Neuer Ausweis wg falschem Ausstellungsdatum?

Guten Tag,

mal angenommen, mit dem Antrag zur Eheschließung wird für die Frau ein neuer Personalausweis beantragt. Der Termin muss dann aber um eine Woche verschoben werden. Den neune Perso bekommt sie natürlich erst bei der Trauung ausgehändigt. Sie konnte ihn also vorher nicht unberechtigt nutzen.
Und einzig Geschädigte ist die Frau selbst, weil der Perso eine Woche früher seine Gültigkeit verliert.
Nun wird Sie aber von Amts wegen aufgefordert, trotzdem nochmal einen neuen Perso machen lassen. Kann man sich gegen die Gängelung durch einen solchen ausgemachten Blödsinn wehren???

Welches Amt fordert hier zu einem neuen Perso auf und geht es durchgehend um einen richtigen oder auch mal einen vorläufigen? Und welcher Termin wurde verschoben, der der Heirat oder der der Ausgabe.
Ich bin durch die Geschichte nicht ganz durchgestiegen.
Ansonsten gibt es Leute, die laufen jahrelang mit einem abgelaufenen Perso rum, da dürfte die eine Woche nicht viel ausmachen.
Aussdem, wurde der Hochzeits-Termin extra so gelegt, dass an dem Tag die Persolaufzeit des alten ausläuft (so wegen voll ausnutzen oder wie)
Der alte Ausweis bleibt einem doch solange man noch nicht verheiratet ist, damit man sich ausweisen kann bei der Hochzeit. Dann tauscht man alt gegen neu???

Notfalls gibt es ja auch noch die Trauzeugen die bestätigen können, dass das die richtige Braut ist und die Eltern sind auch dabei (die notfalls auch noch das Familienstammbuch mitnehmen könnten und was man sonst so für Personenbestimmung benötigt)
Ich seh da kein Problem.

Allerdings kenn ich die Gesetzeslage nicht genau, ist evtl anderswo auch anders.

Gruß burli

Hallo.

Mir stellen sich ähnliche Fragen (mit je nur einem Fragezeichen, das genügt :wink:).Wirklich nachvollziehbar ist die Geschichte nicht erzählt.

  • Welcher Termin wurde „verschoben“? Wurde der Termin vorgezogen oder aufgeschoben?
  • Inwiefern ist das Ausstellungdatum des neuen Personalausweises „falsch“? Datum von Ausstellung Datum der Abholung sind doch nicht zwingend gleich.
  • Welches Amt fordert auf, einen neuen Personalausweis zu beantragen - und aus welchem Grund?

Anscheinend war doch der alte Personalausweis noch gültig, als es um den Antrag auf Eheschließung ging. Wo ist also das Problem?

Ein abgelaufener Personalausweis ist jedenfalls normalerweise kein Drama, ist mir auch mal passiert. Ich ging erst ein halbes Jahr nach Ablauf zum Amt. Auch mein Reisepass war abgelaufen; wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte ich meine Geburtsurkunde zum Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro mitgebracht. Dort wurde ich kurz ermahnt, ansonsten wars kein Problem.

Gruß
ute

Versuch einer Aufdröselung :wink:
Hallo zusammen,

ich versuch mal eine Übersetzung der Frage mit völlig fiktiven Daten.

Also Frollein_A hegte Heiratsabsichten. Dabei sei der Hochzeitstermin am 1. Mai gewesen. Dieser Tatsache sich voll bewusst seiend hat sie schon im Vorfeld einen neuen Personalausweis (vermutlich mit dem dann neuen Familiennamne) beantragt. Dieser neue Personalausweis sollte dann wohl vom Standesbeamten gleich bei der Zeremonie mit überreicht werden.

Und - so vermute ich - trägt nun der Personalausweis eben das Ausstellungsdatum „1. Mai“. Nun hat aber das Hochzeitspaar aus uns nicht näher bekannten Gründen die Hochzeit um eine Woche verschoben, also war der neue Termin am 8. Mai. Nun wurde der Frau_B (geborene Fräulein_A) wie geplant beim Standesamt der neue Personalausweis überreicht.

Aber nun heisst sie laut Dokument schon seit dem 1. Mai B, dabei ist das doch tatsächlich erst seit dem 8. Mai der Fall.

Und das findet Frau B (oder Herr B) nicht gut und fragt, ob das denn sein kann, dass sich Frau B nun nochmal einen neuen Perso mit Ausstellungsdatum 8. Mai (oder halt später) machen lassen muss.

*wink*

Petzi

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boah eyyyy
Hallo,

so habe ich es auch verstanden. - Also die Frage meine ich.

