Neuer onkel durch hochzeit der tante?

wo ich eben die frage mit dem bruder…des onkels gelesen haben is mir wieder eine Frage eingefallen auf die ich bislang noch keine Antwort fand:

Eine Tante von mir war zig Jahre mit einem mann, meinem Onkel verheiratet. Die Bindung zwischen uns war nie gross…aber er war eben immer mein Onkel.
Nach der Scheidung der beiden vor wenigen Jahren stellte ich mir die Frage ob mein (nicht leiblicher) ONKEL nun eigentlich immer noch mein Onkel ist und, ob seine evtl neue Freundin und spätere Frau einen „Tantenstatus“ mir gegenüber hat und ob der neue Partner meiner (leiblichen) Tante auch ohne Hochzeit (mit hochzeit ja wohl eher denke ich) einen „onkelstatus“ für mich hat

ok hoff die fragen wurden net zu kompliziert gestellt.
noch mal aufgeschlüsselt:

* Ist mein (nicht leiblicher) Onkel nach der Scheidung noch „mein onkel“?

* Hat seine evtl neue Frau(!) einen Tantenstatus mir gegenüber?

* Is der neue Partner meiner Tante auch ohne Hochzeit „mein onkel“?

* Ist mein (nicht leiblicher) Onkel nach der Scheidung noch
„mein onkel“?

Nein.
Was ist ein leiblicher Onkel? Man kann nur leibliche Eltern oder Kinder haben.

* Hat seine evtl neue Frau(!) einen Tantenstatus mir
gegenüber?

Nein, nur der Onkel oder die Tante des eigenen Ehepartners.

* Is der neue Partner meiner Tante auch ohne Hochzeit „mein
onkel“?

Nein, nie.

Mal ganz dumm:
*Ist meine geschiedene Frau noch meine Ehefrau? -Nein
*Ist meine neue Freundin meine Ehefrau? -Nein

Gruß

Was ist ein leiblicher Onkel? Man kann nur leibliche Eltern
oder Kinder haben. (EIN LEIBLICHER ONKEL WÄRE DER BRUDER MEINES VATERS ODER MEINER MUTTER BZW LEIBLICHE TANTE SCHWESTER MEINES VATES ODER MEINER MUTTER)

Mal ganz dumm:
*Ist meine geschiedene Frau noch meine Ehefrau? -Nein
*Ist meine neue Freundin meine Ehefrau? -Nein

Gruß

deine „mal ganz dumm“ fragen kann ich nicht ganz nachvollziehen aber is ok

Liebe Cynthia,
wenn ich mich auch meinem Vorredner grundsätzlich anschließe, so ist vielleicht doch die Rechtslage ganz interessant:

§ 1590 BGB
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. […]
(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

Vor Gericht bleibt der Onkel also Onkel (und man kann z.B. Zeugnis verweigern).

Lieben Gruß
Andreas

ok danke das hilft mit n dem fall weiter das ich nun dadurch weiss das men onkel mein onkel bleibt.

und der neue mann meiner tante (bislang ohne trauschein)?