Hallo, ich habe einige Musiktitel komponiert und getextet und jetzt mit einem befreundeten Keyborder und seinem Tyros 4 die Titel aufgenommen.
Frage, wie sichere ich mir die Rechte und wo kann ich die Titel anbieten, bzw. vorstellen. Bring es was, die bei Youtube reinzustellen?
Herzliche Grüße Bernd Stegemeier
um die Titel zu sichern solltest du sie bei der GEMA anmelden. Das ist recht einfach (GEMA googeln und forschen).
Auf youtube stellen ist dann kein Problem; sobald dein Material - in welcher Form auch immer - bei der GEMA ist (falls du Schweizer bist bei der SUISA), ist es international geschützt.
Die Probleme kennst du ja - wenn jemand deine youtube-Einträge weiterpostet, kannst du trotz Urheberrechtsschutz kaum etwas machen. Wenn es aber öffentlich aufgeführt (z.B. in einer Disco gespielt) wird, bekommst du den zeitlichen Partikel von 10% der Nettoeinnahmen des betreffenden Abends (abzüglich Verwaltungsspesen).
Die Frage ist, ob sich der Aufwand lohnt. Wirklich einschenken tut Broadcasting, aber auch nur dann, wenn es mehrmals kommt, und wer kommt schon mehrmals?
Also: Verdienen wirst du kaum was, aber wenigstens ist dein Material geschützt, und du kannst rechtlich vorgehen, wenn’s jemand klaut.
Freundlicher Gruß - Kalaf
Ich muss meinem Vorantworter widersprechen: Eine Anmeldung bei der GEMA hat nichts mit dem Schutz des Urheberrechts zu tun, sondern nur mit der monetären Verwertung. Das Urheberrecht ist in Deutschland automatisch geschützt, im Falle eines Rechtsstreits muss man nur nachweisen können, dass man Urheber des Stückes ist und zu welchem Zeitpunkt es bereits existierte. In der Praxis kann man die Stücke dazu z.B. bei einem Notar hinterlegen.
Hi,
Lars hat recht. GEMA hat NIX mit irgendwelchen Urheberrechtsansprüchen zu tun. Dieser Irrglaube zieht sich wie ein roter Faden durch…
beweislast liegt beim Urheber was eben wie Lars schon schrieb mittels Notar oder anderer belegbarer Vorgehensweise funktioniert.
Zum Thema „vermarktung“ (ich denke das ist es was Du meinst) ist Youtube heute sicherlich ein wirkungsvolles Marketinginstrument.
Aber letztendlich zählt die Qualität Deines Werkes.
Gruß
Fronk
Meine Lieben, ich habe nicht behauptet, daß das Uhreberrecht erst mit einer Anmeldung bei GEMA oder SUISA erwächst. Das war ja auch nicht die Frage. Wenn Material dort angemeldet ist, kann der Schutz durchgesetzt werden. Warum einen teuren Notar damit behelligen?
Die GEMA schreibt hierzu selbst:
"Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell auch des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln.
Durch die Anmeldung ihres Werks bei der GEMA schaffen GEMA-Mitglieder zwar ein Indiz für den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres Werks, der jedoch nicht mit dem Nachweis der Urheberschaft gleichzusetzen ist."
Also bitte keine gefährlichen Halbwahrheiten streuen.
Hallo, ich finde es ganz toll, das man auf eine Frage so viel Informationen erhält. Vielen Dank und Herzliche Grüße Bernd Stegemeier
ups. Da muß ich mich entschuldigen. Ist also nur ein Indiz, aber kein Beweis.
Ich muß nachsehen, ob das bei der SUISA auch so ist, ich glaube nicht. Die prüfen, ob es das, was man eingibt, nicht schon gibt.
Danke jedenfalls für den Hinweis. Und nochmals: Sorry! Sollte in einem Forum wie diesem hier nicht passieren.
Du könntest deine Songs auch beim Notar hinterlegen, so machen wir das zumindest. Es ist evtl. günstiger (ca. 30,00 €), als bei der GEMA?
LG
Micha
Bis auf den GEMA-Beitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr kostet die GEMA den Künstler nichts. Aber, wie schon gesagt: Eine GEMA-Meldung eines Stückes ist bestenfalls Indiz für den Zeitpunkt der Urheberschaft und nicht mit der notariellen Hinterlegung zu vergleichen.