Den Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen. Da fällt mir nur ein:
typisch deutsch

*duckundwech*

ach so, Namensänderung - hat doch Anekdotenwert
Hallo.

Das könnte hinkomen, Danke, Petzi!
Das Stichwort „geänderter Name“ hätte der Fragesteller vielleicht erwähnen sollen. :wink: Eigentlch ja logisch, aber ich habs einfach nicht so mit dem Hochzeitsgedöns…

Ich bin nicht verheiratet (und behielte ohnehin meinen Namen), aber ich nahm an, dass ähnlich wie bei Änderung des Wohnortes der bisherige Personalausweis mit einem schicken Sticker versehen werden könnte, der den geänderten Namen enthält. „Muss“ man einen neuen Personalausweis beantragen, wenn man heiratet?

Zur Sachlage:
Die Trauung wurde nun mal vertagt, aus welchen Gründen auch immer - und tatsächlich trägt die Ehefrau nun mal erst ab der tatsächlichen Trauung ihren neuen ehelichen Nachnamen.

Wenn es daher nun mal nicht regelkonform ist, den Ehenamen-Personalausweis mit dem zu frühen Datum zu nutzen, dann lachte ich anstelle des frischvermählten Paars vermutlich wegen dieser bürokratischen Entscheidung und beantragte eben einen neuen Ausweis - klar ist das nervig, aber nun auch nicht so extrem kostspielig, dass es dramatisch wäre. Wird später eine nette Anekdote sein.

Gruß
ute

Hallo,

ich versuch mal eine Übersetzung der Frage mit völlig fiktiven
Daten.

Nette Geschichte.

Und - so vermute ich - trägt nun der Personalausweis eben das
Ausstellungsdatum „1. Mai“…

Kann das Amt da vordatieren?
Das könnten sie ja dann sinnvollerweise immer mit der voraussichtlichen Bearbeitungszeit machen und sie, falls sie doch schneller sind, einfach nicht vorher rausrücken. Oder kann man etwa schon Moante vorher einen neuen PA beantragen, der dann taggenau auf den alten folgt (wenn das nicht gerade ein Behördennichtarbeitstag ist)?

Cu Rene

Hi,

Nun wird Sie aber von Amts wegen aufgefordert, trotzdem
nochmal einen neuen Perso machen lassen. Kann man sich gegen
die Gängelung durch einen solchen ausgemachten Blödsinn
wehren???

Ich würde den Perso Perso sein lassen und gleich einen Reisepaß machen lassen. Mehr braucht man nicht.

Gruß S

Hallo S.

Ich würde den Perso Perso sein lassen und gleich einen
Reisepaß machen lassen. Mehr braucht man nicht.

Gruß S

Stimmt grundsätzlich; nur hat der Reisepass für den Alltag ein unpraktisches Format - der passt nicht in mein Portemonnaie im Gegensatz zum Personalausweis.

Gruß
ute

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Stimmt grundsätzlich; nur hat der Reisepass für den Alltag ein
unpraktisches Format - der passt nicht in mein Portemonnaie im
Gegensatz zum Personalausweis.

Macht nix, es besteht ja keine Mitführungspflicht. Und notfalls tut es auch der Führerschein, wenn der im Scheckkartenformat ist.

Ich habe schon seit Jahrzehnten keinen Perso mehr.

Gruß S

Hallo,
das kommt dabei raus, wenn man auf Teufel komm raus am Hochzeitstag den Perso auf den neuen Namen vom Standesamt ausgehändigt haben möchte (geht nicht überall).

Für alle Nichtbürokraten :smile::
man kann 6-8 Wochen vor dem Trauungstermin am Passamt bereits einen neuen Perso/Pass auf den neuen Namen beantragen (mit Bestätigung des Standesamt über Trauungstermin und Namensführung nach der Hochzeit).

Was für einen Sinn hat das?? - keinen!!
Für den Fall der Hochzeitsreise buche man auf bisherigen Namen etc. etc.

Gruss Sid

Hi,

Macht nix, es besteht ja keine Mitführungspflicht. Und
notfalls tut es auch der Führerschein, wenn der im
Scheckkartenformat ist.

Ich habe schon seit Jahrzehnten keinen Perso mehr.

Gruß S

Führerschein ist offiziell „nur“ eine Fahrerlaubnis und kein Personaldokument.

Gruss Sid

Führerschein ist offiziell „nur“ eine Fahrerlaubnis und kein
Personaldokument.

Weiß ich, weiß ich. Drum hab ich ja auch gesagt „zur Not“, damit der mich kontrollierende Polizist einen Anhaltspunkt hat.

Wie gesagt: Man muß seine Identitätspapiere nicht mitführen.

Gruß S