Neuer Schwebeschrank zerkratzt mir beim Öffnen Türen und Schubladen

Ich habe mir vor einem Jahr ein Schlafzimmer, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer bei Möbel Fundfundgrube bestellt. Mit der Zeit stellte ich fest, dass am Schlafzimmerschrank alle Türen und Schubladen tiefe Kratzspuren aufwiesen. Ich fand heraus, dass beide Schwebetüren innen mit Schrauben versehen sind, die mir die Elemente verschrammen. Als das Drahtseil, das beide Türen beim Öffnen und Schließen, riss, reklamierte ich dieses und wies auch auf die ramponierten Möbelteile hin. Zwei Arbeiter der Möbelfundgrube kamen, begutachteten den Schrank und wir vereinbarten einen Termin, um das bis dahin gelieferte Drahtseil zu wechseln. Kurze Zeit später kamen zwei andere Männer der Möbelfundgrube und hatten außer dem Drahtseil zwei neue Türen zum Austausch dabei. Als ich damit nicht einverstanden war, da noch zwei Türen und die Schubladen verschrammt sind, ließen sie das Seil und die beiden Türen liegen. Kurz darauf meldete sich ein Mitarbeiter des Geschäftes und teilte mir mit, die Reklamation von mir sei abgelehnt worden??? Ich möge bitte darauf achten, dass ich mit Vorsicht die Türen öffnen und schließen möchte sowie die Schubladen nicht überfüllen soll. Es sei meine Schuld. Ich hatte schon einmal einen Schwebetürenschrank für das Kinderzimmer gekauft, da passierte nichts mit Kratzern. Ist schon längere Zeit her.
Das Seil liegt hier im Schlafzimmer und die beiden neuen Türen??? Was kann ich machen? Ich dachte schon daran, eventuell Bilder der neuen Türen zu machen und damit die restlichen Schäden geltend zu machen.

hi,

schwer zu verstehen, dein Text.
Teils kann man sich den fehlenden Teil denken, aber wo haben die Schubladen Kratzer? Ebenso an der Front durch die vorbei laufenden Türen?

Bei den Türen ist es auch nicht ganz klar. Die Front ist gemeint, welche durch rückseitige Schrauben der anderen Tür, zerkratzt wird?

Aber wie kann das an allen Türen der Fall sein? Eine davon müsste doch ‚die erste‘ sein und?!

mir ist noch komplett unklar, wie das ohne Geräusche passieren kann.
Den Mangel hast du natürlich umgehend zu melden. Nicht nach einem Jahr, wenn dann alles komplett hinüber ist.
Woran liegt es denn aber genau? Gehört die Schraube da hin? ist eine Abdeckung abgefallen? Hat sich die Schraube gelöst und steht daher weiter heraus?

grüße
lipi

Offenbar meinst Du "… sei von mir abgelehnt worden "- was einen anderen Sinn macht !

Das haben die beauftragten Monteure offenbar so verstanden. Denn selbst wenn Du mehr repariert/ausgetauscht haben wolltest, so hättest Du ja erst einmal die mitgebrachten Teile einbauen lassen können.
Weitere Maßnahmen hättest Du mit der Firma klären müssen, das können nicht die Monteure vor Ort entscheiden.

Mir ist nicht klar geworden wo was schleift und Schäden anrichtet. Wenn die Schubladen ( hinter den Türen) beschädigt werden von den Türen, dann stehen die Schubladen vor oder die Tür pendelt. Und da kann „langsam bewegen“ ins Spiel kommen.
Überladung der Schubladen ? Dann würde sich der Boden wölben ,evtl. andere Schublade behindern und ggf. die Laufleisten der Schubladen stärker abnutzen.

Sag der Firma, dass Du die Nachbesserung nicht abgelehnt hast, sondern dass es ein Missverständnis war. Bitte um den Einbau der bei dir lagernden Ersatzteile und um eine Besichtigung der weiteren Schäden.

MfG
duck313

So offenbar ist das nicht, die Reklamation kann doch nur der Laden „ablehnen“ bzw. nicht anerkennen.

Aber ich lese, es tauchten 2 Monteure mit 2 Türen und dem Zugseil auf, wollten das also einbauen, was er abgelehnt hat , weil sie nicht auch mehr machen wollten.
Anders herum macht es doch keinen Sinn, wenn die mit Ersatzteilen ankommen und die sogar bei ihm in der Wohnung stehen lassen.
Oder habe ich das auch missverstanden.

