Was meint ihr dazu ?
Einen anderen Zahnarzt aufsuchen oder ein Nervenarzt aufsuchen
?
nERV GETROFFEN ODER ABGETRENNT ?
Habe ein Ziehen auf der linken zugenseite wenn ich die zunge
nach rechts oben strecke.
Servus Nihat,
jetzt wo das Kind schon in den Brunnen geschaut hat, ist Abwarten dann richtig, wenn es nur zu einer Schädigung des ‚nervus lingualis‘- und nicht zu seiner Durchtrennung gekommen ist.
Dazu ein Zitat:
„Bei sicherer oder partieller Durchtrennung des Nervs ist, vor allem bei Schädigung des Nervus lingualis, die baldige mikrochirurgische Rekonstruktion zu erwägen, da bereits 3-4 Monate nach dem Ereignis die Heilungschancen abnehmen. Auch nach Wiederherstellung des Lingualis ist die gustatorische Funktion nur sehr selten wiederherstellbar.“
. . . . . schnipp . . . .
"Dem behandelnden Zahnarzt ist , besonders auch aus forensischen Gründen, zu empfehlen, Patienten nach Nervenschädigungen möglichst frühzeitig an eine kompetente Fachklinik zu überweisen.
Die Therapie bei Sensibilitätsstörungen ohne oder mit geringen Schmerzen, einschließlich Röntgendiagnostik (die keine Anhaltspunkte auf Schädigungen gibt) ist zunächst Abwarten und psychotherapeutische Betreuung."
Das ist zitiert von:
http://209.85.129.132/search?q=cache:vbMDJ7CDm_oJ:ww…
So, wie Du die Situation schilderst, und wie man auch vernünftigerweise annehmen kann, hat die extrem dünne Kanüle der Spritze den Zungennerv (nervus lingualis) dieser Seite verletzt. In der Regel kommt es dabei zu einer Ausheilung.
Trotzdem, zu Deiner Beruhigung sollte Dein ZA
… den Vorfall seiner Berufshaftpflicht melden
. . Dich zum Neurologen überweisen, der Dir vermutlich sagen wird, daß Du abwarten sollst. Dann hast Du es aber ‚straight from the horses mouth‘.
Zur Einschätzung der Haftungssituation hier ein Link zu meiner Leib- und Magen- Publikation 
www.mds-dental.de/german/download/sonderdruck_daz_ha…
Gruß und gute Besserung
Kai