Hallo liebe Community, im Jahr 2009 nach Scheidung hatte man paar finanzielle Schwierigkeiten. „Selbst verursachte“ Schulden wurden bis 2011 ausgeglichen, waren jedoch welche aus Unklarheit entstanden z.b. Versandhaus, Handyrechnungen des Ehepartners welche durch hin und her Schriften nur per Schriftwechsel und Eintragung bei schufa ohne Gerichtsverfahren endeten. Seit nun 6 Jahren kommen auch keine Briefe mehr von unzähligen Inkasso. Man hat keine Ratenkredite, keine versäumte Rechnungen etc. selbst ein Handyvertrag und Kreditkarte war möglich abzuschließen. Doch bei Wohnungssuche wollte der Vermieter Schufa Auskunft und wurde festgestellt, dass man negative Einträge hat, daher auch kein Mietvertrag ermöglicht. Frage nun: braucht man tatsächlich einen Juristen um diese löschen zu lassen? Wann kann man wieder als vollwertiger Mensch leben nachdem man das hatte? Oder ist es der schwarze Punkt in Deutschland der seiner Bestattung gleicht? Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!
Servus,
ganz undramatisch und ohne pötischen Tiefgang:
Fehlerhafte Einträge kann man sofort läschen lassen, und solche, die berechtigt waren, aber nicht mehr aktuell sind, in der Regel drei Jahre nach Tilgung der Schulden.
Erstmal solltest Du natürlich klären, was da überhaupt eingetragen ist. Da gehst Du auf meineSchufa.de und beantragst eine Selbstauskunft.
Schöne Grüße
MM
Hi Aprilfisch,
könntest Du den direkten link zur kostenlosen Selbstauskunft posten? über meineSchufa.de hat man nur die Möglichkeit kostenpflichtige (mit monatsAbos von 3,95 - 29,95 EUR Gebühr) Auskünfte zu erhalten. ich hab da nämlich nix gefunden - bin möglicherweise zu doof?
EDIT: habs gefunden… (war gut versteckt im unteren bereich: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie ) die kost nix und ist ausreichend für Infos über den eigenen Schufa-Status)
Gruß
Fronk
Erstmal danke fürs schnelle antworten. Schufa wurde angefragt und da sind mehrere Einträge drinnen, die wie o.g. durch Schriftwechsel nicht weiter ihren Lauf fanden, sprich ich habe sie nie bezahlt, weil ich dafür nicht verantwortlich war und sei es rechtlich anders gewesen, hätte ich sie um nichts in der Welt gezahlt. Nun haben diese „Gläubiger“ wohl mein Recht eingesehen und losgelassen, doch die Einträge sind drin. Wie ich mich durchgelesen habe beginnt die Verjährung jeglichen Fristen ab der letzten Schriftlichen Mahnung des Gläubigers insofern es nicht zu gerichtlichen Verhandlung kommt. Nach der letzten Mahnung sind jedoch 6 Jahre vergangen, deshalb habe ich mich her gewendet um evtl einen Rat zu weiteren handeln zu bekommen, bevor man zum Anwalt geht und viel Geld womöglich für nichts ausgibt, oder alles sein lässt, den Job schmeißt und unter die Brücke geht, weil dadurch nur weitere Steine auf den Weg gelegt werden wo das Leben so schon nicht einfach ist
Jetzt vielleicht? Oder wünschst Du eine Anleitung, wie man geschäftliche Korrespondenz gestaltet, mit Fensterbriefumschlägen umgeht und diese richtig frankiert?
Schöne Grüße
MM
Hier zwingt dich keiner zu antworten, ignorieren und vorbeilaufen!
Was erwartest Du? Dass wir den Ethan Hunt machen, in das Rechenzentrum der Schufa eindringen, uns dort von der Decke abseilen, uns in die Datenbank einhacken und Deine Einträge löschen?
Du hast doch die Anleitung erhalten, wie Du fehlerhafte/falsche Einträge loswirst. Folge diesen und dem weißen Kaninchen und regle die Sache.
Gruß
C.