Hallo zusammen,
ich habe seit Jahrzehnten eine Arbeitsvertrag in der Firma A am Standort X. Im Laufe der Zeit haben wir einen weitern Standort Y hinzubekommen.
In der Vergangenheit habe ich bei Tätigkeiten am Standort Y meine Arbeitszeit bei der Abfahrt im Hotel, oder bei einer direkten Anfahrt des Standort Y von Wohnort erfasst.
Da die beiden Standorte nun in einer Firmengruppe zusammengeschlossen wurden und Arbeitszeiten Zentral erfasst und bearbeitet werden, gibt es ab 01.01. eine neuer Anweisung.
Für mich bedeutet das, dass ich nach wie vor am Standort X tätig bin und bei arbeiten am Standort Y die Zeiterfassung erst beim Eintreffen am Standort Y erfasst wird. (Vorher war es die Abfahrt und Ankunft im Hotel, bzw. am Wohnort)
Wie ist in solchen fällen die rechtliche Grundlage?
Noch eine vielleicht wichtige Bemerkung:
- der Standort Y ist Mittlerweile der Zentrale Standort. Hier werden auch nach und nach die
Zentralen Abteilungen (Buchhaltung, Personalabteilung, Marketing etc.) Platz finden.
der Standort X fungiert lediglich als Tochterunternehmen und ist in der Hierarchie dem Standort Y unterstellt. An diesem Standort bin ich seit mehr als 10 Jahren tätig und habe hier einen aus der eigenständigen Zeit wirksamen Arbeitsvertrag.
Muss ich bei der Gestaltung des neuen Arbeitsvertrags / Änderungsvertrags auf gewisse Dinge aufpassen? Ggf. welcher Arbeitsort eingesetzt wird? Gibt es Hinweise die in solchen Fällen zu beachten sind?
Vielen Dank für eure Hinweise!