hallo. Ich habe eine orginalverpackte neue Festplatte verkauft da ich sie nicht brauchte. jetzt nach 5 monaten sagt der Käufer das sie kaputt sei und will sie zurück geben. muss ich sie zurück nehmen?
dank im voraus
hallo. Ich habe eine orginalverpackte neue Festplatte verkauft da ich sie nicht brauchte. jetzt nach 5 monaten sagt der Käufer das sie kaputt sei und will sie zurück geben. muss ich sie zurück nehmen?
dank im voraus
Eine zuverlässige Rechtsauskunft kann ich nicht leisten.
Üblicherweise wird beim Verkauf von Privat an Privat von einem Gebrauchtverkauf ausgegangen - der in der Regel auch nicht zum Neupreis erfolgt. Sie müssen die HD nach meiner Einschätzung also nicht zurück nehmen.
Die HD war darüber hinaus lange genug funktionsfähig im Besitz des Käufers, um auch durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt worden zu sein. Das ist schwer zu ermitteln und kaum nachvollziehbar.
Wenn Sie die HD zum Neupreis als ‚neu‘ verkauft haben sollten, könnte der Fall etwas komplizierter sein. Fraglich ist auch, wie lange das Produktionsdatum und das Kaufdatum beim Händler zurück liegen, ob überhaupt noch ein Anspruch auf Gewährleistung besteht.
Jedoch nicht Sie, sondern generell das Produkt betreffend. Solche Ansprüche müssen gegen den Händler oder den Hersteller geltend gemacht werden.
Falls Sie noch den originalen Kaufbeleg des Händler haben sollten, können Sie diesen Kaufbeleg an den Käufer weiter geben - er kann sich dann selbst um die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegen den Händler kümmern, sofern die Fristen noch nicht verstrichen sind.
nö
Eine Gute Frage ,
Nun 2 Sachen sind wichtig , erstens war es wirklich Original Verpackt , oder hast du das Paket auf und wieder zu gemacht , zweitens über welchen weg hast du verkauft , wenn du es z.B über Ebay gemacht hast , hast du hoffentlich in deinem Angebot vermerkt das es ein Privatverkauf ist und folglich von Zurückgabe oder Umtausch Ausgeschlossen ist , bei Privatverkäufen meine ich , hast du als Verkäufer eher mehr rechte als der Käufer , und nach 5 Monaten wenn das Ding wirklich Kaputt ist , dann ist es eben Pech für den Käufer .
Du bist nicht verpflichtet wie ein Gewerblicher Händler eine art Garantie von 6 Monaten oder ein Jahr zu geben , vor allem externe Festplatten kosten noch nicht einmal die Welt , wenn der Käufer schon in dem Punkt so geizig gewesen ist und Privat eine Externe Festplatte kauft , dann hat er einfach Pech gehabt , ist zwar hart , aber ist so .
MFG
Güngör
Hallo saisimaus,
Deine Frage ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Originalverpackt = versiegelt ???
Ich habe schon verschiedene Antwortvarianten geschrieben und wieder gelöscht.
Ich würde mich erstmal vehement wehren wegen der Originalverpackung und an den Hersteller verweisen.
Wenn der Käufer klagt, gehe zum RA ( wenn es sich wegen des Betrages lohnt ).
MfG
Stefan Seidel
Guten Morgen,
sofern du jegliche Gewährleistung beim Verkauf ausgeschlossen hast (wie z.b. bei Ebay), brauchst du nichts zurücknehmen.
Desweiteren kommt es auch noch darauf an, warum die Festplatte defekt ist! Bzw. ist es auch die Festplatte die der Käufer von dir erstanden hat?
mfg
Hallo sausimaus,
ich glaube,das „Mäuschen“ hat ein kleines Problem.
Wenn die Festplatte in der Originalverpakung war und die Versieglung / Einschweißung unbeschädigt war, kannst Du mit einem blauen Auge davon kommen.
Frage: Beweisen ??? !!!
Dann kannst Du evtl. bezüglich der Haftung auf den Hersteller verweisen.
Bei einem Rechtsstreit brauchst Du einen Anwalt; es gibt so etwas wie einen Dritten ( hier Hersteller ) über eine Streitverkündung ( ??? ) mit ins Boot zu ziehen.
Wie lange lag die Festplatte bei Dir ( Verjährungsfristen ).
Wenn die Versiegelung aber nicht vorhanden war, haftest Du nach meiner Auffassung ein Problem; wie willst Du beweisen, daß die Festplatte jungfräulich war.
Ich weis nicht, um welchen Wert es geht; aber eine Einigung ohne Streit ist immer das beste.
MfG
Stefan Seidel
Du musst nicht zurücknehmen sonder Reparieren. du musst nur innerhalb 14 tagen zurücknehmen.Dafür gibst du ja dem Käufer 2 jahre Garantie . Der Verkäufer hat das recht
Elektroware
3 mal einzusenden.Wenn die Ware 3 mal eingesendet wurde hat der Käufer Anspruch auf Ersatz, austausch oder Geld zurück.
MFG DENNO