Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage in Erfahrung bringen?
Hallo,
weiss ich leider auch nicht. Habe mich im Netz umgesehen.
Klar ist, dass man das schlecht „untersagen“ bzw. Verhindern kann. Wie würde sich das beim neuen Ag
für Dich auswirken.
Hier ein Beitrag dazu, den ich fand und mir plausibel
erschien:
Richtig ist in Deinen Ausführungen, dass die tel. oder persönliche Auskunft „wohlwollend“ im Zeugnis-Sinn sein müßte. (Vergleiche BAG: Auskunft gegen Willen des Arbeitnehmers
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist der Ansicht, dass der neue Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an zusätzlichen Auskünften des alten Arbeitgebers hat und der alte Arbeitgeber daher auch gegen den Willen seines ehemaligen Mitarbeiters Auskünfte erteilen darf. Jedoch sollen auch bei der telefonischen Auskunftserteilung die allgemeinen Grundsätze zur Zeugniserteilung gelten. Dies bedeutet theoretisch, dass der alte Arbeitgeber nur wohlwollend über Inhalte Auskunft geben darf, die in einem schriftlichen Zeugnis erwähnt werden dürften.)
Die Praxis kann selbstverständlich anders aussehen. Der Anruf beim alten Arbeitgeber ist regelmäßig vom Wunsch getragen, ein ungeschminktes und wahres Bild über den Bewerber zu erhalten.
Hier geht es aber eben nicht um benannte Referenzen/Referenzpersonen. Dies kann muß aber nicht der vorherige Arbeitgeber sein. Es kann im Rahmen einer Bewerbung durchaus auch ein z.B. Vorgesetzter eines weiter zurückliegenden Arbeitgebers sein, da man zumindest in einem aktuellen Bewerbungsstadium und ggf. ungekündigten Arbeitsverhältnis die Absicht sich zu verändern nicht dem aktuellen Arbeitgeber gegenüber decouvriert werden soll.
Vielleicht habe ich aber die ursprüngliche Frage falsch verstanden. Wenn der Bewerbernoch kein Zeugnis seines jetzigen Arbeitgebers erhalten hat ist eine „offizielle“ Frage natürlich nicht zulässig.
Ich darf keine Rechtsauskunft geben, daher alles unverbindlich.
Vielleicht hast Dir ja geholfen.
Gruß und schöne Ostern
Uwe H.
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
in Erfahrung bringen?
Natürlich darf er dort anrufen und nachfragen aber:
der alte Arbeitgeber darf theoretisch nicht den neuen Arbeitgeber informieren nur wie willst du das nachweisen?
Und wenn der alte AG dem neuen diese Information gibt dann mußt du den alten AG anzeigen.
Kündigt dir der neue AG wegen der vielen Fehltage beim alten AG wird er dies bestimmt nicht als Grund angeben, also kannst du nichtmal Schadensersatz oder ähnliches beim alten AG einfordern.
Grüße Bröselchen
Das weiß ich nicht aber mal unter uns wenn ein neuer Chef etwas über Dich erfahren will dann ruft er halt bei Deinem alten Arbeitgeber an und dann erfährt er schon unter der Hand was Sache ist.Genauso wie bei einem Arbeitszeugniss da darf ja auch nicht wirklich negatives drinstehen aber auch da gibt es Möglichkeiten die Wahrheit zu erfahren.
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
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Es würde sich so auswirken, dass ich viel zu viele krankheitstage hätte. Wegen einen Autounfall und anschließend einem schweren krankheitsfall. Worauf mir auch inofiziell gekündigt wurde. Da es ein Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeiter ist, kann er ja laut gesetzgeber ohne angaben von Gründen fristgemäß kündigen. In meinem fall meine ich dass wenn ich mich bei neuen AGn bewerbe sie auf meine Bewerbung hin bei meinem alten AG anrufen und dort die krankheitstage in Erfahrung bringen können. Das wäre natürlich vatal für mich.
Nein, darf er nicht.
Wenn es aber um Urlaubstage geht(Jahresurlaub)darf er es schon.
Um auf die Frage ordentlich zu antworten bräuchte man aber bitte genauere Informationen.
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
in Erfahrung bringen?
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Ja, selbstverständlich.
Das sind eigentlich zwei Fragen: 1. Darf der neue den alten Arbeitgeber fragen und ggf. die Antwort im Arbeitsverhältnis berücksichtigen? Hierzu fällt mir nichts ein, was das Fragen und Verwerten verbieten könnte. 2. Darf der alte Arbeitgeber wahrheitsgemäß antworten? Hier könnten Datenschutzrechte greifen. Ich weiß aber nicht, ob und wo. Arbeitsrechtlich wäre allenfalls zu prüfen, ob im (alten) Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag hierzu Regelungen bestehen. Sehr wahrscheinlich ist das nicht.
Fazit: Selbst im (unwahrscheinlichen) Fall, dass der alte Arbeitgeber rechtswidrig gehandelt haben sollte, sind die Mittel, sich zu wehren, sehr begrenzt.
Hallo, dies ist eine Frage des alten Arbeitgebers. Ja, der neue Arbeitgeber kann den alten Arbeitgeber anrufen und grundsätzlich sich nach dir erkundigen. Über die Fehltage direkt darf er keine Auskunft geben. Viele Grüße
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
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Hallo Nik,
ob er das darf oder nicht, er wird es tun, wenn er es will und du wirst es wahrscheinlich nicht erfahren. Wahrscheinlich fällt so etwas aber unter das Bundesdatenschutzgesetz und der alte AG darf die Fehltage und die Gründe dafür (Urlaub, Krankheit, etc.) nicht weitergeben. Bei uns in der Firma ist sogar eine Urlaubsliste nicht erlaubt, da dies unter das Bundesdatenschutzgesezt fällt.
Hallo,
von einigen Bewerbern wir auch verlangt, eine Bescheinigung der Krankenkasse mit den Krankheitstagen vorzu legen.
Liebe Grüße
Uschi
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
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Hallo,
ich weiß nicht ob das unter Datenschutz läuft, aber normalerweise lassen sich die Arbeitgeber von der Krankenkasse einen Ausdruck geben wo die Krankheitstage verzeichnet sind. Das war bei mir jedenfalls immer der Fall.
Gruß Bukatcho
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
in Erfahrung bringen?
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
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ja darf er. Mitunter sind Krankzeiten sogar im ELENA system übermittelt worden.
Ich meine nicht. Der „alte“ Arbeitgeber darf keine Auskunft geben, da er hier gegen das Datenschutzgesetz verstoßen würde.
wannsee
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
in Erfahrung bringen?
Hallo nik91,
ob er darf, weiß ich leider nicht. Ich weiß aber, dass sich viele Personaler vor allem innerhalb einzelner Branchen gut kennen, auch weil man sich auf Seminaren trifft. Man nimmt dann schon mal das Telefon in die Hand.
Wichtig ist aber die Art der Fehltage:
Krankentage (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall!)
Urlaubstage etc.
Gruß Fredo
Darf der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber die fehltage
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Weiss ich leider nicht.