Netbook Admin Passwort vergessen

Hallo liebe leute,

bevor ich die Teure Hersteller Hotline in Anspruch nehme wollte ich erstmal hier nach fragen ob es Hilfe gibt.

Ich habe folgendes Problem.

Ich besitze ein Aspire one Netbook von Acer mit Windows 7 drauf. Dort habe ich zwei Benutzerkonten angelegt weil es mein Sohn eigentlich nutzt mit entsprechender Jugendeinstellung über sein Konto. Jetzt wollte ich mich über den Administrator anmelden und musste feststellen das ich mein Passwort vergessen habe komme ergo auch nur noch über das benutzerkonto meines Sohnes rein. Kann ich dort irgendwie das Passwort vom Administrator wieder zurück setzten?!

Für hilfe wäre ich dankbar

Wenn Du keine Password Reset Disk erstellt hattest bleibt Dir nur das Nutzen der einschlägigen Tools (zu denen ich mit Absicht nicht verlinke, Google hilft):

  • ntpasswd
  • Trinity Rescue Kit
  • NTPWEdit

Ich übernehme keine Garantie, das die Tools in diesem Hinweis funktionieren und nicht etwa die Windows-Installation komplett zerstören. Ich habe es allerdings bisher noch nicht erlebt, das dies passiert.

ich empfehle dir den
Offline NT Password & Registry Editor

damit kannst du das alte Passwort überschreiben. Wenn du danach googelst, ist es leicht zu finden.

Wenn Du keine Password Reset Disk erstellt hattest bleibt Dir
nur das Nutzen der einschlägigen Tools (zu denen ich mit
Absicht nicht verlinke, Google hilft):

Und warum verlinkst du sie mit Absicht nicht?

Stefan

Hallo,

mit Hackertools kann man logischerweise auch eine strafbare Handlung begehen: Wenn ich z.B. auf einem fremden PC das Passwort lösche und mir die darauf enthaltene Daten ansehe, verändere etc, mache ich mich strafbar. Es stellt sich damit natürlich die Frage, ob ich eine Beihilfetat begehe, wenn ich zum Vertrieb solcher Software beitrage. Hier gibt es meines Wissens keine klare gesetzliche Regelung.

LG Culles

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mit Hackertools kann man logischerweise auch eine strafbare
Handlung begehen: Wenn ich z.B. auf einem fremden PC das
Passwort lösche und mir die darauf enthaltene Daten ansehe,
verändere etc, mache ich mich strafbar.

Naja, ich halte es so: mit http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/35/4… kannst du Leute töten. Ich werde trotzdem immer drauf verlinken, und nein, ich glaube nicht, dass ich jetzt eine strafbare Handlung begangen habe, wenn irgendeiner damit mehr treibt als Kartoffeln zu schälen.

Es stellt sich damit
natürlich die Frage, ob ich eine Beihilfetat begehe, wenn ich
zum Vertrieb solcher Software beitrage. Hier gibt es meines
Wissens keine klare gesetzliche Regelung.

Wenn von mir jemand eine technische Lösung für ein Problem braucht, dann bekommt er auch einen Link. Ob das irgendwelchen Anwälten passt oder nicht. Für deren kranke Belnage haben wir das Internet nämlich nicht gebaut.

Stefan

Wenn von mir jemand eine technische Lösung für ein Problem
braucht, dann bekommt er auch einen Link. Ob das irgendwelchen
Anwälten passt oder nicht. Für deren kranke Belnage haben wir
das Internet nämlich nicht gebaut.

Du kennst den Sachverhalt, ignorierst ihn aber, was Vorsatz bedeutet. Beschwer’ Dich also nicht wenn Dir ein gelangweilter Staatsanwalt an den Karren fährt.

Das Setzen eines Links zu solchen Programmen verstößt nach Ansicht deutscher Gerichte gegen Paragraph §202c StGB. Das gefällt mir auch nicht, ist aber so. Wenigstens hat das BVerfG die Sache etwas relativiert…

Für alle die weniger ignorant bzw. risikofreudig sind:
http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

Hallo,

Danke für den Hinweis, dafür einen Stern.

LG Culles

Hallo,

dies ist so nicht ganz richtig.

Der § 202c (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) stellt dies unter Strafe, wenn es um Vorbereitung einer Straftat gemäß §§ 202a und 202b geht.

Dies ist natürlich bei vielen "Hackertools nicht AUTOMATISCH der Fall (Dual-Use).

Eine kurze Zusammenfassung der Problematik findet man hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hackerparagraf

Richtig ist sicherlich, daß es nach wie vor eine gewisse „Rechtsunsicherheit“ gibt, wie auch hier

http://www.internet-strafrecht.com/hackerparagraph-%…

angesprochen.

Interessant sicher auch die Selbstanzeige des IX-Chefredakteurs:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hacker-Paragr…

Bitkom zu Passwort-Crackern:

„Nach dem Bewertungsschema weist die Software klar Funktionen auf, die als kritisch anzusehen sind. Nur der Inhaber der Daten oder der Benutzer des Zugangs, für den das Passwort gebrochen wird, darf eine solche Maßnahme durchführen oder durchführen lassen.“

Also auch hier kein Automatismus.

Dies und vieles mehr in einer umfangreichen Broschüre:

http://www.bitkom.org/files/documents/Hackertools_we…

Grüße

godam

Wenn von mir jemand eine technische Lösung für ein Problem
braucht, dann bekommt er auch einen Link. Ob das irgendwelchen
Anwälten passt oder nicht. Für deren kranke Belnage haben wir
das Internet nämlich nicht gebaut.

Hallo Stefan,

die Haltung mag deine persönlichen Triebe befriedigen, in Wirklichkeit sorgst du aber dafür, dass gerade solche Anwälte ein bequemes Auskommen haben, weil sie mühelos Abertausende Zielpersonen für Abmahnungen finden können.

Gruss Reinhard

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