Neuer Arbeitsort bei geänderten Arbeitsvertrag / Zeiterfassung

Hallo zusammen,

ich habe seit Jahrzehnten eine Arbeitsvertrag in der Firma A am Standort X. Im Laufe der Zeit haben wir einen weitern Standort Y hinzubekommen.

In der Vergangenheit habe ich bei Tätigkeiten am Standort Y meine Arbeitszeit bei der Abfahrt im Hotel, oder bei einer direkten Anfahrt des Standort Y von Wohnort erfasst.

Da die beiden Standorte nun in einer Firmengruppe zusammengeschlossen wurden und Arbeitszeiten Zentral erfasst und bearbeitet werden, gibt es ab 01.01. eine neuer Anweisung.

Für mich bedeutet das, dass ich nach wie vor am Standort X tätig bin und bei arbeiten am Standort Y die Zeiterfassung erst beim Eintreffen am Standort Y erfasst wird. (Vorher war es die Abfahrt und Ankunft im Hotel, bzw. am Wohnort)

Wie ist in solchen fällen die rechtliche Grundlage?

Noch eine vielleicht wichtige Bemerkung:

  • der Standort Y ist Mittlerweile der Zentrale Standort. Hier werden auch nach und nach die
    Zentralen Abteilungen (Buchhaltung, Personalabteilung, Marketing etc.) Platz finden.

der Standort X fungiert lediglich als Tochterunternehmen und ist in der Hierarchie dem Standort Y unterstellt. An diesem Standort bin ich seit mehr als 10 Jahren tätig und habe hier einen aus der eigenständigen Zeit wirksamen Arbeitsvertrag.

Muss ich bei der Gestaltung des neuen Arbeitsvertrags / Änderungsvertrags auf gewisse Dinge aufpassen? Ggf. welcher Arbeitsort eingesetzt wird? Gibt es Hinweise die in solchen Fällen zu beachten sind?

Vielen Dank für eure Hinweise!

Hallo,

je nach konkreter Fallgestaltung gibt es verschiedene Konsequenzen.
Da Du Dich mißverständlich ausgedrückt hast, beantworte bitte folgende Frage:

Gibt es nur eine - wie auch immer formulierte - Anweisung Deines Arbeitgebers
oder
verlangt Dein AG ganz konkret eine Änderung Deines individuellen Arbeitsvertrages ?

Gibt es in Deinem Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Albarracin,

in unserem Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat.

Es gibt eine Veränderung die eine neue Zuordnung meiner Person zum Hauptstandort Y nach sich zieht. Diese Veränderung ist aber von meinen Arbeitgeber gewollt und hat mehr die Notwendigkeit der Kostenstellenzuordnung. Für meine hauptsächliche Arbeitsgebiete ist ein Standortwechsel nicht zwingend notwendig.
Der Standort X ist aber „heimatnah“ und war bis dato mein eigentlicher Arbeitsort.

Der wünsch den Vertrag jetzt den neuen Gegebenheiten anzupassen kommt nur von meinem Arbeitgeber. Bei der Übernahme meines Einstellungsstandorts wurden alle Rechte und Pflichten in der Firmengruppe übernommen.
Diese Übernahme ist heute fast 3 Jahre her und es gab bis dato keine weiteren Veränderungen. Wie gesagt wurden alle Verträge und Betriebszugehörigkeiten (das war mir am wichtigsten) übernommen.
Meine Tätigkeiten am Standort Y beträgt vielleicht 2 -3 Tage im Monat. Mein direkter Vorgesetzter ist und war in den letzten Jahren am Standort Y.

Ich hoffe, ich konnte die Unklarheiten beseitigen und sag jetzt schon einmal vielen Dank!

Hallo,

was der AG organisatorisch verändert, hat erst mal keinerlei zwingende Auswirkungen auf Deinen Arbeitsvertrag.
Die von Dir erwähnte volle Übernahme der Vertragsbedingungen war wahrscheinlich kein irgendwie geartetes Entgegenkommen des AG, sondern zwingende gesetzliche Folge des § 613a BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Grundsätzlich kann der AG Deinen Arbeitsvertrag nicht einfach gegen Deinen Willen ändern. Wenn der AG eine Änderung einseitig durchsetzen will, geht dies nur im Rahmen einer sogenannten „Änderungskündigung“ gem. § 2 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

Allerdings bietet das deutsche Arbeitsrecht dem AG die Möglichkeit, im Rahmen „einvernehmlicher“ Regelungen alle möglichen vertraglichen und gesetzlichen Schutzrechte auszuhebeln. Deswegen versuchen AG gerne diesen Weg, weil sehr oft eine Änderungskündigung auf schwachen Beinen steht.

In Deinem Fall kommt es jetzt darauf an, ob in Deinem Arbeitsvertrag eine feste, konkrete Vereinbarung zum Arbeitsort steht. Ist dies der Fall, dann mußt Du nicht ohne weiteres eine räumliche Änderung des Arbeitsortes (die organisatorische Zuordnung ist nachrangig) akzeptieren bzw. kannst diese ggfs. gerichtlich überprüfen lassen und kannst weiterhin einen Ersatz Deiner Fahrtkosten bei einem Einsatz außerhalb Deines Arbeitsortes verlangen.

Detailliert und belastbar kann dies aber nur ein Fachmensch vor Ort (= Fachanwalt/-Anwältin für Arbeitsrecht) beurteilen, der/die alle relevanten Unterlagen persönlich einsehen kann.

&Tschüß
Wolfgang