Das wäre der übliche Weg!
Beatrix
Das wäre der übliche Weg!
Beatrix
Hallo,
Die Regelung ist das Du das mietest was vereibart ist. Wenn Du auf Wunsch noch den Boden ausgetauscht bekommst kann das der vermieter machen wenn er mag, muß er aber nicht. Auch kann er natürlich die Kosten auf die Miete einrechnen, muß er aber nicht. Auch kannst Du gerne Deinen eigenen Bodenwunsch äussern ob er das umsetzt ist eine andere Sache.
Anhand der anderen Antworten hast Du sicher mitbekommen das es hier auche ine Enstelungssache ist und man als Vermieter auf der anderen Seite keine solchen … Mieter will winkmitdemzaun
Viel Glück.
Gruß
h.
Der Vermieter auch. Warum genau sollte er also für jemanden, der nach zwei Jahren wieder auszieht, auch nur den kleinsten Sonderwunsch berücksichtigen? Eingebaut wird genau das, was der Vermieter für den beabsichtigten Interessentenkreis unter Berücksichtigung der Kosten für angemessen hält.
Vermieter müssen schließlich rechnen. Und die meisten können das auch.
Hallo,
der Mieter hat das Recht, den bestehenden Bodenbelag gegen einen eigenen auf eigene Kosten zu tauschen und nach Auszug wieder zurueck zu tauschen. Dabei darf sonst nichts beschaedigt werden, zb duerfen die Tueren nicht kurzer geschnitten werden.
Mit Erlaubnis des Vermieters oder Genehmigung laesst sich darueber hinausgehend vielleicht mehr erreichen.
[quote=„gelöscht, post:13, topic:9435551, full:true“]
Ich persönlich würde 10 Euro mehr zahlen im Monat, und lieber einen ordentlichen Boden haben wollen.
[Quote]
10 Euro im Monat bei - sagen wir mal - 50 Quadratmetern. Das macht dann 20 Cent pro Quadratmeter pro Monat. Also hat der Vermieter die Investition nach 100 Monaten (also gut acht Jahren) wieder raus - und das auch nur, wenn die Wohnung nicht größer ist und der Teppich nebst Verlegung nicht teurer. Hört sich für mich nicht nach einem guten oder auch nur wenigstens akzeptablen Geschäft an.
Entweder dem Vermieter ein wirklich faires Angebot machen oder eine andere Wohnung suchen. So ein Vermieter ist kein Wohlfahrtsverein. Er bekommt Miete für die Überlassung eines bestimmten Wohnraums und nicht für eine Wohnung, die sich der Mieter so vorstellt.
Eine Beteiligung des Vermieters an den Kosten für eine Modernisierung oder Renovierung ist denkbar, muß für diesen aber auch von Vorteil sein. Um das mal zu verdeutlichen: wenn er Dir nun einen neuen Teppich dahinlegt und Du diesen Teppich zehn Jahre so herunterwohnst, daß er für den nächsten Mieter nicht mehr akzeptabel ist, hat er mit Zitronen gehandelt, wenn Du Dich nicht an den Kosten für Teppich und Verlegung beteiligst (entweder über eine angemessen höhere Miete oder eine direkte Beteiligung an der Handwerkerrechnung), denn dann hat er Geld für etwas ausgegeben, wovon er nichts hat.
Nur so zur Info: in unserer Wohnung, die wir Ende der 90er zur Miete bewohnt haben, war GAR KEIN Bodenbelag drin.
Das wäre auch noch eine Alternative: wenn du die Wohnung bekommen solltest, was offensichtlich in den Sternen steht, kannst du mit der Vermieterin absprechen, dass du die Wohnung ohne Bodenbelag bekommst, und dann kannst du die nach eigenen Wünschen und auf eigenen Kosten (wohl eher auf Kosten des „Amtes“) belegen, wie es dir beliebt und was deinen konkreten Vorstellungen entspricht.
Ich finde es sehr merkwürdig, dass du als jemand, der ansonsten doch Marktgesetze vertritt, die hier völlig außer acht lässt. Dabei ist die Sache ganz einfach:
Will der Vermieter die Wohnung vermieten und hat er gewissen Druck oder ist die Situation vor Ort so, dass eher der Mieter Oberwasser hat? Findet der Vermieter den Mieter grundsätzlich interessant oder nicht?
