Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Final Cut

Was jetzt kommt, in Zahlen und"Realitäten":

Nordkorea lässt grüßen?
Nur noch Staatspropaganda?
Orwell?
Neo"liberal"ismus? (welch seltsames Wort)

Ich jedenfalls wünsche jedem Fürsprecher dieses Gesetzes, dass er von den ausgebeuteten Hiwis so oft als möglich gelöscht wird! Am besten gleich der Account. Wegen der offenen Unterstützung der Einschränkung von universalen Bürger- und Freiheitsrechten.

Franz

Wo ist dein Problem?
Freie Meinungsäusserung im Web ist doch heute schon nicht mehr möglich.
Alles was nicht in den Weltverbesserungsmainstream passt wird eh gleich niedergebrüllt, mit brauner Soße übergossen und anschliessend gelöscht.

Übrigens…sollte Katrin Göring-Eckardt nicht eigentlich ihren Namen ändern müssen?

duck und wegrenn

Du möchtest also dein universales Bürger- und Freiheitsrecht ausüben und
" … Folter und Sex mit Tieren" (siehe Inhalt deines zweiten Links) sehen oder anonym selber verbreiten? Warum schreibst du es nicht deutlich? Dann brauchte Lichtenberger nicht zu fragen:

Hallo Franz!

Manche Leute halten Internet-Foren für einen rechtsfreien Raum zum Austoben und Auskotzen, zum Diffamieren und zur Verbreitung von Märchen, die Menschen zerstören können. Wenn man solche Aktivitäten nicht akzeptieren möchte, begibt man sich zwangsläufig auf den schmalen Grat von Dreckbeseitigung einerseits und freier Meinungsäußerung andererseits.

Ist im Einzelfall nicht auszuschließen.

Die Rechte des Einzelnen finden ihre Grenzen bei der Berührung von Rechten anderer Menschen. Das gilt überall, ist aber manchen Menschen schwer zu vermitteln. Banales, alltägliches Beispiel: Manche Leute meinen, zu jeder Tages- und Nachtzeit Musik in beliebiger Lautstärke hören zu dürfen. Dürfen sie tatsächlich, so lange niemand gestört wird. Täglich ungezählte Polizeieinsätze zeugen davon, dass etliche Leute nicht begreifen können, dass ihr Gewummer im Mehrfamilienhaus in der Früh’ um 3 eben nicht erlaubt ist. Andere Zeitgenossen meinen, überall beliebig schnell fahren zu dürfen und erzählen was von freier Fahrt für freie Bürger.

So ähnlich verhält es sich mit Äußerungen in öffentlichen Foren, wobei anzunehmen ist, dass die Straftäter mit dem Wort durchaus wissen, dass sie Mist bauen, denn kaum jemand steht mit echtem Klarnamen für sein Treiben ein.

Ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt, weiß ich nicht. Im Grunde ist es doch nur die strafbewehrte Aufforderung, Foren zu moderieren und erkennbar strafrechtlich relevante Inhalte nicht stehen zu lassen.

Mit derart abwegigen Überzeichnungen tust Du dem Anliegen keinen Gefallen.

Gruß
Wolfgang

das ist auch gar nicht nötig. Über die für die account-Anmeldung erforderliche E-Mail-Adresse ist es im Zweifelsfall einem Richter möglich, den Klarnamen ermitteln zu lassen.

Mehr als problematisch ist, dass juristische Laien, angelernte Hilfskräfte der Plattformbetreiber Aufgaben bekommen, die von Rechts wegen eigentlich von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern wahrzunehmen sind. Und die Umkehrung der Beweislast, die auch Maasens neues Konstrukt beinhaltet: Nicht derjenige, der einen Rechtsverstoß behauptet, muss diesen nachweisen, sondern der Autor muss nachweisen, dass sein Beitrag nicht gegen geltendes Recht verstößt. Was würde denn eigentlich gegen den ganz normalen Rechtsweg sprechen, eine vermuteten Verstoß dem zuständigen Staatsanwalt anzuzeigen und die Entscheidung, ob ein Verstoß vorliegt, ausgebildeten Richtern zu überlassen?

FG myrtillus

Guten Abend!

Hört sich gut an. Die schiere Masse einschlägiger Vorgänge spricht dagegen. So bleibt die erfundene Behauptung/Verleumdung, Verhetzung lange im Netz und wird verbreitet.
Kannst ja mal verfolgen, was in nicht oder schlecht moderierten Foren abgeht.

