Ich habe da mal eine frage. Ich habe bei mir in der Wohnung in fast jedem Zimmer an den Decken zur Fensterseite jeweils Schimmelbefall. In einem Zimmer, genauer gesagt das Schlafzimmer steht ein Kleiderschrank. Wenn ich diesen jedoch auseinander baue um den Schimmelbefall entfernen zu lassen, weiß ich jetzt schon das ich diesen nicht mehr zusammenbauen kann, da er jetzt schon sehr defekt ist. Meine Frage ist nun, muss mein Vermieter mir nun einen neuen Kleiderschrank bezahlen, da ich diesen ja im Normalfall noch weiter benutzt hätte. Hinzu kommt, das ich erst vor 3 Monaten die Zimmer komplett renoviert habe. Bei der Renovierung war kein Schimmelbefall zu entdecken. Wer bezahlt mir denn auch die entstehende Maler Arbeiten?
Hallo,
die Beseitigung des Schadens zahlt der, der ihn auch verursacht hat. Bei Ihrer Schadensbeschreibung wohl Sie selbst, da der Schimmelbefall wahrscheinlich auf unzureichende Belüftung zurückzuführen ist. Wenn kein verdeckter Wasserschaden oder Baumangel vorliegt, der für eine erhöhte Raumluftfeuchte verantwortlich ist, ist einer erhöhte Raumluftfeuchte meist auf ein unzureichendes Lüftungsverhalten der Bewohner zurückzuführen. Diese erhöhte Raumluftfeuchte sorgt an Wärmebrücken für Schimmelbefall.
Schimmelfreie Grüße
JM
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Eindeutig ein Fall für einen Anwalt für Mietrecht!
MfG
Müller & Partner
Sachverständigen- und Ingenieurbüro
www.schadstofffrei.de
Hallo lieber Fragesteller,
bei dieser Fragestellung handelt es sich grundsätzlich um zwei Fragenkomplexe. Die erste Frage zu klären ist, was die Ursache für die Schimmelbildung ist. Liegt die Ursache in der Bausubstanz, oder liegt ein Heiz- oder Lüftungsproblem vor.
Wenn das geklärt ist, wäre zu klären, wer welche Kosten übernehmen müßte.
Da ich die örtlichen Gegebenheiten nicht kenne, empfehle ich einen Fachmann vor Ort zu Rate zu ziehen. Vielleicht können Sie sich mit dem Vermieter auf diese Lösung einigen. Es sollte dann aber ein neutraler ‚Sachverständiger‘ sein, der weder die Interessen des Vermieters oder des Mieters vertritt, und der auch nicht irgendwelche Produkte berkauft.
Ansonsten ist grundsätzlich der Vermieter in der Verpflichtung, nachzuweisen, dass die Bausubstanz die Schimmelbildung nicht fördert.
Ich hoffe, damit ein paar Anregungen gegeben zu haben.
Gruß
H.-P. Dresen
Das sind rechtliche Fragen die ich nicht beantworten kann. Das macht ein Mieterverein oder ein Anwalt. Dieser kann dann auch den Vermieter deswegen anschreiben. Mietminderung, Wer beseitigt, wer trägt die Kosten,…
Mit freundlichen Grüßen
K. Taeubig