hallo zusammen,
ich hab ne etwas komische frage, ich weiß.
ich war 2006 verheiratet und die ehe wurde 2010 geschieden.
seit dem bin ich auch schon einige male umgezogen.
naja, wir wollen jetzt heiraten und ich habe mir die unterlagen der letzten wohnort anmeldungen angesehen, und in den letzten beiden steht bei mir bei familienstand „ledig“ ?!? … keine ahnung ob ich das mal ausversehen gesagt habe, oder ob das falsch eingetragen wurde.
spielt das jetzt eine große rolle ??
ist es für die neue eheschließung egal ob ich geschieden bin oder ledig ?!?!
oder bekommt es das standesamt dann „raus“ und schimpft mich !!! kein plan …
muss ich mir jetzt die mühe machen und denen lange erklähren das da mal ein fehler gemacht wurde ?!?
dann müsste ich die ganzen unterlagen zur scheidung raussuchen ?!? oder sehen das die ämter untereinander und kommunizieren einfach miteinander und ich muss nix weiter machen ?!?!
ich habe zuhause meine alte eheschließungsurkunde nicht mehr gefunden, aber den bescheid vom gericht über die scheidung, reicht das zur not aus für die anmeldung ?!?
ich bin verwirrt … ich dachte nicht, das man bei solchen formularen einfach eintragen kann „was man will“ und keiner merkt es …
danke
Och nö, so eine Arbeit !
Sag mal, irgendwie hast Du wohl keinen Plan oder ?
Was hat Mietvertrag mit der bevorstehenden Heirat zu tun ?
Eben, nix.
Wenn man schon mal verheiratet war muss man dem Standesamt nachweisen, dass die alte Ehe rechtmäßig geschieden wurde, also der neuen Heirat nichts im Wege steht.
Dazu muss man mind. sein Scheidungsurteil vorlegen.
Und dann läuft die Sache an und geht seinen normalen Weg.
Viel Glück, einmal muss es ja der „Richtige“ sein und etwas länger halten.
MfG
duck313
Hallo, natürlich darf man umziehen. Man meldet sich am Wohnort ab und im neuen Wohnort an.
Das erklärt einem auch die Sachbearbeiter.
In allen Papieren, die man auszufüllen hat,wird der Familienstand abgefragt. irgendwie logisch.
Möglicherweise spielen auch Kinder mit Ansprüchen eine Rolle.
Darf dein Zukünftiger nicht um deine Vergangenheit wissen???
Mao
Blockquote
hi
kleine Korrektur: man muss sich nicht mehr abmelden.
Man muss sich nur noch in der neuen Gemeinde anmelden, die informiert dann die „abgebende“ Gemeinde über den Umzug.
Und man braucht für die Anmeldung, sofern man in eine Mietwohnung zieht, die Bestätigung des Vermieters.
Gruß h.
hi
du solltest mit deinem Scheidungsurteil (das solltest du gut aufbewahren und für die Zukunft auch die Unterlagen über die neue Eheschließung) zur Gemeinde tapern und eine Korrektur des Melderegistereintrags veranlassen. Fehler passieren und man kann sie korrigieren.
Für die Eheschließung ist es wichtig ob du ledig oder geschieden bist und das nachweisen kannst. Wobei dir das Standesamt das eh mitteilen wird, welche Unterlagen und Nachweise du benötigst. Dafür gibt’s immer ein Vorgespräch in dem genau das alles geklärt wird.
Allerdings solltest du das noch wissen, weil du ja schonmal verheiratet warst…
Gruß h.
Danke für deine antwort.
Aber von einem mietvertrag habe ich nie gesprochen, wieso du mich deshalb jetzt angiftest verstehe ich zwar nicht, aber gut.
Dann nehme ich das scheidungsurteil mit zur anmeldung der eheschließung, danke das hat geholfen.
Viele grüße.
Hallo, danke für deine antwort.
