit einer anderen Person aus ganz überwiegend privater Veranlassung bezogen.

Schöne Grüße

MM

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