Da kann man jetzt vortrefflich drüber streiten.
Aber der ÜL erhält ja keinen Lohn etc. sondern eine Aufwandsentschädigung.
Von daher würde, wenn deine Auffassung zuträfe, ja ein Vorstandsmitglied, dass zusätzlich ÜL ist, schlechter gestellt, als ein ÜL, der nicht im Vorstand ist.
Abgesehen davon dürfen auch Vorstandsmitglieder eine Erstattung ihres Aufwandes verlangen - entweder gegen Einzelnachweis (geht so) oder (seit ein paar Jahren erst) als Pauschale. DAS muss dann aber in der Satzung verankert sein - wozu man am besten einen von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen Text nimmt. Es gibt sonst zu große Problem.
Wir haben uns angewöhnt, vor Satzungsänderungen, die Zahlungen betreffen, den Entwurf an das FA zu senden - die helfen schnell und gerne (lieber einmal mehr beraten, als nachher das im Einspruchs- und Klageverfahren klären)