Es sind alle Konstellationen denkbar. Aber das muss man verhandeln. Offenbar gibt es ja Verhandlungsspielraum.
Was die Ausgangsfrage angeht, ist die mit Sicherheit nicht verwerflich. Einen versifften, gebrauchten Teppich würde ich auch nicht haben wollen. Das kann sogar gesundheitsschädlich sein. Ihn rauszureißen und auf eigene Kosten Edelfliesen reinzutun, ist aber auch keine Lösung, weil der Vermieter eine Wohnung mit (versifftem) Teppich vermietet hat und man den nicht einfach rausholen darf! Er kann genau auf diesen Teppich bestehen! Wir haben leidlich Erfahrungen damit gemacht und ein entsprechendes Gerichtsurteil im Regal stehen.
Einen versifften Teppich aber unter Laminat zu lassen, kann man machen, sollte das aber bei Hausstauballergie nicht tun.
So isses. Jeder Versuch ist letztlich kontraproduktiv, und [Reckitt Benckiser][1] lacht sich eins.
… und ein entsprechendes Alter hat, wird der Vermieter ihn erneuern müssen, ganz ohne Beteiligung des Mieters.
Die Rechtsprechung geht bei durchschnittlichen Teppichböden von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus - wobei es letztlich vom tatsächlichen Zustand abhängt, ob der Bodenbelag nun die Wohnqualität beeinträchtigt oder nicht.
Und wenn der Boden sowieso raus muss, kann man natürlich mit dem Vermieter verhandeln, was dann neu reinkommt und inwiefern man sich an den (Mehr-)kosten beteiligt.
Gruß,
Kannitverstan
[1]: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/sagrotan-wie-kann-ein-putzmittel-gegen-alle-bakterien-helfen-a-994873.html
Also ich würde den Teufel tun, jedem neuen Mieter seinen Wunschboden zu spendieren.
Anders liegt der Fall, wenn der Bodenbelag „abgewohnt“ ist. Teppichboden gestehen viele Gerichte eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zu (siehe z.B. https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/teppichboden-mietrecht/), wobei es vom tatsächlichen Zustand abhängt, ob der Vermieter ihn austauschen muss.
Zum Mitspracherecht bei Erneuerung des Bodenbelags: https://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/recht/aerger-mit-bodenbelag-alter-teppich--laminat---das-muessen-mieter-nicht-hinnehmen-23188546
Aber das gilt natürlich auch nur, wenn man die Wohnung schon hat
In den meisten Fällen dürfte bei entsprechendem (finanziellen) Entgegenkommen beiderseits aber eine Einigung erzielt werden, die nicht des Rechtswegs bedarf.
Ja, das ist dein gutes Recht
Gruß,
Kannitverstan
Das Gegenteil ist der Fall. Ich weise ja darauf hin, daß der Vermieter schon einen finanziellen Anreiz braucht, um dem Wunsch des Mieters zu entsprechen. Daß die Bude in dem Zustand nicht vermietbar ist, glaube ich eher weniger. Es mag sich natürlich um eine Region handeln, in der Wohnungen überreichlich vorhanden und Mieter eher selten sind, aber da mag ich im Moment nicht wirklich dran glauben.
Nicht zuletzt übrigens, weil der Vermieter ansonsten schon selbst auf den Gedanken gekommen wäre, den Bodenbelag zu erneuern. Das hat dann nämlich zusätzlich den Vorteil, daß er gleich eine höhere Miete nehmen kann, die er zudem kostendeckend selber kalkulieren kann. „Zusätzlich“ heißt hier, daß er in dem Fall natürlich auch selbst entscheiden kann, was in die Wohnung kommt und so das auswählen kann, was er für allgemein als marktgängiger erachtet. Wenn man etwas extra für einen Mieter macht, kann es nämlich durchaus passieren, daß die nächsten Interessenten der Ansicht sind, daß die Auswahl doch etwas zu speziell war. Dann hat man u.U. das Problem, daß man nach ein paar Jahren den ganzen Plunder wieder rausreißen und ersetzen kann.