Network Stumbler

Hallo,
vor kurzem habe ich mir network stumbler heruntergeladen. Ich habe auch auf anhieb ein paar Netze gefunden. Ich wollte jetzt fragen wie ich dann zu einem der gefundenen Netzwerke connecten kann.Wenn man die Anzeige Details aktiviert hat werden einem außerdem sehr viele dinge zu den vorhandenen Netzwerken angezeigt. Gibt es irgendwo eine Erklärung was die einzelnen Sachen sind ???

Vielen Dank für alle Antworten
Gruß Jojo

Das muss per Windows geschehen, also „Verfügbare Drahtlosnetzwerke anzeigen“ und dann das jeweilige auswählen.

Hallo Jojo,

vor kurzem habe ich mir network stumbler heruntergeladen. Ich
habe auch auf anhieb ein paar Netze gefunden. Ich wollte jetzt
fragen wie ich dann zu einem der gefundenen Netzwerke
connecten kann.

Network Stumbler kommt ursprünglich aus dem Hacker Bereich. Es hat mittlerweile Einzug in den Bereich der Standard - Programme gefunden.
Netzwerkadmininstratoren benutzen heute dieses Tool, da diese wissen wofür, weshalb und wie es funktioniert. (die haben das Handbuch gelesen :smile:
Es ist halt nur ein Suchprogramm.

Connecten kannst du nur über den WLAN-Adapter an deinem PC. Natürlich sind dafür auch die richtigen Einstellungen notwendig! Leioder schreibst du nicht, welchen du da hast!
(auch hier mal das Handbuch lesen - speziell der Abschnitt - wo von mehreren WLAN Netzen gesprochen wird)

Wenn man die Anzeige Details aktiviert hat
werden einem außerdem sehr viele dinge zu den vorhandenen
Netzwerken angezeigt. Gibt es irgendwo eine Erklärung was die
einzelnen Sachen sind ???

ja, im Handbuch von Network Stumbler! Alternativ kannst du beim Hersteller auch mal die FAQs lesen:
http://www.netstumbler.com/faqs/

Grüße aus Essen
Wolfgang

Hallo,

vor kurzem habe ich mir network stumbler heruntergeladen. Ich
habe auch auf anhieb ein paar Netze gefunden. Ich wollte jetzt
fragen wie ich dann zu einem der gefundenen Netzwerke
connecten kann.Wenn man die Anzeige Details aktiviert hat

Wie das grundsätzlich geht ist schon erklärt worden. ich gehe mal (so als kleinen Tipp) auch davon aus, das Du die Erlaubnis hast Dich in das entsprechende netzwerk einzuklinken. Ansonsten würde man sich nämlich strafbar machen.

gruß
h.

Wie das grundsätzlich geht ist schon erklärt worden. ich gehe
mal (so als kleinen Tipp) auch davon aus, das Du die Erlaubnis
hast Dich in das entsprechende netzwerk einzuklinken.
Ansonsten würde man sich nämlich strafbar machen.

Ja? Ich habe die drei Paragraphen in Sachen Computersicherheit nicht mehr so ganz im Kopf, aber imho macht man sich nur Strafbar, wenn man eine Verschlüsselung knackt, Daten ausspäht oder sonstwie manipuliert.
Wenn ich einfach nur in ein offenes Netz reingehe und surfe ist das in meinen Augen keine Straftat.
Ich lasse mich aber gerne (durch sichere Quellen) belehren.

Hi,

Wenn ich einfach nur in ein offenes Netz reingehe und surfe
ist das in meinen Augen keine Straftat.

Erschleichen einer Leistung.
Ich weiß nicht, ob das eine Straftat ist, zivilrechtlich ist es auf keinen Fall in Ordnung.

Viele Grüße
WoDi

Erschleichen einer Leistung.
Ich weiß nicht, ob das eine Straftat ist, zivilrechtlich ist
es auf keinen Fall in Ordnung.

Aber woher soll man denn wissen, ob der AP-Betreiber garnicht will, dass man nicht „rein“ soll.
Es gibt schließlich genug offene Hot Spots die mit Absicht offen sind, um sie kostenlos zu nutzen.
Ich würde da eher den Spieß umdrehen - wer sein Netz offen lässt, der willigt ein, dass andere Nutzer teilhaben.

Hi,

Ich würde da eher den Spieß umdrehen - wer sein Netz offen
lässt, der willigt ein, dass andere Nutzer teilhaben.

Du kannst da so viele Spieße umdrehen wie du möchtest. Damit kommst du mit ziemlicher Sicherheit nicht durch. Wenn du deine Haustür nicht verschlossen hast, heißt das keineswegs, dass da nun jeder annehmen darf, er könne sich an deinem Mobiliar oder was auch immer bedienen.

Was glaubst du denn, wie viele Leute mit der Abdichtung ihres WLAN völlig überfordert sind. Denen sollte man helfen und nicht sie ausrauben, denn nichts anderes ist es, was du mit dem Umdrehen deines Spießes tust.

Viele Grüße
WoDi

Wusstest du, dass man sich strafbar macht, wenn man sein Auto nicht abschließt? Das ist so ein umgedrehter Spieß.

Anmerkung o.T.

Wusstest du, dass man sich strafbar macht, wenn man sein Auto
nicht abschließt? Das ist so ein umgedrehter Spieß.

