Neu Vorschreibung Mieter / Stimmt nicht was tun?

Ich habe eine Frage.
Mein Bruder ist in einer Mietwohnung und es wurde eine Miet erhöhung ( ist eine MIeteschutz wohnung also unkündbar) ausgesendet. Grund Betriebskosten erhöhung:
Nun gibt es aber Posten ( das Haus verwaltet eine Hausverwaltung) diese befindet sich gerade durch die Eigentümer in einer gerichtliche Absetzung wegen groben Pflichtverletzungen , und der Vermieter hat eben dem Mieter ( Bruder) nun eine Erhöhung geschickt.

Leider stimmen einigen Posten nicht:
Zb Kaminkehrer kosten, mein Bruder hat weder eine Ofen noch ein Gas
(Auf Abrechnung Gas Abrechnungen)
Und dann gab es noch einen Hausbetreuer der das Reinigen des Hauses und des Schneeräumens tätig war, aber dieser arbeitet Mangelhaft oder gar nicht
(Steht auch in der gerichtliche Abesetzung die noch läuft?

Kann nun der Mieter / Bruder Einspruch erheben da er diese Posten nicht anteilsmässig mitbezahlt? Oder kann man als Mieter hier nichts machen nur der Eigentümer selbst?
Danke

Der Vertragspartner deines Bruders ist der Vermieter, also muss er sich an den wenden, wenn Kosten nachweislich falsch abgerechnet werden.

Der Vermieter muss sich dann an seinen Vertragspartner z.B den Schneeräumdienst wenden und die Unregelmäßigkeiten beanstanden bzw. ausräumen.
Dem Vermieter müssen dann aber auch alle gemeldeten Mängel mit Belegen nachgewiesen werden damit er diese seinen Vertragspartnern vorlegen kann.

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Ja danke für die Erstinformation

A) es kamen keine belege zu der Langfassung zur Abrechnung die mussten schon mal über den Anwalt angefordert werden hat der Vermieter und die Hausverwaltung anscheinden nicht rausgerückt so gehts schon los
B) Die nicht Durchführung von Reinigung und Schneeräumung und Mangelhaft kann nachgewiesen werden per Video etc und Bild Material ausserdem ist dies auch in der gerichtliche Absetzung der Hausverwaltung die gerade läuft schon inbegriffen.
C) des weiteren wurden Rauchfangkehr arbeiten verrechnet wo er keine hat

Meine Frage ist nur wie man vorgehen soll:
Einfach per Einschreiben etc schreiben man zahlt das nicht etc wegen so und so? Oder wie?

Hi!

Die einzelnen Rechnungen muss der Vermieter nicht zusenden. Wohl aber hat der Mieter das Recht auf Einsicht, darf also beim Vermieter vorbei kommen, und rein schauen.

Und die Wohnung wird sicherlich geheizt. Meist gibt es ne Gaszentralheizung, und deren Schornstein muss gereinigt werden. Die Kosten sind Teil der Nebenkosten. Oder gibt es eine Wärmepumpe, Fernwärme oder was anderes ohne Schornstein?

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Vielleicht mag dein Bruder sich mal selber melden. Dann könnte man sicher auch klären, ob die Miete oder die Vorauszahlung der Betriebskosten erhöht werden sollen.
So über drei Ecken mit unklaren Angaben sollte man keinen Rat geben, denn das wäre geraten.

Besteht Mitgliedschaft in einem Mieterbund oder eine Rechtsschutzversicherung?

Das ist doch der gute Möchtegerndauerkläger mit seinen Besitzstörungen aus Österreich. Wäre zu klären, wo der Bruder wohnt, und ggf. ob sich österreichisches und deutsches Mietrecht unterscheiden.

Falls Österreich, wirft er hier generell hier alles durcheinander, denn „Miete“ und „Betriebskosten“ sind zwei völlig verschiedene Dinge und sind auch extra ausgewiesen.
Rauchfangkehrer ist auf alle Fälle in den Betriebskosten drinnen, denn in Österreich muss jedes Haus eine „Abgasanlage“ besitzen (sogar wir haben einen „Notkamin“, obwohl unserer Wohnungsanlage ausschließlich mit Fernwärme beheizt wird - und dieser Notkamin wird natürlich regelmäßig trotz Nichtnutzung inspiziert) - und da er ja selber von „Gas“ spricht, ist dort sowieso eine richtige Abgasanlage vorhanden, die sowieso gewartet werden muss (das österreichischen Rauchfangkehrermonopol hat sich gefühlsmäßig seit der Kaiserzeit nicht mehr geändert).
Genauso wird der Winterdienst in den Betriebskosten abgerechnet, egal, ob er irgendwas gemacht hat oder nicht. Falls nicht, muss das der Hausverwaltung gemeldet werden und nur diese kann hier etwas unternehmen.

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kenne ich aus Deutschland nicht, hier heißen sie Schornsteinfeger, insofern ist die Wahrscheinlichkeit noch höher, dass es um Österreich geht. Also: danke für deine Einblicke in das österreichische Mietrecht! :slight_smile:

Andere Leute kennen andere Ausdrücke:

Die beiden Ausdrücke Schornsteinfeger und Kaminkehrer sind unterschiedliche regionale Bezeichnungen für ein und denselben Handwerksberuf. Daneben gibt es noch viele weitere Ausdrücke, z.B. Feuermauerkehrer, Rauchfangkehrer, Schlotfeger, Essenkehrer oder Schorrit. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Namen für das Objekt, das durch den Schornsteinfeger gereinigt wird. „Schornstein“ ist zwar in ganz Deutschland gebräuchlich, im Süden überwiegt jedoch die Bezeichnung „Kamin“. In Sachsen ist der Begriff „Esse“ sehr weit verbreitet, in Franken der sogenannte „Schlot“. Außerdem werden in einigen Regionen unterschiedliche Begriffe für Teile der Feueranlage verwendet, z.B. „Schornstein“ nur für den aus dem Dach herausragenden Teil und für den anderen Abschnitt „Kamin".

Die Lösung ist die Schlichtungsstelle, einfach der Gemeinde / Stadt Schlichtungstelle ( ja ist in AT) melden die macht das dann gruss

PS: DIe Hausverwaltung ist in der gerichtliche Absetzung wegen zahlreicher Pflichtverletzungen die kann hier gar nichts mehr machen