Neu gekaufte Querflöte kaputt nach 4 Monaten

Habe mir im November 2011 eine neue Azumi R3000 bei einem Fachhändler gekauft. Da ich noch Anfänger bin muss ich auch dementsprechend üben. Nun kann ich leider nicht jeden Tag üben,aber ich plane mir viel Zeit ein für mein neues Hobby. Nun wunderte ich mich am 05.04.12 das einige Töne nicht mehr zu spielen waren. Zu meinem Erschrecken stellte ich fest das sich ein Steg an der Querflöte gelockert hatte und auch die Schraube oberhalb sehr weit rausschaute. Die Klappen waren dadurch auch nicht mehr schließbar. Also habe ich die Flöte vorsichtig zusammengepackt und bin zum Geschäft gefahren wo ich sie gekauft hatte. Die haben dort einen Instrumentenbauer der diverse Instrumente repariert. Die Flöte habe ich immer sehr sorgsam behandelt. Habe mir sogar einen Querflötenständer zugelegt.Gestern erhielt ich den Anruf, das mich die Reparatur 65,-€ kosten würde, da dieses nicht unter die Garantie fallen würde. Schreck lass nach! Ich habe bis jetzt nur von einem Instrumenten check up nach etwa einem Jahr gehört. Auch das dieser in der Garantieleistung eingerechnet ist. Habe ich nun Ausschuss gekauft? Oder habe ich einfach nur Pech?

Hallo Tussi,

hat man Dir denn eine Begründung genannt, warum das angeblich kein Garantiefall sein soll? Wenn eine Ware, die sachgerecht und gebrauchsüblich behandelt wurde - und das hast Du nach Deiner Schilderung - nach einem halben Jahr unbrauchbar und reparaturbedürftig ist, dann ist das natürlich ein Garantiefall, was denn sonst?

Nun bin ich kein Flötist. Ob die vorgenommenen Arbeiten evt. ganz normale Wartungsarbeiten sind, die man als Flötist idR selbst vornimmt (vornehmen kann, ohne Fachmann zu sein), können Dir hier sicher Andere sagen. In dem Fall dürfte man allerdings natürlich auch nicht von einer „Reparatur“ sprechen.

Wenn das nicht der Fall ist, liegt bei dem Instrument nach meiner unfachmännischen Einschätzung (ich bin Nichtjurist und dies hier ist keine Rechtsberatung und darf es auch nicht sein) ein Sachmangel vor bzw. zum Zeitpunkt des Kaufes lag ein versteckter Sachmangel vor. Gem. § 437 BGB hast Du da ein Recht auf Nacherfüllung - Du kannst grundsätzlich nicht nur eine (selbstverständlich kostenfreie) Reparatur verlangen, sondern stattdessen auch Ersatz durch eine neue, mangelfreie Flöte.

Wenn sich der Verkäufer uneinsichtig zeigt, würde ich an Deiner Stelle einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren. Ein solch unverschämtes Geschäftsgebahren sollte man sich nicht gefallen lassen.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo

Ich habe bis jetzt nur von einem Instrumenten check up nach etwa einem Jahr gehört. Auch das dieser in der Garantieleistung eingerechnet ist. Habe ich nun Ausschuss gekauft? Oder habe ich einfach nur Pech?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt doch sogar ein halbes Jahr, d. h. selbst wenn eine Ware gar keine Garantie hat, dann muss sie bei sachgerechter Behandlung und Wartung nach einem halben Jahr noch heil sein.

(Das betrifft natürlich keine Verbrauchsartikel oder Verschleißteile u.ä.)

Viele Grüße

Guten Tag,

kann es sein, dass die Schraube, die die Achse mit den Klappen festhält, sich gelöst hatte? In diesem Fall ist es kein Defekt, sondern tatsächlich eine Art Verschleiß. Ich würde denen dennoch die Hölle heiß machen, bei einem praktisch neuen Instrument sollten die das als Kulanz handhaben und Dir zeigen, dass und wie Du das selbst in Ordnung bringen kannst (Du brauchst nur einen kleinen Schraubenzieher). Solange die Achse nicht rausspringt, kann man eine lockere Schraube einfach wieder anziehen und es passiert gar nix. Teilweise sind die beweglichen Teile an Flöten nach dem Versand einfach locker. das sollte ein guter Händler durchchecken bevor er das Instrument rausgibt. Lass Dir auf jeden Fall erklären, warum das kein Garantiefall sein soll (Du möchtest vom Fachmann ja auch wissen, was Du falsch gemacht haben sollst, damit das nicht nochmal passiert). Wenn die stur sind, würde ich mal an azumi ein Mail schreiben und fragen, ob das normal ist, dass Ihre Flöten kein halbes Jahr gespielt werden können, ohne auseinanderzufallen. Ich denke, irgendeiner wird da schon nachgeben…

Viel Erfolg

Claudia

Danke für den Tip mal bei Azumi nachzufragen. Habe über die Homepage von Azumi-Vertrieb, Kontakt zum Kundendienst aufgenommen und dort mal das Problem geschildert. Die haben sich gleich am nächsten Tag meines Problems angenommen und auch mit der Reperaturwerkstatt des Musikalienladens (wo meine Flöte repariert wurde)tel. Kontakt aufgenommen. Das Ergebnis kann sich meines Erachtens sehen lassen. Der Chef des Musikladens erließ mir die Hälfte der Reparaturkosten und sollte innerhalb eines weiteren halben Jahres nochmals Probleme mit dem Instrument auftreten, werden diese kostenlos behoben. Der Musikinstrumentenbauer hat gleich einen kompletten Check inkl. kleinerer Reparatur durchgeführt. Jetzt klingt die Flöte meines erachtens, irgendwie noch schöner : D ! So kann ich mich trotzdem weiterhin in dem Musikladen sehen lassen-die haben eine super Notenauswahl.

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Freut mich zu hören, überrascht mich aber nicht, ich hatte mit der Deutschland-Zentrale von Azumi auch schon zu tun, die machten auf mich einen sehr seriösen und zuverlässigen Eindruck.
Schöne Grüße

Claudia