Hallo liebe Community,
ich stehe nun endlich kurz vor einem neuen Arbeitsplatz. Dazu bekam ich einen Arbeitsvertrag, der mir für eine Anstalt des öffentlichen Rechts doch sehr sehr kurz vorkommt. Ich war schonmal unter TV-L beschäftigt und da gab es einen riesen Arbeitsvertrag mit einer zusätzlichen Tätigkeitbeschreibung, so dass man genau wusste, was die Aufgaben dann sind.
Hier nun ein Arbeitsvertrag, der mit viel Leerzeilen gerade so ein DINA4 Blatt beidseitig ausfüllt, kann man das so akzeptieren (nicht einmal die Nennung der Funktion)?
Ich versuche ihn mal hier wiederzugeben, groß kürzen kann man da ja nicht:
AV zwischen AG und AN wird vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung folgender Vertrag geschlossen
§1 AN wird ab als Vollzeitbeschäftigter befristet eingestellt. Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum Datum, mit dem Sachgrund Krankenvertretung eines anderen AN nach §14 Abs 1 TzBfG
§2 für das AV gelten TV-L, TVÜ-Länder, sowie ergänzende TV
§3Probezeit 6 Monate
§4 Der Beschäftigte ist in die Entegltgruppe x TV-L eingruppiert. Der AG ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen
§5 Hinweispflicht AG: 3 Monate vor Fristende muss AN beim AA sich arbeitssuchend melden
$6 Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Unterschriften
Was denkt ihr darüber, danke für eure Meinungen
FrankFurter