Neue Pumpe an Heizung = Optimierung?

Hallo!
Ich sitze an meiner ESt.
Im letzten Jahr wurde an unserer Ölheizung die defekte Umwälzpumpe ausgetauscht und an der Heizkreiselpumpe der Pumpenkopf erneuert. Gilt das als „Optimierung der Heizungsanlage“? Und kann ich da auch nur 20% von Arbeitszeit+Fahrtkosten absetzen oder die komplette Rechnung geltend machen?
Gruß,
Eva

Wenn nur der Kopf, also der elektrische Antrieb erneuert wurde, das Pumpenrad aber das alte blieb, dann kann das kaum eine Modernisierung/Optimierung sein. Das wäre eine Reparatur.

Das ist doch keine Effizienzpumpe, die nun mit weniger Strom auskommt, weil sie die Pumpleistung an den Wörmebedarf selbsttätig anpasst.

Eigentlich erwartet man vom Heizungsbauer dass er seinen Kunden berät und die Gelegenheit wahrnimmt,die Pumpe gegen ein energiesparendes Modell zu tauschen.

MfG
duck313

Servus,

das kommt auf die Pumpe an.

Wenn die neue Umwälzpumpe ein „hocheffizientes“ Modell ist, ist der Aufwand für diese (einschließlich anteiliger Arbeitszeit und Fahrtkosten) eine „Optimierung“. Der Rest der Maßnahme (neuer Pumpenkopf an der Heizkreiselpumpe) dann wie gehabt nur per 20% der Arbeitszeit und Fahrtkosten ansetzbar.

Hier der Überblick, was alles „Optimierung“ ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/anlage_8.html

Schöne Grüße

MM

Erst wurde die Umwälzpumpe getauscht (Biral PrimAX 25-6 180 RED). Drei Wochen später (Geräusche) an der „Heizkreispumpe“ der Pumpenkopf (Biral AX 14-4): „Ein kompletter Austausch ist nicht möglich, ohne die Leitungen hinter dem Kessel zu erneuern.“ Das wäre eine größere Angelegenheit geworden, weil altes Haus (eng) und alte Heizung. Die Heizung wird jährlich gewartet und hat immer - dem Alter entsprechend, nehme ich an - gute Werte.
Seither läuft die Heizung wieder einwandfrei und wir hoffen, sie bleibt uns noch eine Weile erhalten. Dieses Jahr ist erst einmal das Dach fällig.
Danke Dir und Gruß,
Eva

Ist sie. Dann kann ich von der gesamten Rechnung 20% ansetzen? Oder den kompletten Betrag? Irgendwie finde ich im Netz nicht die richtige Antwort, seufz. Nicht mein Tag, heute.
Danke Dir und Gruß
Eva

Darf ich noch etwas fragen? Ich habe im Haus mein Arbeitszimmer, voll absetzbar als Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit als Übersetzerin. Zu soundsoviel Prozent kann ich ja Strom, Wasser etc. steuerlich absetzen, auch die Reparatur bzw. Optimierung der Heizungsanlage?
Gruß,
Eva

ist eine Hocheffizienzpumpe. Die Kosten plus anteilige Arbeitszeit/Anfahrtzeit kannst Du voll ansetzen.
bei der anderen Pumpe war es eine Reparatur, hier kannst du nur 20%
der Arbeitszeit/Anfahrtszeit ansetzen,nicht das Material( die Pumpe).
Wenn gemeinsame Rechnung musst du die Zeit/Anfahrt eben aufteilen

MfG
duck313

Hallo Eva,

das gibt jetzt eine Bastelei.

Die ESt-Ermäßigung für Heizungsoptimierung gibt es nämlich bloß für den Rest von der „Optimierung“, der noch nicht als Betriebsausgaben oder Haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht worden ist.

Also: Zuerst vom Gesamtrechnungsbetrag den Betrag abziehen, der prozentual auf das Arbeitszimmer entfällt.

Dann die um diesen Prozentsatz gekürzten Kosten der Arbeitserledigung (Stundenlohn, Anfahrt) plus USt als Haushaltsnahe Dienstleistung in die Steuererklärung.

Und zuletzt die reinen Materialkosten für die neue Umwälzpumpe (plus USt) ebenfalls um diesen Prozentsatz gekürzt als „Heizungsoptimierung“ ansetzen.

Weil man diese Bastelei nicht anhand der puren Zahlen erahnen kann, täte ich das auf einem Extrablatt erläutern und zusammen mit der Rechnung separat einreichen (ganz am Anfang der ESt-Erklärung im Freitextfeld darauf hinweisen, dass das Blatt hereingegeben wird).

Schöne Grüße

MM

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Und davon, also von dem bereits um x gekürzten Betrag, nicht die üblichen 20% für Haushaltsnahe Dienstleistungen?
Kann ich auch von „normalen“ Handwerkerrechnungen den Gesamtbetrag für mein Arbeitszimmer zugrundelegen? Ziehe dann von den Lohn- u. Fahrkosten auch die x % Arbeitszimmer ab und setze von dem Restbetrag 20% als haushaltsnahe Dienstleistungen an?
Bisher habe ich immer nur die Lohn- u. Fahrkosten zugrundegelegt, in der ESt die 20% angesetzt, den Betrag von den Lohn- u. Fahrkosten abgezogen und von dem Rest die x Prozent für mein Arbeitszimmer in der Gewinnermittlung angesetzt

Danke Dir und Gruß,
Eva

Servus,

nein, in die Erklärung kommt der volle Betrag. Der ESt-mindernde Ansatz von 20% kommt dann bei der Veranlagung.

Dann, wenn sie insgesamt für das Arbeitszimmer aufgewendet sind. Sonst eben den (flächenanteilig berechneten) Prozentsatz wie bei allem, was die ganze Wohnung betrifft. Und bei den Arbeiten, die konkret was anderes betreffen, keine Betriebsausgaben.

Dann hast Du von den Haushaltsnahen Dienstleistungen nur ein Fünftel geltend gemacht.

Musch halt der Christine Lambrecht sagen, sie soll kein dummes Zeug machen mit dem Geld, das Du ihr extra überlassen hast.

Schöne Grüße

MM


Eva
PS: Musch halt der Christine Lambrecht sagen, sie soll kein dummes Zeug machen mit dem Geld, das Du ihr extra überlassen hast.

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