Quatsch. Du verlierst nur den Versicherungsschutz (so Du einen hast).
Bevor Du einen Spieß umdrehst, frag mal im Rechtsbrett nach, an welchem Ende Du Dich befindest.
Gruß
Axel

Anmerkung

Wenn ich einfach nur in ein offenes Netz reingehe und surfe
ist das in meinen Augen keine Straftat.
Ich lasse mich aber gerne (durch sichere Quellen) belehren.

dazu braucht man keine sicheren Quellen, sondern einfach nur die Tatsache nennen, dass Du damit in die Intimsphäre eines Mitmenschen eindringst, dessen Router-config ändern könntest, damit also u.U. sogar Dich selbst bereichern (0190-einwahl per isdn) könntest sowie sensible Daten Deines Mitmenschen ausspionieren könntest. Damit verstösst Du dann schon gegen §1 des Grundgesetzes (Die Würde des Menschen und so)

Davon mal abgesehen.

  1. Ein offener AP bedeutet nicht automatisch auch einen gratis Internetzugang - denn dieser AP muss erst mal mit dem Internet verbunden sein. Für Heimnetzwerke kann ein separater und eigenständiger AP aber durchaus Sinn machen auch ohne Internet…

  2. Wenn eine Internetverbindung besteht, so könnte es sein, dass Du mit Deinem Downloadverhalten die Volumenbasierte Flatrate bzw den Volumen oder Zeitbasierten sprengen und dem unbekannten eventuell saftige Zusatzkosten auferlegst.
    Ausserdem klaust Du ihm damit seine Bandbreite, die er vielleicht wegen Beruflichen Recherchen dringend braucht.

Selbst wenn es nicht strafbar sein sollte ist es zumindest moralisch äusserst bedenklich.

Hallo,

auch wenn die Sache von den Gerichten momentan noch nicht einheitlich gesehen wird, steht man trotzdem immer schon mit einem Bein bei solchen Geschichten im Gefängnis! D.h. es kommt immer auf das Opfer, den angerichteten Schaden, das Vorgehen des Täters und die Pfiffigkeit des Staatsanwalts und die Sicht des Richters an, ob man bei so einer Geschichte momentan ungeschoren davon kommt oder nicht. Wenn man sich diesen Nervenkitzel antun will, kann man auch auch zwei beliebig aus einer Wand hängende Drähte mit je einer Hand anfassen. Natürlich sollte da kein Strom sein, und die Sache gut gehen, es kann aber auch anders kommen.

Ich tendiere übrigens ganz deutlich in Richtung Strafbarkeit, weil IMHO hier in jedem Fall eine Leistungserschleichung gegeben ist. Denn in anderen Bereichen ist schon lange geklärt, dass durch die Erschleichung kein konkreter finanzieller Schaden auf der Gegenseite vorliegen muss. Ein Bus fährt auch zu identischen Kosten, ob ein Schwarzfahrer mit an Bord ist oder nicht. Trotzdem wird es bestraft, weil sich der Schwarzfahrer gegenüber den zahlenden Fahrgästen einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat, denn letztendlich zahlen die anderen natürlich für die in Summe schon ins Gewicht fallenden Schwarzfahrer mit. Würde man die Sache nicht bestrafen, würde dies zudem sofort zu einem Dammbruch führen, d.h. es würde dann niemand mehr bezahlen. Also ist es rechtspolitisch richtig, Leistungserschleichung zu verfolgen.

Und dies ist bei WLANs nicht anders. Niemand weiß, ob das fremde WLAN mit einer Flatrate an einem dicken DSL-Anschluss hängt, und das eigene Mitsurfen weder Kosten verursacht oder anderweitig dringend benötigte Bandbreite kostet. Es kann durchaus sein, dass das fremde WLAN über eine teure analoge oder digitale Einwahlverbindung läuft, ggf. sogar einen Sat-Link verwendet, … Vielleicht ist auch die Bandbreite entscheidend, weil da ein Arzt Röntgenbilder über das Netz laufen lässt, …

Ganz abgesehen davon sieht es so aus, dass man natürlich beim Auffliegen einer solchen Geschichte auch sofort Ansprechpartner Nr.1 für alle in der Zeit der Mitbenutzung aufgetretenen Schäden ist. Und dann viel Spaß, wenn der Richter nicht so wahnsinnig viel Ahnung von der Sache hat. Du bist dann erstmal derjenige, der dann versuchen kann nachzuweisen, dass er diesen und jenen Schaden verursacht, mit einem anderen aber nichts zu tun hat. Viel Spaß dabei!

Und bevor wir wieder auf so läppische Diskussionen kommen wie: „Selber schuld“, oder „Wer ein WLAN nicht absichert verteilt Einladungen, …“ So ein Blödsinn hat im Recht noch nie gegolten und dies wird sich auch im Zeitalter der WLANs nicht ändern. Wenn ich meinen Rasenmäher vor der Tür abstelle, darf den auch niemand einfach mitnehmen, auch wenn das Ding nicht mal auf meinem eigenen Grundstück steht!

Gruß vom Wiz, der BTW entsprechende Opfer und Delinquenten in Straf- und Zivilprozessen gleichermaßen vertritt, und der natürlich gerne versucht jemanden aus der Sch… in die er sich selbst gesetzt hat wieder rauszuziehen, der die Sache aber insoweit entspannt sehen kann, weil er nie selbst einfahren wird, und unabhängig vom Ausgang eines solchen Prozesses sein Geld verdient

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Mein wireless ding
Hi,
also ich hab folgendes Wlan gerät/karte oder wie auch immer des heißt:
Intel® PRO/2200BG Network Connection NDIS 5.1
" " " Prism 2

So stehts bei Network Stumbler unter Device drin.

Gruß Jojo