Negative Konsequenzen aus Teilzeitantrag?

Hallo,

Herr X arbeitet bei der deutschen Tochter-GmbH (ca. 20 Mitarbeiter) eines US-Konzerns.

Er würde gerne in Teilzeit arbeiten (80 oder 60%, beides denkbar) und hat sich daher an die Personalabteilung gewendet. Diese sagte ihm, dass man Teilzeit grundsätzlich nicht anbieten würde. Der Verweis auf das deutsche Arbeitsrecht wurde mit „haben wir noch nie gemacht“ beantwortet.

Herr X überlegt nun, ob es Sinn hat, trotzdem einen Teilzeitantrag zu stellen.
Sein Job hat keine fixen Arbeitszeiten, da er Termine eigenständig mit Kunden koordiniert.
Er arbeitet von Zuhause, muss also auch nicht zu gewissen Zeiten im Büro sein.

Könnte ein solcher Antrag, der vermutlich zunächst einmal unbegründet abgelehnt werden wird, negative Konsequenzen für Herrn X haben?
Welche Möglichkeiten hätte er, gegen die Ablehnung vorzugehen? Könnte sich das wiederum negativ auswirken?

Herr X möchte in dem Unternehmen keine Karriere machen, will aber seinen Job behalten.

Gruß,
Steve

Hallo,

unter anderem nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz besteht ein Anspruch auf befristete Tätigkeit in Teilzeit. Dieser Anspruch besteht und ist auch ohne wenn und aber durchsetzbar, sofern die Voraussetzung nach dem genannten Gesetz gegeben sind, was hier der Fall zu sein scheint.

Natürlich hat der Arbeitgeber/die Führungskraft - trotz des vorhandenen Anspruchs - die Möglichkeit, dem MA das Leben auf „inoffiziellem Weg“ schwer zu machen. Der Zusammenhang dürfte in den seltensten Fällen nachweisbar sein. Dieses Risiko lässt sich also kaum ausräumen.

Gruß
C.

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