Neue variante von "Anlieger frei"

Hallo „Anlieger“!

Ich weiß, das Verkehrsschild „Anlieger frei“ bedeutet dass man die Strasse nur befahren darf, wenn das Ziel in dieser Strasse liegt und nicht dahinter (nur weil man Zeit sparen will oder so).

Aber nehmen wir an:
Es gibt z.B. ein „Anlieger frei“  für eine 30m kurze Baustellenumfahrung einer kleinen Bach- Brücke, die monatelang repariert wird.
Und es gibt eine 15km lange Umleitung für nicht- Anlieger.
Und es gibt die Ankündigung scharfer Poliziekontrollen.
Hinter „Anlieger frei“  ist Supermarkt und Tankstelle etc.

Andere Threads hier schreiben: Wenn die Zieladresse nicht innerhalb der „Anlieger frei“ Zone liegt darf man nicht reinfahren.
Hier also niemand mangels Adresse (das kleine Brücklein über den Bach hat keine Hausnummer :smile:?
Oder nur für Fischer (mit Ausrüstung), die zum Bach wollen :smile:?
Muss die Polizei demnach alle Benutzer der „Anlieger frei“ Baustellenumfahrung verknacken?

Grüße!

Timsy

Zitat WIKI:
Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus: Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.

Hallo,

Ich weiß, das Verkehrsschild „Anlieger frei“ bedeutet dass man die Strasse nur befahren darf, wenn das Ziel in dieser Strasse liegt und nicht dahinter (nur weil man Zeit sparen will oder so).

Aber nehmen wir an:
Es gibt z.B. ein „Anlieger frei“  für eine 30m kurze Baustellenumfahrung einer kleinen Bach- Brücke, die monatelang repariert wird.
Und es gibt eine 15km lange Umleitung für nicht- Anlieger. Und es gibt die Ankündigung scharfer Poliziekontrollen. Hinter „Anlieger frei“  ist Supermarkt und Tankstelle etc.

Andere Threads hier schreiben: Wenn die Zieladresse nicht innerhalb der „Anlieger frei“ Zone liegt darf man nicht reinfahren.
Hier also niemand mangels Adresse (das kleine Brücklein über den Bach hat keine Hausnummer :smile:?

Also da ist eine zweite Brücke und vor der steht dieses Anlieger frei-Schild? Dann wäre das einzige Anliegen für potenzielle Benutzer darüber zu fahren, um die dahinter liegenden Geschäfte zu erreichen? Man wird dort keine rechtssichere Antwort erhalten, aber man könnte ja mal bei den Geschäftsinhabern fragen. Rechtssicherer wird es beim Aufsteller des Schildes. Das könnte die Gemeinde, der Landkreis sein.

Oder nur für Fischer (mit Ausrüstung), die zum Bach wollen :smile:?
Muss die Polizei demnach alle Benutzer der „Anlieger frei“ Baustellenumfahrung verknacken?

Müssen müssen die nicht. Aber wenn man kein Anlieger ist, könnten die ein Ticket ausstellen. Die können es auch bei einem Dudu belassen.
Das es zum kleinen Brücklein passt, könnte man es ja auch mit § 16 QWiG (rechtfertigender Notstand) probieren.
Der Umweltschutz ist ja ein hohes Gut in Deutschland. 15 km verursachen ja in erheblichen Umfang Abgase und Lärm ;o)

Grüße

Hallo,

auch Fischer dürften nicht in den Bereich einfahren, da den Fischen wohl die Eigenschaft der natürlichen Person fehlt :wink:. Nur Personen mit Genehmigung (Baustellenfahrzeuge) dürften einfahren.

Man stelle der zuständigen Verkehrsbehörde mal die Frage, was dieses dämliche Schild (derer zwei wahrscheinlich) dort zu suchen hat, bzw. ob ihnen die Schilder „Durchfahrt verboten“ abhanden gekommen sind.

Sollte jedoch nur 1 Schild vorhanden sein, so dürfte man auf dem Weg zum Supermarkt, sofern er denn in der Straße liegt (ungeachtet der Frage ob es noch eine zweite Einfahrt auf den Supi-Parkplatz von einer ganz anderen Straße aus gäbe) natürlich durchfahren.

