Hallo,
ein Arbeitnehmer befindet sich bereits im Krankengeldbezug wegen Krankheit A.
Er ist aufgrund A bis 15.10. krankgeschrieben. Der Krankengeldbezug würde also am 15.10. enden und ab 16.10. wieder normaler Lohn bezahlt werden.
Jedoch erkrankt der Arbeitnehmer am 10.10. an einer anderen Krankheit (B). Er wird aufgrund B bis 30.10. krankgeschrieben.
Beide Krankheiten haben nichts miteinander zu tun und wurden von verschiedenen Ärzten diagnostiziert und die Krankmeldunen sind jeweils von diesen beiden Ärzten ausgestellt worden.
Müsste der Arbeitnehmer ab dem 16.10. Lohnfortzahlung erhalten oder würde er weiterhin Krankengeld bekommen?
Wenn Ersteres, wie verklickert man das der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, sodass eben Lohnfortzahlung gezahlt wird und kein Krankengeld?
Auf welche Rechtsgrundlagen kann sich der Arbeitnehmer evtl. berufen?
Danke für eure Antworten.
Gruß
carle