Neuen Arbeitsvertrag beim alten Arbeitgeber! Probezeit erlaubt?

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich habe im letztem Jahr bei meinen alten Arbeitgeber gekündigt. Jetzt nach einem Jahr, kehre ich wieder dorthin zurück. Hab zwar wieder einen unbefristeten Arbeitsvertrag, aber es stehen wieder 6 Monate Probezeit. Sind diese zulässig. Hab jetzt soviel widersprüchliche Sache gehört und gelesen. Von ja bis nein, bis Ja, aber mit wenn Kündigung dann nur mit Begründung… Wer weiß genau Bescheid?

Vielen Dank
Oliver

ja, ein Jahr Unterbrechung, die alten Jahre zählen daher nicht, was anderes wäre, wenn z.B. nur wenige Wochen dazwischen gelegen hättn

Es sind genau 11 Monate. Schade, wäre ja auch zu schön gewesen :slight_smile:

Hi,

handelt es sich um die gleiche Stelle?

VG
Guido

Quelle für die Behauptung?

Leider keine genaue Quelle, weiß jemand anders diese Quelle? Weiss dies nur aus Erfahrung, will nur weiterhelfen, vielleicht mal beo Gewerkschaft nashfragen, bin mir aber sicher, dass meine Aussage stimmt von Kollegen

Hallo Christian,

bist Du bitte so lieb und berücksichtigst, dass es hier Profis gibt, die Ahnung von Arbeitsrecht haben, auch ohne dass sie Kollegen und das Hl. Erfahrungswissen heranziehen müssen? Glaubensdinge und Sternguckerei werden deshalb in diesem Brett nicht benötigt; es wäre besser, wenn Du Dich ein wenig zurückhältst: Deinen Kenntnisstand in Arbeitsrecht kennst Du ja selber - bitte verhalte Dich entsprechend.

Schöne Grüße

MM

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Es gibt „diese Quelle“ nicht.

Und nein, du weißt es eben nicht.

Und nochmal nein, du hilfst echt Keinem, wenn du mit irgendwelchen Dingen kommst, die du meinst, mal irgendwo aufgeschnappt zu haben.

Ganz ehrlich: Weniger ist manchmal mehr!

Gruß
Guido

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Sorry, mal eine dumme Frage: Was würde sich Deiner Meinung großartig ohne Probezeit ändern?

Gruß
Guido

Hallo,

hier geht man (am Ende des Artikels) davon aus, dass nach einer Pause von 6 Monaten eine erneute Probezeit rechtmäßig ist.


Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

eher nicht.

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Wozu ?

Plappern macht doch viel mehr Spass ohne lästige Fakten.

&Tschüß
Wolfgang

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Du hast ja selbst gekündigt. Da kann es natürlich passieren, dass du wieder eine Probezeit hast, wenn du dort wieder einsteigst.

Das Problem ist ja, dass du vorher eigenmächtig gekündigt hast. Ist es dann verwunderlich, dass er eine Probezeit vorgibt? Ich wäre eher froh, dass der Chef mich trotz der Kündigung wieder eingestellt.

@didi2k

@werriberri

Ihr zwei Cleverlies habt sicher eine Quelle, die bei der Probezeitfrage den kündigenden Vertragspartner differenziert, oder?