Neue Wohnung, neuer WC-Deckel?

Hallo,

hat Herr X beim Bezug einer Wohnung das Recht (aus hygienischen Gründen?!?) auf einen neuen WC-Deckel, wenn dieser bereits vorhandene Deckel vom Vormieter total verkeimt ist? Kann ein neuer Deckel dem Vermieter in Rechnung gestellt werden?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!!! :o)

Hallo,

Moin,

hat Herr X beim Bezug einer Wohnung das Recht (aus
hygienischen Gründen?!?) auf einen neuen WC-Deckel, wenn
dieser bereits vorhandene Deckel vom Vormieter total verkeimt
ist?

Total verkeimt? boah das ist ja krass. Frage: Wie sieht man so etwas?

Kann ein neuer Deckel dem Vermieter in Rechnung gestellt
werden?

Kann der Deckel nicht einfach nur geputzt werden?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!!! :o)

Bitte
vnA

Moin,

Herr X könnte sich ja auch einfach für ein Paar läppische Euro einen neuen WC-Deckel kaufen und den bei jedem Umzug inkl. eigener Keimsammlung mitnehmen anstatt sich unnötigen Stress zu machen und sich gleich mit dem Vermieter anzulegen.
Einfach mal nicht gleich aufregen und alles in Rechnung stellen wollen, sondern mal 5e grade sein lassen.

Grüße
Der Turm

Nö, gibts nicht …
Der Mieter muss selbst eine neue Klobrille kaufen. Der Vermieter muss nur dann zahlen, wenn etwas nicht mehr funktioniert. Ob die Klobrille schmutzig ist oder nicht, spielt keine Rolle. Der Mieter kann sie ja nutzen.

Tragisch, dass man überhaupt auf diese Idee kommt und nicht selbst für 10 Euro eine kaufen kann.

Warum regt man sich hier gleich so auf??? War nur eine Frage!!!

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hallo,

herr x hat selbstverständlich das recht, sich eine neue klobrille zu kaufen und die anzubringen.
auch neues klopapier darf er hinstellen.

gruß
ann

Hallo!

Warum regt man sich hier gleich so auf??? War nur eine
Frage!!!

Weil man sich bei einigen Fragen irgendwie vera***** vorkommt!
Auf die Idee mit dem Putzen kann man doch auch von alleine kommen.

Trotzdem LG
Andreas

1 Like

Hallo,

Kann der Deckel nicht einfach nur geputzt werden?

Vielleicht kann man ja ne Putzfirma beauftragen und das dann dem Vermieter in Rechnung stellen, wer weiss …

Bitte

Danke:smile:
Torsten

Moin, Anna,

das sollte im Mietvertrag geregelt sein. Generell hat der Vermieter Reparaturen zu tragen, auch da gibt es allerdings Ausnahmen, wenn die Kosten einen festgelegten Betrag nicht überschreiten.

hat Herr X beim Bezug einer Wohnung das Recht (aus
hygienischen Gründen?!?) auf einen neuen WC-Deckel

Für die Hygiene innerhalb der Wohnung ist Herr X ganz allein verantwortlich.

wenn dieser bereits vorhandene Deckel vom Vormieter total
verkeimt ist?

Da müsste Herr X dem Vormieter die Ohren langziehen. Eine Möglichkeit wäre gewesen, den Vermieter bei der Übernahme auf den Zustand hinzuweisen - es soll Vermieter geben, die dann - leise knurrend, aber immerhin - einen neuen Topf hinstellen. Aber nu isset zu spät.

Kann ein neuer Deckel dem Vermieter in Rechnung gestellt
werden?

Nein, weil das keine Reparatur ist.

Gruß Ralf

Hallo Anna,

hat Herr X […] das Recht […]auf einen neuen
WC-Deckel, wenndieser bereits vorhandene Deckel vom
Vormieter total verkeimt ist? Kann ein neuer Deckel dem
Vermieter in Rechnung gestellt werden?

Leidet Herr X unter einem Waschzwang oder irgendeiner anderen Zwangsstörung?

Dann lässt sich vielleicht über die Krankenkasse was machen.

Gruß Gernot

Hallo Anna,

eigentlich sollten Neuvermietungen stets mit einem neuen WC-Deckel erfolgen!

Formal wäre ein widerlicher WC-Deckel ein Mangel an der Mietsache, doch wenn der Mieter zu Kleinstreparaturen entsprechend des Mietvertrages verpflichtet ist, würde der Vermieter die Kosten für einen neuen Deckel ggf. ablehnen können.

Viele Grüße, Theo

…nur wenn der VM nach Vertragsschluss den „fiesen“ Deckel montiert hat. Ansonsten ist die Keimsammlung mitgemietet ;-D

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