Es geht nicht ums unziehen. Das hatte ich nur erwähnt weil in zwei anmeldeformularen von gemeinden, die ich gefunden habe halt mein familienstand falsch drin steht, warum auch immer. Ziehe leider öffter um.
Kinder gab es in der ehe nicht.
Und mein zukünftiger weiß das ich verheiratet war, er kennt das datum die zeit die fotos, er hatte mich damals auch zum gericht gefahren als die ehe geschieden wurde.
Viele grüße.
Danke für deine antwort,
Die hochzeit ist jetzt 14 jahre her. Ich erinnere mich nicht mal mehr dran was es zu essen gab, geschwiege denn an die bürokratie davor
Viele grüße.
Hallo Emma,
wie das passiert ist, ist nicht mehr aufzuklären und auch unerheblich. Ist ja nun nicht so, dass Du als Ledige irgendwelche (z.B. steuerlichen) Vorteile gegenüber einer Geschiedenen hättest. Es ist einfach so, dass das (bei der Gemeinde geführte) Melderegister da einen unrichtigen Eintrag hat, der korrigiert werden sollte - vor allem in Hinblick auf eine bevorstehende Wiedervermählung (Glückwunsch übrigens).
Nein. Es ist kein Ehehindernis, es ist auch keine Ordnungswidrigkeit sondern einfach ein Fehler, der einfach zu korrigieren ist. Insbesondere, da Du Deine Ausfertigung des Scheidungsurteils ja schon gefunden hast - das ist im Zweifelsfall Dein Beweis für die Unrichtigkeit der Eintragung.
Ja und nein. Weil es da nicht auf das Melderegister ankommt, sondern auf das Personenstandsregister, das vermutlich richtig ist. Dort sollte es dann allerdings schon richtig sein bzw. rechtzeitig korrigiert werden, bevor das evt. zu Verzögerungen führt.
Nein. Sag einfach, dass irgendwann bei der Eintragung Deines Personenstandes ein Fehler gemacht wurde. Wer den nun wann gemacht hat und wieso interessiert keinen. Macht nur überflüssige Arbeit und lässt sich voraussichtlich eh nicht aufklären.
Nein. Schlimmstenfalls reicht Deine Ausfertigung des Scheidungsurteils. Brauchst Du aber wahrscheinlich gar nicht. Wichtiger als das Melderegister ist nämlich das beim Standesamt geführte Personenstandsregister und es ist stark anzunehmen, dass da das Richtige eingetragen ist. Außerdem führt das Standesamt auch ein Eheregister - spätestens da dürfte es dann auch richtig stehen. Dieses Eheregister ist dann auch für die neue Eheschließung von Belang - da wird als allererstes nachgeschaut, ob Dein Auserwählter womöglich ein Bigamist ist ;). Das Melderegister - ob nun mit richtigen oder falschen Angaben - interessiert das Standesamt eher wenig …
Nun ja - irgendwann fällt das schon auf, wenn Melderegister und Personenstandsregister nicht übereinstimmen. Die Einträge im Personenstandsregister haben dann Beweiskraft, sie werden auch beurkundet. Richtig ernst wird es daher, wenn für das Personenstandsregister bewusst falsche Angaben gemacht werden - das nennt sich Personenstandsfälschung und ist eine Straftat.
Aber wie oben schon geschrieben - am wahrscheinlichsten ist es, dass das Personenstandsregister stimmt und nur das Melderegister diesen Fehler aufweist. Dann brauchst Du als Nachweis nicht einmal Dein Scheidungsurteil.
In dem Fall würde ich zunächst einmal einfach beim Einwohnermeldeamt anrufen und denen sagen, dass Dein Eintrag fehlerhaft ist und dass sie den bitte mit dem Personenstandsregister abgleichen und korrigieren sollen. Ich vermute stark, dass das schon reicht.
Freundliche Grüße,
Ralf
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