Neuerungen ISO14001 und EMAS

Hi,

ich schreibe momentan meine Masterarbeit über die Umweltmanagementsysteme ISO14001 und EMAS und wüsste gerne, ob die private Betriebe die Neuerungen verpflichtend übernehmen müssen. Wenn eine Firma also 14001:1996 zertifiziert ist - und ein Re-zertifizierungsaudit findet ja alle 3 Jahre statt - muss die Firma dann die Neuerungen übernehmen oder kann sie die altn Richtlinien gelten lassen? Das gleiche gilt für EMAS und auch für beschlossene Erleichterungen (zum Beispiel für KMUs). Treten die dann beim nächsten Audit automatisch in Kraft? Kann dazu nirgends etwas finden.

Wäre super, wenn jemand eine Antwort weiß, und besser noch mit Quellenangabe. :smile:

Danke im Voraus!!!

LG, fuchsmiez

Hallo fuchsmiez,

wenn ein Unternehmen sein Management-System entweder nach 9001 oder nach 14001 aufgebaut hat, dann dürfte es eigentlich selbstverständlich sein, Änderungen der Norm auch in die Praxis umzusetzen.

Auditiert wird jedenfalls immer nach dem neuesten Stand. Natürlich wird jedem Unternehmen auch eine gewisse Zeit gelassen, die Änderungen zu realisieren, sie müssen nicht schlagartig erfolgen. Aber man muß erkennen können, daß gehandelt wird. Das kann z.B. ein Maßnahmenplan sein, welche Änderungen bis wann umgesetzt werden und wer dafür zuständig ist incl Verfolgung.

Es macht keinen Sinn, ältere Richtlinien herzunehmen und die Neuerungen außer Acht zu lassen. Wie gesagt, auditiert wird immer nach dem neuesten Stand. Somit ist Deine Frage, ob Änderungen beim nächsten Audit automatisch in Kraft treten eindeutig mit ja zu beantworten.

Gruß, Steff

Hallo fuchsmiez,

… und besser noch mit Quellenangabe.

ob das irgendwo explizit steht vermag ich auf Anhieb nicht zu sagen, aber es ist eigentlich logisch. Mit Inkrafttreten eines neuen Stands wird der alte automatisch ungültig.

Das betrifft grundsätzlich ALLE Dokumente, nicht nur Normen.

Gruß, Steff