Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Uups!
Schwieriges Wort. Für das Maassche FakeNewsGesetz:

Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat
überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren
Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.

Es geht also nur um strafbare Falschnachrichten, der Rest ist okay. NurFalschnachrichten beispielsweise. Welche nun strafbar sind, ist vollkommen unklar. Kommentare pornographischens Inhalts bleiben nach wie vor erlaubt, wohlgemerkt.
Der Bezug ist daher mehr „Falsch“ als „strafbar“??? Oder beides??? Oder beides auch wieder nicht???

Fake Fakt ist, dass es nur darum geht, Kommentare zu löschen. Aber auch hier gilt: Nicht alle. Im Gegenteil!

B. Lösung
Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität anzuhalten,
werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt.

Klingt großartig, bedeutet wenig.
Betrifft nur große soziale Netzwerke mit mehr als 2.000.000 Usern, alle anderen dürfen weiterhin (Falschnachrichten jedweder Art, solange keine personliche Anzeige erfolgt) so weiter machen wie bisher. Das sind schon relativ wenige.

(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht…

Mmmhhh, und die anderen? Außer FB, Twitter und, ja wer noch ist dann betroffen?

Also wenn nicht klar ist, welche Verstöße rechtswidrig sind, und eh nur ein zwei drei Netzwerke gezielt betroffen sein werden, dann könnte man überlegen, ob man den Gesetzentwurf drastisch ändern oder gar weglassen könnte.

Nein! Unmöglich. Denn bereits im Entwurf steht:

C. Alternativen
Keine.

Wäre die Alternative dann, Maas zu entsorgen? Bevor er weiterhin solche Gesetze auf den Weg bringt?

Franz

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Du meinst das über alle Maassen hinausschiessende Meinungsunterdrückungs- und Zensurbüttelnötigungsgesetz?

Es wird zurecht zerrissen von allerlei Seiten. Der Punkt ist, dass hier linke Deutungshoheitspolitik - initiiert durch allerlei „NGOen“ - durchgesetzt werden soll. Dies unter weitgehender Umgehung von rechtlichen Grundprinzipien unserer pluralistischen Demokratie.

Diese „NGOen“ sind nichts weiter als Interessenvertretungen von Linken/Grünen, die zu erheblichen Teilen aus Steuergeldern finanziert werden und überall immer mehr Gefahren wittern, was auch nötig ist, um die Finanzierung aufrechtzuerhalten und stetig auszubauen.

Die gleichen „NGOen“ weigerten und empörten sich aber mit dem Totschlagargument „Generalverdacht“ als ihnen ehedem abverlangt werden sollte, extremistischen Tendenzen/Sympathien/Networking per Verpflichtungserklärung (wir unterstützen nur grundgesetzkonforme Organisationen) abzuschwören. Denn das hätte doch die guten Kontakte ins linksextreme bis linksextremistische Lager gefährden können.

Diese Forderung war anno dünnemal von der damalig christdemokratischen Bundesfamilienministern angetragen worden und wurde von Manuela Schwesig (Linksauslegerin in der SPD wie auch Jochen Maas) kassiert. Seitdem finanziert es sich ganz ungeniert.

https://netzpolitik.org/2017/analyse-so-gefaehrlich-ist-das-neue-hate-speech-gesetz-fuer-die-meinungsfreiheit/ sagt fast alles über die Planungen und liesse sich bei Bedarf ergänzen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das BVerfG das Gesetz in der Luft zerfetzt, falls die Legislative wirklich so blöd oder hinterfotzig wäre, es zu erlassen und unser neuer Präsi so devot, es durch den präsidialen Prüffilter durchrutschen zu lassen.

https://www.heise.de/tp/features/Juristen-halten-Maas-Gesetz-gegen-Fake-News-und-Hate-Speech-fuer-verfassungs-und-europarechtswidrig-3654324.html es sind zwei Seiten!

Wenn schon in der ZEIT deutlichste Kritik zu lesen ist, dann sollte das dem (vermeintlichen) Ingenieur, unseren BMJ, zu denken geben.

Es könnte auch sein, dass Maas mal einen raushauen wollte … wohlwissend, dass es sich um eine Totgeburt handelt. Damit er (bzw. seine Freunde/innen von den „NGOen“) die Nichterlasssung des Gesetzes als Beweis dafür heranziehen können, wie rechts und böse Staat und Gesellschaft sind.

Ja, Opfermythen werden auch links gebastelt und nicht nur rechts.

Am besten als Verkäufer für gehobene Herrenmode. Oder Besorgnispantomime in beratender Funktion für einen öfftl.-rechtl. Spartenkanal, den nicht einmal ARTE-Mitarbeiter vom Hörensagen kennen. Da kann er dann eine Kultursendung stumm moderieren … vielleicht zusammen mit Augstein. :joy:

Als Bundesjustizminister hat er schon viel zu viele Bolzen gedreht, die den Eindruck erwecken, dass er Gesinnungspolitik durchsetzen möchte und nicht Rechtspolitik (nein, damit ist nicht das pol. „Rechts“ gemeint :smirk:)

Bspw. http://www.zeit.de/2017/09/heiko-maas-justizminister-landesverrat-ermittlungen/komplettansicht

Gruß
vdmaster

Das ist ein schöner Euphemismus. Richtig ist, dass Maas und Konsorten hier bewusst das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrechen wollen:

Man verpflichtet die Unternehmen zum Aufbau einer Paralleljustiz. Der Sinn dahinter ist klar: Die etablierte Justiz ist an das Primat der Meinungsfreiheit gebunden. Bei ihr gibt es kein richtig oder falsch, sie greift schlicht nicht ein, egal, was jemand sagt. Außer in eng definierten Ausnahmebereichen, in denen das Interesse an der Nichtäußerung der Meinung das Interesse an der Freiheit überwiegt - etwa, wenn jemand persönlich beleidigt oder der Holocaust geleugnet wird. Die privaten Unternehmen werden verpflichtet, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, was den Behörden (Exekutive) und den Gerichten (Judikative) vorbehalten ist.

