Netto-Gehalt eines Angestellten bzw. Selbständigen bei derselben Gesamtaufwendung

Liebe Leute,
angenommen folgender Fall:
ein Arbeitgeber (Vater) wendet 40000 € im Jahr auf, um das Gehalt eines angestellten Arbeitnehmers (Sohn) zu finanzieren.
Der Vater bietet dem Sohn an, dass er sich selbstständig macht, und dann die 40000 € selbst einnimmt und dann alle Abgaben (Steuern und Sozialversicherungen, usw) komplett selber bezahlt.
Würde sich dann sein Nettogehalt ändern?
Für eine detaillierte Antwort wäre ich seeeeehr dankbar!

ciao Schwipp

Hallo,

so ganz aus dem Bauch heraus würde ich das eher verneinen. Wenn der Sohn angestellt ist, trägt sein Vater als Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherung und der restlichen Versicherungen (Arbeitslosen-, Rentenversicherung usw.). Wenn der Sohn sich selbsständig macht, darf er die ganzen Kosten alleine tragen, das heißt, es bleibt viel weniger netto als vorher. Wie das mit den Steuern ist, kann sicherlich jemand sagen, der sich mit den Steuern besser auskennt.

Gruß
Christa

die Frage war anders gestellt:
Der AG-Anteil zählt mit zu den Aufwendungen,
die Aufwendungen sind der netto-Reinerlös des Gewerbes vor Steuern,
und der netto-Reinerlös vor Steuern soll komplett zur Bezahlung verwendet werden!

Hallo,
Ich sehe die 4000,00€ als Bruttobetrag, d.h. der Vater muss von den 4000,00€ zunächst seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung abziehen zzgl. Umlage und Unfallversicherung, erst danach steht das eigentliche Bruttoentgelt fest von dem jetzt Lohnsteuer, Kirchensteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen werden, dann steht das Nettoarbeitsentgelt fest welches der Sohn dann zur Vefügung hat.
Wenn nun der Vater seinem Sohn monatlich 4000,00 € „Honorar“ zählt, dann muss der Sohn davon zwar auch seine Steuern und seine Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen, aber ob er eine Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und eine Unfallversicherung zahlen will, das liegt dann an ihm. So gesehen kann sie sein Nettoeinkommen schön höher sein als vorher. wenn er aber alles zahlt, dann wird es wahrscheinlich weniger werden - meine ich.
Gruß
Czauderna

Ja, sorry, du hattest geschrieben

und ich habe das irrtümlicherweise als aktuelles Bruttogehalt aufgefasst, was es natürlich nicht ist.

Ja, wenn der Sohn als Selbständiger dann bestimmte Beitragszahlungen abwählen kann, ggf noch das Insolvenzgeld und die Lohnfortzahlungsversicherung für kleine Unternehmen, dann bliebe ihm wohl mehr.
Ansonsten:
Ich dachte immer immer, die Prozentsätze zu den gesetzlichen Versicherungen und Steuern sind fixiert (meist jedes Jahr auf neue Werte),
also sei es Jacke wie Hose, wie diese Beitragsempfänger zu ihren ihnen zustehenden Beiträgen kommen,
ob nun alles von Selbständigen kommt oder ob die aufgeteilt sind in An- und AG Beiträge.
Gruß Schwipp

ja nun richtig verstanden; also die Frage ist letztlich, ob dawas zu optimieren ist hinsichtlich der Abgabenlast durch geschickte Wahl der Betriebsform. Ich glaube das nicht.

Servus,

hier

stellt sich die Frage, ob die Sache eventuell in der Schweiz stattfindet? Dort gibt es die Unterscheidung zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern natürlich auch, aber es besteht eine viel weiter gehende Sozialversicherungspflicht für Selbständige.

Schöne Grüße

MM

hallo Aprilfrisch,
nee, nee, es geht wie geschrieben ums (deutsche) € - Land, nicht sfr.
Gruß Schwipp

beim Arbeiten auf „Honorar-Basis“, das wäre dann doch aber ein Scheinselbständiger!? Ist das ein Grund für viele AG, Scheinselbstädige zu beschäftigen?

Servus,

hier gibt es bei Kranken- und Sozialversicherung ganz große, bei der Unfallversicherung und bei der Besteuerung immerhin sichtbare Unterschiede zwischen selbständig und nichtselbständig Tätigen. Ein Vergleich lässt sich nur rechnen, wenn für den Fall „selbständig“ konkrete Annahmen zu der Altersversorgung vorliegen, die der Selbständige eigenverantwortlich organisieren muss.

Unabhängig davon müssen in der Kalkulation unproduktive Zeiten (Erholungsurlaub, Krankheit) berücksichtigt werden, die beim Nichtselbständigen bezahlt und beim Selbständigen unbezahlt sind. Auch hier kann man den Einfluss nur berücksichtigen, wenn man die Annahmen kennt, die im konkreten Einzelfall für den Selbständigen gemacht werden.

Generell ist Scheinselbständigkeit was für junge, gesunde Leute mit wenigen Interessen außer der Arbeit.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

hier findest du die Dinge, die alle in die Berechnung einfließen müssen, sowie Rechenbeispiele:

Artikel auf selbstaendig-im-netz

P.S.: Ich wollte gar nicht, dass hier das Logo / der Header der verlinkten Blogs angezeigt wird (wie es in der Vorschau geschah) oder dass die ersten Zeilen des Artikels angezeigt werden (wie es in der fertigen Version geschah). Hätte ich das verhindern (ausschalten) können? Wie?
Und wovon hängt das ab, ob das geschieht? Muss der Betreiber der verlinkten Seite irgendwelche Voraussetzungen dafür schaffen? Welche?