Kernfrage zurück: Glaubst Du nur, dass lediglich die 30 Meter gesperrt sind oder weißt Du es definitiv (zweites Schild auf der anderen Seite der Brücke)?

Gruß
vdmaster

Gruß
vdmaster

Hi,

Das es zum kleinen Brücklein passt, könnte man es ja auch mit
§ 16 QWiG (rechtfertigender Notstand) probieren.

[ironie/an]
Wieso nicht mit dem Grundrecht auf Widerstand gem. Art 20(4) GG ??? Wir sind uns hoffentlich einig, dass man mit beiden Argumenten keinen Erfolg haben wird :wink:.
[ironie/aus]

vdmaster

Hi,

Das es zum kleinen Brücklein passt, könnte man es ja auch mit § 16 QWiG (rechtfertigender Notstand) probieren.

[ironie/an]
Wieso nicht mit dem Grundrecht auf Widerstand gem. Art 20(4) GG ???

Nee, so scharf wollte ich nicht gleich schießen. Dann hätte ich ja gleich auf die UN-Menschenrechte kommen können - Alle Menschen sind frei. Das gilt doch dann wohl auch für die Benutzung einer Brücke.

Wir sind uns hoffentlich einig, dass man mit beiden Argumenten keinen Erfolg haben wird :wink:. [ironie/aus]

Ich denke durch das Smiley am Ende und den Bezug auf das kleine Brücklein, unter dem man sich ja auch ein schmales Brett vorstellen könnte, ist das klargeworden.

Grüße

STVO: keine passenden Schilder für dieses Problem?

Man stelle der zuständigen Verkehrsbehörde mal die Frage, was
dieses dämliche Schild (derer zwei wahrscheinlich) dort zu
suchen hat, bzw. ob ihnen die Schilder „Durchfahrt verboten“
abhanden gekommen sind.

In dem vorliegenden virtuellen Fall (Anlieger frei am Bach direkt am Dorfeingang) wollte man erreichen, dass die „Eingeborenen“ weiterhin Tanke und Supermarkt sowie das dazugehörige Dorf bequem anfahren können.
Aber Durchreisende sollen den Umweg fahren. Alles gut und vernünftig - nur die gewählten Schilder geben das wohl nicht her.

„Durchfahrt verboten“ natürlich auch nicht.
Ich hab auch keine bessere Idee…

Kernfrage zurück: Glaubst Du nur, dass lediglich die 30 Meter
gesperrt sind oder weißt Du es definitiv (zweites Schild auf
der anderen Seite der Brücke)?

In dem vorliegenden virtuellen Fall sind es definitif 2 Schilder…

Danke für alle Antworten - sie zeigen mir, dass ich NICHT auf dem Holzweg bin.
Möglicherwiese gibt unsere STVO keine passenden Schilder her für dieses Problem?

Grüße!
Timsy

Also da ist eine zweite Brücke und vor der steht dieses
Anlieger frei-Schild? Dann wäre das einzige Anliegen für
potenzielle Benutzer darüber zu fahren, um die dahinter
liegenden Geschäfte zu erreichen?

Im Prinzip JA. (Da der Bach in meinem Beispiel nur ein Rinnsal ist ist es keine Zweit- Brücke, sonder nur ein Betonrohr mit Schotter drauf, aber das ist ja egal).

Man wird dort keine
rechtssichere Antwort erhalten, aber man könnte ja mal bei den
Geschäftsinhabern fragen.

Die haben die Installation des Betonrohres erreicht. Sonst wären sie tatsächlich abgeschnitten gewesen, wenn man die 15 km Umweg realistisch sieht…

Danke!

Timsy

Hallo,

In dem vorliegenden virtuellen Fall (Anlieger frei am Bach
direkt am Dorfeingang) wollte man erreichen, dass die
„Eingeborenen“ weiterhin Tanke und Supermarkt sowie das
dazugehörige Dorf bequem anfahren können.
Aber Durchreisende sollen den Umweg fahren. Alles gut und
vernünftig - nur die gewählten Schilder geben das wohl nicht
her.