Davon abgesehen: Die unangemessene Löschung durch irgendwelche Hiwis ist Alltag. Im Grunde ist dagegen auch nichts einzuwenden, denn ein privater Betreiber bestimmt, was auf seiner Seite geschieht und was nicht. Der macht genau das, was auch Du in Deiner Wohnung machst. Wer die Regeln in Deiner Wohnung nicht mag, darf in seiner eigenen Wohnung gerne andere Regeln aufstellen. So auch im Internet: Wem Löschungen seiner Beiträge in privaten Foren wie Facebook & Co. nicht gefallen, darf jederzeit eine eigene Webseite betreiben und wird nicht daran gehindert, unpassend erscheinende Beiträge zu löschen. Wo genau liegt das Problem?
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Gruß
Wolfgang

Hallo!

Niemand wird an freier Meinungsäußerung (in den weit gefassten Grenzen des Strafgesetzbuchs) gehindert. Dabei verhält es sich wie in der Kneipe: Man hat sich an die Regeln des Hausrechtsinhabers zu halten. Etwa bei Facebook, wo dem Vernehmen nach nackte Brüste als sofort zu löschende schlimmste aller Sünden gelten, hat man sich wie beim Kneipenwirt an dessen Regeln zu halten. Jedermann ist freigestellt, eine andere Kneipe zu besuchen oder selbst eine zu eröffnen, um dann nach eigenen Regeln (im Rahmen gesetzlicher Grenzen) zu verfahren.

Offensichtlich glauben manche Zeitgenossen, in den privaten Foren anderer Leute (z. B. Facebook) nach Gutdünken die Sau rauslassen zu dürfen. War schon immer ein Irrtum.

Gruß
Wolfgang

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wenn Maas seinen Willen bekommt, eben nicht mehr. Die jetzige Rechtslage ist: Wer sich durch einen Beitrag in einem Forum persönlich gekränkt sieht, kann aus dem Forum austreten. Wenn er einen Rechtsbruch vermutet, kann er diesen zur Anzeige bringen. Wenn er sich verleumdet glaubt, kann er klagen. Maasens Gesetz ist also überflüssig und schädlich. Und die Absicht ist erkennbar: Meinungsäußerungen, die nicht auf Regierungslinie liegen, sollen von den privaten Seitenbetreibern aus Furcht vor hohen Bußgeldern gelöscht werden oder am besten von vorn herein unterbleiben.

Als im Bundestag noch lebendige Debatten geführt wurden, fielen von Seiten temperamentvoller Abgeordneter schon mal Bemerkungen, die unsere heutigen beleidigten Leberwurstamtsträger vermutlich als Hetze, persönliche Kränkung und ungerechtfertigte Benachteiligung auffassen würden.

FG myrtillus

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Bundesrat?

Rechtsweg … Karlsruhe.

Im Grunde ist es verfassungswidrig. Zumindest gelangt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zu diesem Schluss. Ich kann den neuesten Informationen derzeit keine wirklich wesentliche Verbesserung entnehmen.

http://www.bundestag.de/blob/510514/eefb7cf92dee88ec74ce8e796e9bc25c/wd-10-037-17-pdf-data.pdf.

3.2. Ergebnis

Im Ergebnis kann in den Vorgaben des § 3 NetzDG-E ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit erkannt werden. Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.

(…)

Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zurordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben. Offenbar lassen auch hier Definitions- und Abgrenzungsschwierigkeiten kaum aussagekräftige Angaben und Wirkungsanalysen zu. Das bekräftigt das Ergebnis der vorliegenden Ausarbeitung.

Wir können aber sicher sein, dass im Falle einer Verabschiedung die Angelegenheit vor dem BVerfG landen wird. Ich bin fast restlos davon überzeugt, dass das Gesetz dort in der Luft zerfetzt wird und freue mich schon auf den Wortlaut der Begründung bzw. den Subtext. :smirk:

Gruß
vdmaster

Wenn es überhaupt zu einer Entscheidung kommen sollte, dann ein paar kleine Nachbesserungen.

Das Grundprinzip der privatisierten Überwachung bleibt bestehen. Dann werden peu a peu verschärfende Richtlinien zu Inhalten ausgearbeitet und die Meinungsfreiheit zunehmend eingeschränkt. Man braucht jetzt keine Gesetze mehr, es genügen einfache Anweisungen an das Personal unter Androhung hoher Strafen. Egal, wer irgendwann an der Macht sitzt und welche Propaganda gerade so aktuell ist. Die Schlagzahl an Bearbeitungen und Löschungsbewilligung wird erhöht, die Qualität der Überprüfungen reduziert.

