Hallo zusammen,
ich (Bilanzierer, Debitor/Kreditorenbuchhaltung) habe den Kostenvoranschlag eines Handwerkers im laufenden Jahr akzeptiert und zugesagt. Die Umsetzung und die Bezahlung erfolgt jedoch erst im nächsten Jahr. Ich habe das als Verbindlichkeit eingebucht (da ich den Auftrag ja fest zugesagt habe), und am Jahresende eine aktive Rechnungsabgrenzung erstellt. Was ich mir dabei gedacht habe war folgendes: Die Verbindlichkeit ist im alten Jahr entstanden, also muss es da eigentlich auf ein Aufwandskonto. Jetzt erscheint das in der Bilanz unter ARAP natürlich als Minus, was mir irgendwie spanisch vorkommt. Hätte ich das besser als Rückstellung buchen sollen? Ich habs nur deshalb nicht als Rückstellung gebucht, weil der Betrag ja feststeht. Ich vermute das war falsch… danke für Hilfe! MfG Alpenpanorama