möchte eine Kopie meiner neuen Audio-Cd anlegen, (im Auto leiden Cds durch die Temperaturschwankungen doch sehr)
mein Cd-Laufwerk erkennt aber die neue Cd nicht.
Was kann ich machen?
erkennen andere CD-Laufwerke die neusten Cds?
Wer weiss rat?
Hallo Ingo,
diese neuen kopiergeschützten Audio-CDs haben auf dem Cover einen Vermerk, daß sie in Computer-CD-ROMs nicht abzuspielen sind. Der Hersteller will verständlicherweise verhindern, daß Raubkopien erstellt werden. Andererseits habe ich als Besitzer des Orginals das Recht, Sicherheitskopien zu erstellen. Es sollten sich wesentlich mehr Käufer bein Hersteller beschweren, daß dieses Vorgehen gegen deutsches Recht verstößt. Wenn die so geschützten CDs nicht mehr gekauft würden, wird sich der Hersteller sich er sehr schnell dazu entschließen, diesen Unsinn zu lassen.
Aber jetzt zur guten Nachricht. Es gibt eine recht einfache Möglichkeit, die Musik dennoch auszulesen, und das geht so:
Am äusseren Rand der CD, befindet sich eine schmale Datenspur, die diesen Kopierschutz bewirkt. Wenn du nun einen schwarzen Faserschreiber nimmst, und diese dünne Spur übermalst, wird die CD wieder erkannt. Der Strich darf aber nicht zu dick (ca. 2-3 mm) sein, sonst gehts entweder gar nicht, oder der letzte Titel wird nicht korrekt ausgelesen. Mit Spiritus, und einem weichen Tuch kannst du den Ring hinterher wieder problemlos abwischen.
Es soll übrigens einige DVD-Laufwerke geben, die solche CDs ohne jeden Trick lesen können.
Gruß,
Klaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ingo,
Wer weiss rat?
-
Rat : besteh auf wandelung des Kaufvertrags nach §462 BGB wegen mangelhafter geliefeter Ware, die Kopiergeschützen CDs verstoßen gegen die Redbook vorgaben und damit dürfen sie nicht das Audio CD Logo tragen…
-
Rat: der kopierschutz verstößt gegen § 69d Absatz 2 UrhG nachdem daer Anwender das nicht beschränkbare Recht hat , sicherungskopien herzustellen
-
Rat: beachte § 53 Absatz 1 UhrG nachdem es zulässig ist einzelne kopien von WERKEN zum privaten Gebrauch herzustellen
-
Rat: such nen Plextor PX40 der kann die CDs grabben
-
Rat: ließ c’t 22/2001 S. 52 ff
ciao norbert
Also ich hab folgendes Erfahrung gemacht z. B. die Filmmusik zu " American Pie 2". Du legst die CD ein dann kommt ein kleiner Werbefilm zum Film mit Teilen der Filmmusik hinterlegt und ein paar anderen Bildern aber auf die eigentlichen Tracks der CD kann man nicht zugreifen und es ist auch kein erkennbarer Hinweis drauf daß das abspielen in CD Rom Laufwerken nicht funktioniert mach ich was falsch oder wie kann ich z. B. einzelene Tracks runterziehen, damit ich mir eine Mix CD anlegen kann - das kann mir doch niemand verbieten oder???
friedemann
Stinksauer
Ich bin Stinksauer über diesen scheiß Kopierschutz.
Da kaufe ich mir regelmäßig die neuen CD’s um sie mir auf meinen
Rechner zu ziehen und sie dann auf meinen Tragbaren MP3 Player zu packen ausserdem habe ich ein MP3 Radio im Auto von Kennwood
super ding.
ABER jetzt habe ich mir die neue Just the Best 4-2001 gekauft und was ist ich kann sie nicht nur nicht auslesen ich kann sie nicht mal abspielen (in meinem DVD laufwerk und Brenner im Notebook nicht und in meinem Desktoprechner in dem Brenner und normalen Laufwerk auch nicht).
Ich also wieder nach Marktkauf dem Verkäufer von meinem Problem erzählt der wollte mir erst nicht glauben und hat sie dann im Laden in seinem neuesten DVD (stand alone)Player gesteckt und nicht mal der konnte sie lesen. Da wollte er es immer noch nicht glauben und hat eine neue aus dem Regal genommen und ha ha sie tat es auch nicht ha ha.
Und somit hat diese soooo intelligente Musikindustrie einen fleißigen MP3 sauger aus mir gemacht.
Wenn ich an die vielen Familien denke die villeicht so verfahren das sie sich eine CD kaufen und sie dann für den Mann im Auto, für die Frau im Auto und für die 2 Kinder eine im Kinderzimmer und eine für den tragbaren CD Player brennen wollen was machen die denn jetzt? 4x die Just the Best kaufen ?
oder werden die jetzt villeicht auch zum sauger?
