Neue Duschanlage - Renvaton oder nur Erhaltung?

Ist Einbau einer neuen Duschanlage, obwohl die alte zwar noch funionierte , aber die Verkleidung wackelig war und sich nur noch schwierig schließen lies, eine Renovation, die mit 9 % oder 11 % auf die Miete umgelegt werden darf?
Oder gilt das nur als Reparatur und Erhaltung?

Editiert vom Moderator X_Strom.
Frage hat sich erledigt, siehe hier:

Hallo,
wird der Energiebedarf anders? Was ist eine Duschanlage?

Ja.
Es hat sich doch nichts (wesentliches) an Komfort oder Gebrauchswert verändert.

Anderer Fall, es wurde zusätzlich zur Dusche z.B. noch eine Wanne eingebaut.

MfG
duck313

Hallo,

Was genau verstehst Du unter einer „Duschanlage“? Was wird im Rahmen des Einbaus verändert? Sprich; wie sieht es jetzt im Bad aus und wie soll es danach aussehen?

In Deutschland unterscheidet man im Mietrecht zwischen Modernisierung und Reparatur/Instandhaltung. Nur Modernisierungen lassen sich (seit diesem Jahr) mit 8% jährlich umlegen. Reparaturen bzw. Instandhaltungen werden komplett vom Vermieter getragen.

Als Modernisierungen gelten Maßnahmen, die den Nutz- oder Substanzwert der Wohnung bzw. des ganzen Hauses erhöhen. Oder etwas platter ausgedrückt: der Mieter muss nachher mehr Komfort haben oder Energie sparen.

Wenn also vorher keine Dusche vorhanden war, ist der erste Einbau einer Dusche eine Modernisierung.

Wenn vorher nur eine einfache Dusche mit Vorhang und einfachem Kopf und hohem Einstieg vorhanden war und jetzt auf barrierefrei, mit Glaswänden und „Rainwood“-Shower-Duschkopf umgebaut werden soll, wäre auch das eine Modernisierung. Bei einer solchen „Luxussanierung“ hätte aber wohl der Mieter mit einem Widerspruch einige Aussicht auf Erfolg.

Wird allerdings nur eine abgenutzte, abgeschriebene Dusche gegen ein gleichwertiges, neues Modell ohne weiteren Nutzwert ausgetauscht, ist das eine Reparatur/Instandhaltung (obwohl sie gefühlsmäßig über eine klassische Reparatur hinaus geht). Eine solche Arbeit wäre also nicht umlagefähig.

Grüße
Pierre

Ist das so eine „Komplettdusche“ (mit Boiler und Pumpe)?

Soll die ersetzt werden oder soll nun eine feste Dusche eingebaut werden?

Wenn die alte Anlage ersetzt wurde gegen eine gleichwertige neue, dann: Nein, kann nicht aufgeschlagen werden. Wenn sich groß was verbessert hat: Jap.

Entschuldigung,

aber ich verstehe die Eingangsfrage selber nicht. Ich habe keinen Anlass, so etwas zu fragen, und ich würde auch nie einen Text mit so vielen Rechtschreibfehlern hochladen.

Entweder hat da jemand etwas unter meinem Namen geschrieben, oder ich habe mir zu später Stunde nach einigen Glas Wein etwas zusammengeträumt.

Grüße
Carsten