Moin, Anna,
das sollte im Mietvertrag geregelt sein. Generell hat der Vermieter Reparaturen zu tragen, auch da gibt es allerdings Ausnahmen, wenn die Kosten einen festgelegten Betrag nicht überschreiten.
hat Herr X beim Bezug einer Wohnung das Recht (aus
hygienischen Gründen?!?) auf einen neuen WC-Deckel
Für die Hygiene innerhalb der Wohnung ist Herr X ganz allein verantwortlich.
wenn dieser bereits vorhandene Deckel vom Vormieter total
verkeimt ist?
Da müsste Herr X dem Vormieter die Ohren langziehen. Eine Möglichkeit wäre gewesen, den Vermieter bei der Übernahme auf den Zustand hinzuweisen - es soll Vermieter geben, die dann - leise knurrend, aber immerhin - einen neuen Topf hinstellen. Aber nu isset zu spät.
Kann ein neuer Deckel dem Vermieter in Rechnung gestellt
werden?
Nein, weil das keine Reparatur ist.
Gruß Ralf