Lesen hilft…nciht die lehrer entschuldigen!!
SOnder sie müssen nachfragen ob er ER entschuldigt ist wg.
Versicherung…
Dann schreib anständig, so wie du deine Sätze hinrotzt, kann man sie nämlich meistens nich verstehen und ich sehe nicht ein, dass der Onus bei mir liegen sollte, deine hinschlotterte Rechtschreibung und deinen vermurksten Satzbau aufzudröseln, um zu verstehen ,was du meinst.
Du schriebst:
Deswegen wirst du shcon nicts schlimme serwarten müssen, übrigens haben die lehrer ihre aufsichtspflicht verletzt, wen sie ohne rückversicherung ohne euch fahren wollten!!
Und da klang es noch anders.
Dann:
Aber die lehrer hätten sich erkundigen müssehn ob entshculdigt oder nicht…selbst wenn sie über 18sind
Was aber immer noch rein rechtlich Quatsch ist - denn selbst, wenn die Klasse mit den anderen Schülern losgezogen ist, gibt es an einer Schule noch immer genug andere Lehrer oder Verwaltungspersonal, die sich um die Sache kümmern könnten.
Nachwievor bist du mir aber die Nennung von Gesetz/Schulordnung etc. schuldig. So wie du es schreibst (oder meinst, es geschrieben zu haben), stimmt es nämlich nicht.
Gruß
Elke