Das Tor ist jetzt geöffnet!

Franz

Du meinst also, dass die Richter des BVerfG das GG verraten würden?

die Frage ist: vor oder nach der BT-Wahl? Maas will nächste Woche über seinen Gesetzentwurf abstimmen lassen. Ich sehe wirklich die Gefahr, dass das Gesetz vor und während der nächsten Wahl erst mal gilt!

Und was habe ich mir unter „strafbaren Fake News“ vorzustellen?

FG myrtillus

Schwer zu sagen.

Und? Was hätte das für einen Effekt auf den Wahlausgang? Ich sehe keinen nennenswerten.

Gute Frage. Scheinbar irgendetwas zwischen Jesus Christus persönlich und dem leibhaftigen Satan. Steht ja im Gutachten, dass der Begriff eine völlig hohle Überraschungsschachtel ist.

Gruß
vdmaster

lässt sich wohl nicht vorhersagen. Die Ladung kann nach vorne oder nach hinten losgehen oder gar nicht zünden. Aber wenn auf der anderen Seite die Gefahr an die Wand gemalt wird, dass finstere ausländische Mächte Einfluss auf die BT-Wahl nehmen könnten, dann sehe ich eher in Maasens Gesetz eine solche Gefahr. Es bleiben halt noch weniger Beiträge im Netz und in den Medien, die nicht auf GroKo-Linie liegen.

Erheblichen!

Neben dem schon bestens geübten Ausgrenzen von bestimmten politischen Parteien/Meinungen durch die großen Medien und etablierte Mitteparteien kommt nun noch die Möglichkeit gezielter Denunziation und Löschanfragen durch genau die gleichen Subjekte hinzu. Du wirst doch nicht glauben, dass durch bestimmte Verbände und Parteien das nicht genutzt werden wird?

Über alles Begriffe wie rassistisch, hetzend oder rechts schütten, und die Maschinerie nimmt ihren Lauf…

Franz

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Was die anderen dann aber auch massenhaft können.

Das sehe ich etwas anders.
Es geht um die privaten Seiten von Firmen, die Milliardenumsätze machen.
Es geht darum, diese dazu zu zwingen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Ein - natürlich hinkender! - Vergleich:
Nachts um 3 ist eine laute Party. Die Polizei klingelt an der Tür: „Sorgen Sie als Veranstalter dafür, dass hier jetzt ruhig wird!“ Der Veranstalter sagt: „ICH bin nicht laut, das sind meine Gäste. Für deren Verhalten kann ICH doch nichts!“ und lässt die Polizei abblitzen.
Das Gesetz soll nun zumindest bei großen, kommerziellen Partys dafür sorgen, dass die Veranstalter eigene Ordner anstellen, die laute Gäste in die Schranken weisen.

Unglaublich, dass man bei großen Veranstaltungen die Veranstalter verpflichtet, Ordner und Sicherheitskräfte einzustellen, um die Rechte anderer zu schützen und das Hausrecht durchzusetzen?
Eine schlimme Einschränkung von Grundrechten, dass diese Leute dann das Recht bekommen, Gäste vor die Tür zu setzen, obwohl sie kein juristisches Staatsexamen haben?
Finde ICH allerdings nicht.

ja, der Vergleich hinkt in der Tat: Im Falle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes klingelt leider nicht die Polizei an der Tür, sondern Leute (möglicherweise aus Regierung und etablierten Parteien), denen u. U. bestimmte Äußerungen inhaltlich gegen den Strich gehen und diese Leute müssen nicht nachweisen, dass der betreffende Beitrag gegen geltendes Recht verstößt sondern dies nur behaupten. Vielmehr muss der Autor, wenn er gegen die Löschung vorgehen will, umgekehrt nachweisen, dass sein Beitrag nicht rechtswidrig ist.

Ein Recht, von dem Gebrauch zu machen, jemand gezwungen werden soll - ist das überhaupt noch ein Recht? Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis kann man auf sein Recht auch verzichten. Sonst wäre es doch wohl eher eine Pflicht.

FG myrtillus

Diese Antwort ist so falsch, dass nicht mal das Gegenteil richtig ist. Zynischer gehts ja bald nicht. Pfui Teufel.

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