Ich fahre nachweislich unfallfrei ein dienstfahrzeug bundesweit und möchte jetzt ein eigenes auto wieder anmelden. Was ist mit meiner schadensfreiheitsklasse und den prozenten.
der Schadensfreiheitsrabatt verfällt nach 7 Jahren.
Wenn kein SFR zur Verfügung steht, wird man mit der Führerscheinregelung eingestuft - meistens in SF 1/2.
(VN muss mind. drei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW und Krafträder , die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, sein.
auch ohne Gruß
Es gibt durchaus Versicherer, die im Rahmen einer individuellen Einstufung in die SF-Klasse einstufen, die der Versicherungsnehmer gehabt hätte, wenn er anstelle des Dienstwagens ein eigenes Fahrzeug geführt hätte.
Ansonsten SF 1/2, wie von Merger bereits geschrieben.
der Schadensfreiheitsrabatt verfällt nach 7 Jahren.
Hi,
mit Versichererbescheinigung übernehmen wir den SFR auch nach mehr als 7 Jahren.
Gruß Keki
Mit Sondervollmacht ist alles möglich, aber sicher nicht bei einem Einvertragskunden. Oder irre ich mich ?
Gruß Merger
mit Versichererbescheinigung übernehmen wir den SFR auch nach mehr als 7 Jahren.
Wir nicht. Bei uns ist nach 7 Jahren, wie von Merger geschrieben, Schicht im Schacht.
…Oder irre ich mich ?
Ja, du irrst (ausnahmsweise )
Die Versichererbescheiningung wird nach mehr als 7 Jahren anerkannt, ohne wenn und aber.
Gruß Keki