Ich hoffe (natürlich auch für mich) das es immer diese netten Leute giebt die diesen blöden Kopierschutz knacken und die Lieder ins netz setzen.(Ich danke euch)
Ich werde zumindest keine CD mehr kaufen solange dieser Schutz vorhanden ist.
Bis denne Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ingo
in der neuen ct Ausgabe 22 steht, wie es gemacht wird.
Hol Dir die Zeitung, die Tips sind gut.
Gruß
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Einspruch
- Rat : besteh auf wandelung des Kaufvertrags nach §462 BGB
wegen mangelhafter geliefeter Ware, die Kopiergeschützen CDs
verstoßen gegen die Redbook vorgaben und damit dürfen sie
nicht das Audio CD Logo tragen…
Das mag sein.
- Rat: der kopierschutz verstößt gegen § 69d Absatz 2 UrhG
nachdem daer Anwender das nicht beschränkbare Recht hat ,
sicherungskopien herzustellen
Das mag sein.
- Rat: beachte § 53 Absatz 1 UhrG nachdem es zulässig ist
einzelne kopien von WERKEN zum privaten Gebrauch herzustellen
Hast Du schon mal versucht, eine Vinyl-Platte auf eine Vinyl-Platte zu kopieren?
Nein?
Siehst Du - die CDs kann man ja nach wie vor auf Kassette/MD/… überspielen. Also?
Übrigens finde ich am schlimmsten, dass die CDs nicht überall laufen. Diesen „ersten“ Kopierschutz, wo einige CD-R-Laufwere nicht mehr wollten, haben sie ja nichtzuletzt deshalb wieder zurückgezogen, denn immerhin spielen viele Leute CDs fast ausschließlich nur noch über PC ab (ich übrigens auch).
HOFee
moin
ähem, wir reden hier von bitgenauen digitalkopien, und nicht davon audotraks wie mit dem Pflug in Vinyl oder shellack zu schnitzen
ciao norbert
Nachtrag Brett: Audio und Hifi unter Freizeit (oT)
.
Schon klar
ähem, wir reden hier von bitgenauen digitalkopien, und nicht
davon audotraks wie mit dem Pflug in Vinyl oder shellack zu
schnitzen
Genau das meine ich doch: „3. Rat: beachte § 53 Absatz 1 UhrG nachdem es zulässig ist einzelne kopien von WERKEN zum privaten Gebrauch herzustellen“ -> dieses Recht wird doch gar nicht eingeschränkt, denn Vinyl kopierte man ja i.d.R. früher auch „nur“ auf Tape und nicht auf Platte.
Die anderen Paragraphen (Sicherungskopie, Audio CD-Standard) sind möglicherweise schon betroffen (auch das habe ich gesagt), aber (Tape-)Kopien kannst Du nach wie vor zum privaten Gebrauch herstellen. Dieses Argument zieht also nicht.
HOFee
ähem, wir reden hier von bitgenauen digitalkopien, und nicht
davon audotraks wie mit dem Pflug in Vinyl oder shellack zu
schnitzen§ 53 Absatz 1 UhrG aber (Tape-)Kopien kannst Du nach wie vor zum
privaten Gebrauch herstellen. Dieses Argument zieht also
nicht.
und wenn ich kein Tape habe aber einen Brenner ?
muß ich mich nötigen lassen veraltete technologie zu beschaffen um meine rechte wahrnehmen zu können ?
HOFee
ciao norbert
und wenn ich kein Tape habe aber einen Brenner ?
muß ich mich nötigen lassen veraltete technologie zu
beschaffen um meine rechte wahrnehmen zu können ?
Jein - Du kannst doch die CD mit Deinem Computer aufnehmen und dann eine CD davon brennen. Wo ist Dein Problem?
Im Ernst - klar finde ich das auch bescheuert, aber rein juristisch ist da, glaube ich, nicht viel zu machen, solange man die CD z.B. in dieser Form aufnehmen kann. Es gab ja vielleicht auch früher schon Leute, die sich kein Tape-Deck kaufen wollten, aber das ist ja dann deren Problem. Dafür kann man ja keinen Hersteller haftbar machen.
HOFee
das thema lauted immer noch bitgenau digitalkopien, und nicht was so nach DIN 4xxxx rüberkommt
ciao norbert
Aber wo steht denn…
…dass man bitgenaue digitalkopien machen muss?! Dass es ärgerlich wäre, wenn das nicht mehr geht, ist klar, aber der Paragraph spricht doch nur von Kopien für den privaten Gebrauch. Oder gibt es tasächlich einen Paragraphen, der eine Sicherungskopie zulässt?
HOFee
§53 Abs. 1 UhrG,§54 ff. UhrG,§69d Abs. 2 UhrG,o.T.
.