Durch die Hintertür werden somit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in die Breite hinein vermeintlich „falsche“ Ansichten gelöscht werden. Das sind alle einwanderungs-, islam- und sicherlich auf lange Sicht auch alle regierungskritischen Äußerungen. Das Gesetz ist schlicht verfassungswidrig. Überdies zeigt es eine tiefgreifende Verachtung für demokratische Grundprinzipien. Ich verweise hierzu auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51 - SRP-Verbot, Hervorhebung nur hier):

Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Noch schlimmer wird es, wenn man sich Renate Künast anhört, welche im Deutschlandfunk eine Plattform über noch darüber hinaus gehende meinungsfeindliche Forderungen erhält (Hervorhebung nur hier):

Aber trotzdem bleiben ein paar Fragen unklar. Der ganze Gesetzentwurf bezieht sich einmal nur auf strafbare Inhalte. Die Frage, wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist, ist hier überhaupt nicht angetippt, und das ist eigentlich auch ein wirkliches Problem, zumal viele sich ja bewusst in den Graubereich begeben und gerade um die Rechtsprechung zu Beleidigung und anderen Straftatbeständen herumformulieren.

Sie möchte also nicht nur so weit gehen, dass strafbare Inhalte von den Unternehmen entfernt werden, was bereits das oben beschriebene Problem aufwirft, dass die Strafbarkeit zwingend durch Gerichte festzuhalten ist. Sie möchte explizit auch zulässige Meinungsäußerungen gelöscht sehen. Das ist schon relativ heftig, denn während man oben noch von einem laxen Umgang mit Gewaltenteilung und freier Meinungsäußerung sprechen kann, hören wir bei ihr die aktive Forderung nach Abschaffung der Meinungsfreiheit in bestimmten Bereichen, soweit es um das geht, was die Grünen als „diskriminierend“ ansehen.

Das ist bedenklich. Der Stimmenverlust macht sich durch Forderungen nach immer tiefer greifenden Eingriffen und Repressionen bemerkbar. Wir müssen vorsichtig sein.

Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

Ich muss da widersprechen.

Das Gesetz wird jetzt aktuell aus der Gefahr heraus versucht durchzupeitschen. Mit Gefahr meine ich die politische, die sich aus der US-Wahl ergeben haben und welche unsere Regierung auch für sich und die EU allgemein befürchtet.

Wenn du von linker Deutungshoheit im Sinne einer „politisch korrekten“ Haltung und Reinhaltung des Umgangs miteinander sprichst, dann halte ich dagegen, dass politische Korrektheit historisch eine Abwehrstrategie liberaler und konservativer Kräfte war und bis heute ist. Zur Sicherung konservativer/traditioneller Werte, pro Machterhalt sowie Abwehr von Antidiskriminierung. PC wird von konservativer Seite als Einschränkung ihrer Freiheiten betrachtet. Und in ihrem Sinne als Kampfbegriff verwendet.

Zuletzt würde ich Maas mitnichten als „links“ bezeichnen. Er versucht aus beschriebenen „niederen Motiven“ heraus ein selektiv wirkendes Gesetz umzusetzen. Und dein letzter Link ist ein excellentes Beispiel dafür!

Franz

Deutschland und Europa versuchen mit allen Mitteln, Paralleljustiz neben und über die nationalen Rechtsstaatlichkeiten zu setzen oder zu dulden. Seien es nun Investitionsschutzgerichte Investitionsschiedsgerichte oder Scharia.

Sehe ich auch so. Wir bräuchten diese nicht.

Franz

PS:
Dem geplanten Gesetz nach entscheiden zukünftig Unternehmen, was genehm oder nicht genehm ist. Wenn eine Meinungsäußerung gelöscht wird, wird dies auf unbegrenzte Zeit mit den Daten des Meinungsäußernden gespeichert. Die Beweislast ist umgekehrt, der Bürger muss nun, sofern er denn kann, die ordentlichen Gerichte anrufen, um gegen die unbegründete Löschung und Datenspeicherung vorzugehen.

Unglaubliche Entdemokratisierung der Bürger.

Hallo Franz,

für Dich als Fan einiger Teile traditionell „linker“ Sozialpolitik mag Maas kein Repräsentant der Linken sein. Und natürlich ist er keiner der Linkspartei. Für mich ist er aber ein sehr Linker gemessen am bipolaren Modell links-rechts, da er zum linken Flügel der SPD zu zählen ist. Der Mann war mal Obermotz der SPD im Saarland, einem traditionell wenig „mittigen“ Landesverband der SPD.

hat herzlich wenig mit Reinhaltung des Umgangs zu tun. Deutungshoheit ist simple Vorherrschaft und geht in Richtung der Abwertung jeweils anderer Erklärmodelle und Meinungen, was per se antipluralistisch ist. Auf dieser Klaviatur des Antipluralismus spielen natürlich radikale Rechte ebenso wie radikale Linke.

Gruß
vdmaster