Möglicherwiese gibt unsere STVO keine passenden Schilder her
für dieses Problem?

Doch , nur müssen das/die zweite/n Schilder auf die andere Seite des Dorfes…:wink:
Somit wird das ganze Dorf zur Anliegerzone.
Ob das rechtlich geht , weiß ich aber nicht…

Kontrolieren kann diese Einschränkung dann ja auch kaum noch…

Grüße!
Timsy

Jörg

1 Like

Hi,

was man erreichen wollte ist freilich zweitrangig. Erreicht hat man, durch das Aufstellen von zwei Schildern (vorausgesetzt, dass diese nur die Brücke zum Anliegergebiet machen, dass nunmehr niemand ohne Ausnahmegenehmigung dort einfahren/durchfahren darf. Denn der Dorfbewohner, der die Brücke nutzt, verstösst ebenfalls gegen das Einfahrverbot, solange es keine Anlieger gibt.

Folglich: S childermurks. Nebenbei bemerkt würde ich da jederzeit durchdüsen und mich um so einen (Behörden)Mist nicht scheren, solange es ganz offenkundig keinen Sinn ergibt. Jede Wette, dass die Verwaltung im Falle eines Knöllchens spätestens vor Gericht auf ddie Nase fällt.

vdmaster

Hallo,

In dem vorliegenden virtuellen Fall (Anlieger frei am Bach direkt am Dorfeingang) wollte man erreichen, dass die „Eingeborenen“ weiterhin Tanke und Supermarkt sowie das dazugehörige Dorf bequem anfahren können.
Aber Durchreisende sollen den Umweg fahren. Alles gut und vernünftig - nur die gewählten Schilder geben das wohl nicht her.

Danke für alle Antworten - sie zeigen mir, dass ich NICHT auf dem Holzweg bin.
Möglicherwiese gibt unsere STVO keine passenden Schilder her für dieses Problem?

Also, ich kenne für ähnliche Probleme sowas wie „Verbots-/Gebotsschild (in meinem Fall „Gemeinsamer Geh- und Radweg“) zusammen mit Zusatzschild ‚Zufahrt zu xyz (in meinem Fall definierte Adresse im eingeschränkten Bereit) frei‘“

Gruß, Karin

Möglicherwiese gibt unsere STVO keine passenden Schilder her
für dieses Problem?

Doch , nur müssen das/die zweite/n Schilder auf die andere
Seite des Dorfes…:wink:
Somit wird das ganze Dorf zur Anliegerzone.

Hallo Jörg!
Danke, du hast mit Abstand die beste Idee!

Man könnte ja auch ne kleinere Version basteln:
Anleiger frei - Zone für Brücke + Tanke+ Supermarkt.

Grüße!

Timsy

Hallo,
würde das ganze (was ja eh Schildermurks ist) Dilemma nicht lösen, da dann ein kurzes Abbiegen auf den Parkplatz schon das „Verbot“ aushebeln würde.
Als „Anlieger“ muß man ja (theoretisch) in einen Bezug zum Anlieger treten (z.B. etwas Kaufen). Oder halt selbst Anlieger sein…
Wobei solch ein Schild beidseitig einer Brücke absoluter Schwachsinn ist.
Jörg

Hallo,

Also da ist eine zweite Brücke und vor der steht dieses Anlieger frei-Schild? Dann wäre das einzige Anliegen für potenzielle Benutzer darüber zu fahren, um die dahinter liegenden Geschäfte zu erreichen?

Im Prinzip JA.

Man wird dort keine rechtssichere Antwort erhalten, aber man könnte ja mal bei den Geschäftsinhabern fragen.

Die haben die Installation des Betonrohres erreicht. Sonst wären sie tatsächlich abgeschnitten gewesen, wenn man die 15 km Umweg realistisch sieht…

Na wenn diese Brücke extra errichtet wurde, damit die Geschäfte erreichbar sind, dann sind die Kunden dieser Geschäfte Anlieger.

Grüße