Neuer Vertrag - Betriebszugehörigkeit?

Hallo,

Mitarbeiter X hatte 21 Jahre lang für ein kleines Unternehmen, Firma A, gearbeitet. Die Dinge liefen nicht mehr so gut, und 2019 erhielt er ein Angebot von einem Konkurrenten, Firma B, das er annahm.
Er kündigte seinen Arbeitsvertrag mit Firma A, arbeitete noch ein paar Tage länger und nahm dann die ihm zustehenden restlichen Urlaubstage.
Alles war legal und lief freundlich ab.

Am Ende seinen Urlaub/seiner Kündigungsfrist nahm er seine Arbeit bei Firma B auf. Leider stellte sich innerhalb weniger Stunden heraus, dass dies ein großer Fehler war. Am Abend sprach Mitarbeiter X mit dem Inhaber von Firma A und fragte, ob es möglich wäre, seinen alten Arbeitsplatz wieder zu bekommen. Der Eigentümer von Firma A war gerne bereit, seinen (ehemaligen) Mitarbeiter zurückzunehmen.
Um einige Probleme aus der Vergangenheit zu lösen, wurde vereinbart, dass ein neuer Arbeitsvertrag ausgearbeitet und unterzeichnet werden sollte.

Da Mitarbeiter X Urlaub genommen hatte und nur einen Tag bei Firma B war, begann der neue Vertrag bei Firma A am Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist für den alten Vertrag, d.h. auf dem Papier war der Mitarbeiter nie von Firma A weg gewesen.

Im Januar 2020 erhielt der Mitarbeiter X seinen elektronischen Lohnsteuerausdruck für 2019, aus dem hervorging, dass er vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 bei Firma A beschäftigt war.

Also … auf Papier verließ Arbeitnehmer X nie die Firma A, aber 2019 wurde ein neuer Arbeitsvertrag erstellt.

Die Frage: Wenn in der Firma A irgendwas passiert, wie lange arbeitet Mitarbeiter X offiziell schon dort? Seit 1998 oder seit 2019? Zum Beispiel, wenn das Unternehmen in finanzielle Probleme gerät und die Belegschaft reduzieren muss, und es wird beschlossen, dass dies auf einer „last in, first out“-Basis geschieht.
Dies ist momentan nicht der Fall. Aber bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, wer weiß…?

Arbeitnehmer X möchte einfach nur wissen, wie sein Status ist.

Vielen Dank im Voraus!

Wann endet der alte Vertrag, wann beginnt der Neue und gibt es vertragliche Regelungen dazu? Weichen die tatsächlichen Daten ab?

Wirf mal hier einen Blick rein.
da es sich so nahtlos anfügte, gilt das als nicht unterbrochen. Also Du bist seit 1998 im Betrieb.

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Hallo duck,

vielen herzlichen Dank! Das sieht gut aus. Ich werde es weiterleiten (es geht nicht um mich).

Eine Frage hätte ich jedoch dazu: In Deinem Link steht:

(5) 1Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1.

wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;

2.

wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Sorry, wenn ich fragen darf, aber die Hitze macht dusselig. :slight_smile: Bedeutet das, dass wenn die Firma weniger als 20 Angestellten hat, kann der AG Leute entlassen mit z.B. 4 Wö. Kündigungsfrist? (Statt z.B. 7 Mon., was nach mehr als 20 J. Betriebszugehörigkeit nötig wäre.)

Danke nochmals!

Sorry - copy&paste hat schlecht funktioniert…

Hallo lfm001,

Danke für die Antwort. duck hat meine Frage beantwortet, aber trotzdem versuche ich Deine Frage zu beantworten. :slight_smile: Ich glaube, der alte Vertag endete am 31. July und der neue fing am 1. August an. Muss ich nochmal nachfragen. Auf jeden Fall gab es keine „Pause“.

Ja. Die gesetzliche Steigerung nach Betriebszugehörigkeit müssrnns. g. Kleinbetriebe nicht mitmachen. Auch sind Begründungen nicht wirklich nötig. Es können auch in Tarifvertägen Abweichungen zum gesetzlichen Standard bestimmt werden, die auch in Betrieben mit über 20 Mitarbeitern betreffen.

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Vielen herzlichen Dank!

Schöne Grüße
MacD

Hallo,

auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck für das Finanzamt steht immer von
wann bis wann der Arbeitnehmer z.B. im Jahr 2019 beschäftigt war -

ich bin seit 25 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und bei mir steht auch
01.01. - 31.12.2019 auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck von 2019…das hat rein überhaupt nichts mit der Betriebszugehörigkeit zu tun;

Die Frage nach der Betriebszugehörigkeit haben ja andere Mitglieder schon beantwortet.

Viele Grüße von Tara

Hallo,

sorry - ich habe keine Benachrichtigung bekommen und wusste also nicht, dass Du eine Antwort geschrieben hattest. Danke!

ich bin seit 25 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und bei mir steht auch
01.01. - 31.12.2019 auf dem elektronischen Lohnsteuerausdruck von 2019… das hat rein überhaupt nichts mit der Betriebszugehörigkeit zu tun ;

Aber wenn der MA einige Wochen weggewesen wäre, würde das nicht dort zu sehen sein? Ich weiß nicht, wie sowas funktioniert, aber ich wäre davon ausgegangen, dass es irgendwo notiert werden müsste, wenn der MA einige Wochen lang nicht mehr dort gearbeitet hätte.
Was würde passieren, wenn er z.B. 4 Wochen bei einer anderen Firma gearbeitet hätte, und dann wieder zur alten Stelle wiederkehrt wäre?

Danke,
MacD

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