Pornographie ist ja eigentlich ‚erlaubt‘. Allerdings gibt es eine Reihe sexueller Sonderformen, die schon strafbar sind, und deren pornographische Darstellung wohl deshalb auch strafbar ist. Beispiele wären Sex mit Tieren (obwohl das Verbot der Sache selbst meines Wissens nicht im Sexualstrafrecht zu finden ist, sondern im Tierschutzrecht) oder Extreme Gewalt beim Sex. (‚Milde‘ Gewalt schein ja geradezu modern zu sein, wenn man den ganzen BDSM-Kram betrachtet.
Meines Wissens ist Nekrophilie, also Sex mit Leichen, nicht eigentlich als Sex strafbar, sondern lediglich als ‚Störung der Totenruhe‘.
Kann mir jemand VERLÄSSLICH sagen, ob die textliche DARSTELLUNG Nekrophiler Akte strafbar ist???
??? wie soll das gehen???
Beschreibung wäre wohl eher zutreffend.
Sorry - nicht hilfreich.
Ausserdem wäre es Unsinn, den Begriff der „Darstellung“ auf das visuelle einzuschränken. Eine Phrase wie „Bildliche Darstellung“ (knapp 270.000 Googles) wäre dann ein Pleonasmus, und man würde man wohl kaum gut 28.500 Googles für „Textliche Darstellung“ finden.
Ja, Dein Anwalt.
Das ist eine gute Idee. Nur - wozu hat man dann solche Frage-und-Antwort-Webseiten?
genau für solche Antworten, DENN … wenn Du irgendwelche Meinungen willst, dann gibts da VIELE. Du hast aber eben KLAR gesagt, das Du eine (rechtlich) Verlässliche Aussage wünschst. DIESE kann Dir eben nur ein Anwalt geben. Es KANN eben sein, das eine solche textliche Darstellung als irgendwas ausgelegt werden kann. DAS kann eben nur ein Anwalt einschätzen. Als Rat kann man hier nur geben: Eher sein lassen wenn man es nicht genau weiß oder man nicht bereit ist mit entsprechenden Problematiken umgehen zu können oder zu wollen.