Hallo
ich bin etwas verwundert. Ich habe gestern bei einer Firma die Möbel herstellt einen Arbeitsvertrag unterschrieben. ich bin in der Möbelfertigung tätigt, also Handwerk. Heute wurde ich angerufen vom Mitarbeiter der das Einstellungsgespräch führte und gefragt, ob bei mir eine Pfändung vorliegt, er hat das gestern vergessen zu Fragen. Sind solche Fragen normal? Falls wer fragt, nein ich habe keine Pfändung, aber Schulden zusammen mit meiner Frau wegen des Neubaus eines Einfamilienhauses.
Hallo,
deine Vermögensverhältnisse gehen deinen Arbeitgeber nichts an (es gibt Ausnahmen).
Wenn du einen Kredit für dein Haus aufgenommen hast, dann ist das ein Vertrag mit deinem Geldverleiher. Schulden hast du erst dann, wenn du den Kredit nicht mehr tilgen kannst.
Danke für die Antwort. Mich hat diese Frage nämlich verwundert. Ich bekam von der Firma einen Online link zum Bestellen der Arbeitskleidung. Das ist ein Hersteller von Berufsbekleidung, der mit der Firma zusammen arbeitet. Ich habe das Kontingent von 300€ nicht überschritten. Ich habe einen negativen Schufa Eintrag wegen einer zu spät bezahlten Rechnung. Da der Arbeitgeber keine Schufaauskunft Erlaubnis hat, kann er dieses Eintrag über diese Firma erfahren haben, bei der ich die Arbeitskleidung bestellt habe, weil die Bezahlung läuft ja über die Firma, oder kann die Frage einfach nur so sein, weil die Firma das generell fragt.
Hallo,
Nein. Als normal würde ich eine solche Frage nicht betrachten. Zumindest habe ich noch nie davon gehört, dass irgendein Arbeitgeber sie mal stellte. Aber vielleicht gibt es genau bei dem Arbeitgeber so viele überschuldete Menschen, die eine Lohnpfändung haben, dass der Arbeitgeber das als normal und alltägliches Geschäft betrachtet.
Grüße
Pierre
Hallo danke für die Antwort, mir wäre so eine Frage nämlich auch neu und kam mir komisch vor, deshalb die Frage hier. Hatte auch schon daran gedacht ob es wegen Corona und viel Kurzarbeit und Kündigungen dazu kam. Da ich keine Lohnpfändung habe, aber einen negativen Schufa Eintrag wollte ich wissrn ob der Arbeitgeber davon erfahren haben könnte. Offiziell nicht über mich, im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung keine Schufa Klausel, das einzige, ich habe gestern über den Link zur externen Firma, die die Arbeitskleidung für die Mitarbeiter zusendet die Bestellung aufgegeben, für die benötigte Arbeitskleidung die der Arbeitgeber zahlt. wenn diese externe Firma meine Schufa abfragt, darf sie dann die Info den Arbeitgeber weitergeben? Also zB. die Firma Eng. Strau… arbeitet mit meinem Arbeitgeber zusammen. Der Arbeitgeber gibt Engelb… Strau… für mich ein Kontingent von 400 € frei, dass die Firma zahlt, ich suche mir meine Arbeitskleidung aus für 350 € und sie wird an meine Adresse geliefert, weil es aus technischen Gründen so sein muss. Die Firma Eng… Strau… fragt meine Schufa ab, darf sie diese Auskunft dann an den Arbeitgeber weitergeben, weil der Arbeitgeber mit der Firma zusammen arbeitet? oder mache ich mir einfach nur zu viel Gedanken und bei einem so grossen Arbeitgeber war die Frage einfach wirklich Routine?
Nein, ein Arbeitgeber ist bei der Schufa nicht auskunftsberechtigt.
Und selbst wenn: Lohnpfändungen werden da nicht eingetragen.
Auch ein Einzelhändler bekommt keine Auskunft von der Schufa. Schon gar nicht, wenn der finanzielle Partner der Arbeitgeber ist.
Womit diese Frage obsolet ist:
Davon gehe ich aus. Siehe meine Antwort weiter oben.
Sehr ungewöhnlich, aber ja, wahrscheinlich Routine.
Inhaltlich ist der Satz zwar völliger Mumpitz, aber die Gesamtaussage Deines Artikels ist korrekt: den Arbeitgeber hat nicht zu interessieren, wie es um die Vermögens- und Finanzlage des Arbeitnehmers bestellt ist. Erst wenn sich darauf Konsequenzen für das Anstellungsverhältnis ergeben, wird das relevant. Ein eher seltenes Szenario.
Wenn der Arbeitnehmer Lohnpfändung hat (Unterhaltszahlung, Insolvenz etc) dann muss der Arbeitgeber den Teil vom Lohn einbehalten und an die entsprechende Stelle überweisen! Deswegen muss die Lohnbuchhaltung davon in Kenntnis gesetzt werden.
Ja, viele kleine Arbeitgeber fragen das bei Einstellung und beenden das Arbeitsverhältnis wieder, wenn zutreffend. Das liegt daran, dass eine Lohnpfändung viel Aufwand bei der Lohnbuchhaltung macht und zudem mit Haftungsrisiken verbunden ist.
Nein, das stimmt nicht.
Der Gläubiger muss sich an den Arbeitgeber wenden, wenn er pfänden will. Ein vorauseilender Gehorsam des Schuldners ist nicht vorgesehen. Der Schuldner darf völlig legal mit dem Gläubiger Katz und Maus spielen und sich z.B. durch Arbeitgeberwechsel den Pfändungen entziehen (auch wenn das meistens nicht dauerhaft gelingt).
Gegebenenfalls ist der Schuldner durch eine Wohlverhaltensauflage im Verbraucherinsolvenzverfahren gehalten, dies mitzuteilen, aber das betrifft nicht direkt das Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber.