Hallo „Anlieger“!
Ich weiß, das Verkehrsschild „Anlieger frei“ bedeutet dass man die Strasse nur befahren darf, wenn das Ziel in dieser Strasse liegt und nicht dahinter (nur weil man Zeit sparen will oder so).
Aber nehmen wir an:
Es gibt z.B. ein „Anlieger frei“ für eine 30m kurze Baustellenumfahrung einer kleinen Bach- Brücke, die monatelang repariert wird.
Und es gibt eine 15km lange Umleitung für nicht- Anlieger.
Und es gibt die Ankündigung scharfer Poliziekontrollen.
Hinter „Anlieger frei“ ist Supermarkt und Tankstelle etc.
Andere Threads hier schreiben: Wenn die Zieladresse nicht innerhalb der „Anlieger frei“ Zone liegt darf man nicht reinfahren.
Hier also niemand mangels Adresse (das kleine Brücklein über den Bach hat keine Hausnummer ?
Oder nur für Fischer (mit Ausrüstung), die zum Bach wollen ?
Muss die Polizei demnach alle Benutzer der „Anlieger frei“ Baustellenumfahrung verknacken?
Grüße!
Timsy
Zitat WIKI:
Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus: Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.