Uups!
Schwieriges Wort. Für das Maassche FakeNewsGesetz:
Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat
überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren
Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.
Es geht also nur um strafbare Falschnachrichten, der Rest ist okay. NurFalschnachrichten beispielsweise. Welche nun strafbar sind, ist vollkommen unklar. Kommentare pornographischens Inhalts bleiben nach wie vor erlaubt, wohlgemerkt.
Der Bezug ist daher mehr „Falsch“ als „strafbar“??? Oder beides??? Oder beides auch wieder nicht???
Fake Fakt ist, dass es nur darum geht, Kommentare zu löschen. Aber auch hier gilt: Nicht alle. Im Gegenteil!
B. Lösung
Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität anzuhalten,
werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt.
Klingt großartig, bedeutet wenig.
Betrifft nur große soziale Netzwerke mit mehr als 2.000.000 Usern, alle anderen dürfen weiterhin (Falschnachrichten jedweder Art, solange keine personliche Anzeige erfolgt) so weiter machen wie bisher. Das sind schon relativ wenige.
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
Mmmhhh, und die anderen? Außer FB, Twitter und, ja wer noch ist dann betroffen?
Also wenn nicht klar ist, welche Verstöße rechtswidrig sind, und eh nur ein zwei drei Netzwerke gezielt betroffen sein werden, dann könnte man überlegen, ob man den Gesetzentwurf drastisch ändern oder gar weglassen könnte.
Nein! Unmöglich. Denn bereits im Entwurf steht:
C. Alternativen
Keine.
Wäre die Alternative dann, Maas zu entsorgen? Bevor er weiterhin solche Gesetze auf den Weg bringt?
Franz