Hallo,
auch wenn die Sache von den Gerichten momentan noch nicht einheitlich gesehen wird, steht man trotzdem immer schon mit einem Bein bei solchen Geschichten im Gefängnis! D.h. es kommt immer auf das Opfer, den angerichteten Schaden, das Vorgehen des Täters und die Pfiffigkeit des Staatsanwalts und die Sicht des Richters an, ob man bei so einer Geschichte momentan ungeschoren davon kommt oder nicht. Wenn man sich diesen Nervenkitzel antun will, kann man auch auch zwei beliebig aus einer Wand hängende Drähte mit je einer Hand anfassen. Natürlich sollte da kein Strom sein, und die Sache gut gehen, es kann aber auch anders kommen.
Ich tendiere übrigens ganz deutlich in Richtung Strafbarkeit, weil IMHO hier in jedem Fall eine Leistungserschleichung gegeben ist. Denn in anderen Bereichen ist schon lange geklärt, dass durch die Erschleichung kein konkreter finanzieller Schaden auf der Gegenseite vorliegen muss. Ein Bus fährt auch zu identischen Kosten, ob ein Schwarzfahrer mit an Bord ist oder nicht. Trotzdem wird es bestraft, weil sich der Schwarzfahrer gegenüber den zahlenden Fahrgästen einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat, denn letztendlich zahlen die anderen natürlich für die in Summe schon ins Gewicht fallenden Schwarzfahrer mit. Würde man die Sache nicht bestrafen, würde dies zudem sofort zu einem Dammbruch führen, d.h. es würde dann niemand mehr bezahlen. Also ist es rechtspolitisch richtig, Leistungserschleichung zu verfolgen.
Und dies ist bei WLANs nicht anders. Niemand weiß, ob das fremde WLAN mit einer Flatrate an einem dicken DSL-Anschluss hängt, und das eigene Mitsurfen weder Kosten verursacht oder anderweitig dringend benötigte Bandbreite kostet. Es kann durchaus sein, dass das fremde WLAN über eine teure analoge oder digitale Einwahlverbindung läuft, ggf. sogar einen Sat-Link verwendet, … Vielleicht ist auch die Bandbreite entscheidend, weil da ein Arzt Röntgenbilder über das Netz laufen lässt, …
Ganz abgesehen davon sieht es so aus, dass man natürlich beim Auffliegen einer solchen Geschichte auch sofort Ansprechpartner Nr.1 für alle in der Zeit der Mitbenutzung aufgetretenen Schäden ist. Und dann viel Spaß, wenn der Richter nicht so wahnsinnig viel Ahnung von der Sache hat. Du bist dann erstmal derjenige, der dann versuchen kann nachzuweisen, dass er diesen und jenen Schaden verursacht, mit einem anderen aber nichts zu tun hat. Viel Spaß dabei!
Und bevor wir wieder auf so läppische Diskussionen kommen wie: „Selber schuld“, oder „Wer ein WLAN nicht absichert verteilt Einladungen, …“ So ein Blödsinn hat im Recht noch nie gegolten und dies wird sich auch im Zeitalter der WLANs nicht ändern. Wenn ich meinen Rasenmäher vor der Tür abstelle, darf den auch niemand einfach mitnehmen, auch wenn das Ding nicht mal auf meinem eigenen Grundstück steht!
Gruß vom Wiz, der BTW entsprechende Opfer und Delinquenten in Straf- und Zivilprozessen gleichermaßen vertritt, und der natürlich gerne versucht jemanden aus der Sch… in die er sich selbst gesetzt hat wieder rauszuziehen, der die Sache aber insoweit entspannt sehen kann, weil er nie selbst einfahren wird, und unabhängig vom Ausgang eines solchen Prozesses sein Geld verdient
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