Hallo,
einer dieser versehentlich abgeschlossenen Verträge eines älteren Menschen ist „aufgeflogen“, leider erst nach Ablauf der 14-Tages Rücktrittsfrist.
Ich soll mir das ansehen, ob man da noch raus kann (Anbieterwechsel Telefon). Das einzige, was mir außer Kulanz des neuen Anbieters (und wegen Fristablaufs bereits Vertragspartners) einfällt, aus diesem 2 Jahresvertrag herauszukommen ist Folgendes:
Der Vertrag wurde zwischen dem Telefonanbieter und einem bereits über eine Dekade Toten abgeschlossen (die Daten wurden einfach vom Neuen aus einem laufenden Vertrag bei der guten Alten Post von vor über einem halben Jahrhundert übernommen, und diese Daten sind nunmal in dem Namen, der noch nie geändert wurde - der Vertrag lief halt einfach so weiter).
Ist dieser nbeue Vertrag nun überhaupt gültig, oder wäre das eine Möglichkeit, da rauszukommen, wenn Kulanz kein Echo findet? Man muss ja auch die Portierung der Nummer stoppen und den alten Vertrag am Laufen halten, dafür hat man aber noch ein paar Wochen Zeit, wegen der schon langen Laufzeit…
(ich habe dazu nur solche Infos wie: rechtsgültig sind Verträge nur, wenn beide Vertragsparteien geschäftsfähig sind, also rechtswirksame Willenserklärungen abgeben bzw. entgegen nehmen können. Die Geschäftsfähigkeit beginnt normalerweise mit der Volljährigkeit - endet sie nicht auch automatisch mit dem Tod?)
Danke für eure Hilfe und Grüße