Ich kenne den Begriff ‚Fundgrube‘ ausschließlich so, dass man dort Restposten, Ausstellungsstücke, Einzelexemplare und Rückläufer bekommt und jegliche Sachmängelhaftung für sichtbare Mängel ausgeschlossen ist. Zudem kann man dort nichts bestellen, sondern nur das vorhandene mitnehmen.

Vielleicht kannst du mal Licht ins Dunkel bringen, worum es eigentlich geht?

Auch wenn ich kein Rechtsanwalt, sondern Tischler bin, schätze ich die Situation wie folgt ein:

An den Schiebetüren scheint ja irgendwas auf der Rückseite vor zu stehen. Aller vorraussicht nach wird es eine Schraube oder ein Beschlagsteil sein. Dieses zerkratzt dir Oberflächen beim vorbei schieben.

Nun stellt sich natürlich die Frage wer hier montiert hat.
Die Monteure der Firma Fundgrube oder du selbst?
Wenn es eine Selbstmontage war, dann würde ich erstmal unterstellen, dass du hier einen Fehler gemacht hast. Ggf. einfach eine Schraube nicht richtig angezogen.
Somit würde ich als Firma erstmal jede Reklamation abweisen.

Haben die Monteure der Firma montiert, so sieht es anders aus.
Der Schrank wurde offenbar zunächst korrekt montiert und innerhalb des 1, halben Jahres gab es keine Probleme. Du schreibst ja, dass du sie vor 1 Jahr gekauft hast.
Somit gilt ab dem Halbjahres Zeitpunkt die Beweislastumkehr. Somit musst du nachweisen, dass du nicht für den Mangel verantwortlich bist, sondern der Fehler bereits von Anfang an da war oder Aufgrund eines Montagefehlers oder Materialfehlers der von Anfang an da war entstanden ist.
Kannst du dies, so muss die Firma natürlich alle defekten Teile austauschen.
Kannst du dies nicht, so kann man dir unterstellen, dass du entweder den Schaden nicht sofort gemeldet hast und dadurch die Schäden nicht entstanden wären, oder der Schaden eben gar nicht dar war.

Nun kommen Monteure und wollen die Verursacher tauschen. Du lehnst dies ab.
Damit hast du den Monteuren nicht die Chance gegeben, die defekten Teile zu tauschen.
Dies musst du jedoch tun wenn du etwas instand gesetzt haben willst.
Ob es sich in diesem Fall um eine Kulanzleistung oder Gewährleistung handelt sei mal dahin gestellt.

Rechtlich gesehen würde ich behaupten, dass du dich hier auf ziemlich dünnen Eis bewegst.
Daher würde ich grundsätzlich behaupten, dass du froh sein kannst wenn die Monteure noch einmal auftauchen um das vor Ort stehende Material zu montieren.

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Die Leute der Firma Möbel Fundgrube haben den Kleiderschrank aufgestellt. Doch, es gab direkt nach der Montage Probleme. Ich dachte nur, ich sei selbst daran Schuld, bis ich die Schrauben beim Abriss des Drahtseils feststellte. Einer der Herren bestätigte meinen Verdacht, dass die Schrauben die Möbel verkratzten. Der andere wollte dies nicht bestätigen.
Also, werde ich wohl diesen Schrank behalten müssen und darum bitten, mir das Drahtseil auszutauschen und wegen mir die beiden neuen Türen wieder mitzunehmen.

Somit ist es schon klarer.

Nun stellt sich aber die Frage wann das Drahtseil gerissen ist und wann dies gemeldet wurde.
Wenn dies bereits vor Beweislastumkehr war, so hängen natürlich alle Schäden damit zusammen und es sollten alle Schäden auch beseitigt werden.
Hat man das Problem schon festgestellt und erst nach 1 Jahr gemeldet, so wird es schwierig.

Sind allerdings durch ein gerissenes Drahtseil, welches Fachlich korrekt genutzt war Schäden entstanden, so kann es natürlich auch sein, dass hier etwas anderes greift und auch hier die Schäden beseitigt werden müssen.
Da müsste sich aber mal ein Jurist zu äußern der da tiefer in der Materie ist.

Aber warum sollen die nun die Türen wieder mitnehmen?
Wenn die Firma noch bereits ist zu tauschen, dann lass es doch erstmal komplett tauschen.
Die Restlichen Dinge mit Grunden am besten sofort dokumentieren und fotografiern und auch sicherheitshalber noch einmal melden. Dann kann man immernoch weiter schauen.

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