Hallo waterboy55,
vielen Dank für deine Anfrage.
Auch ich musste hier eine Internetrecherche betreiben und bin zum gleichen Ergebnis gekommen wie du.
Nach meinen Erkenntnissen gibt es keine neue EU-Richtlinie, selbst wenn es eine gäbe, müsste diese erst noch im Rahmen einer nationalen (Schuldrechts-)Reform ins BGB eingebunden werden, damit diese für uns rechtsverbindlich würde.
Somit halte ich diese Klausel für Nonsens, womit ich auch nicht alleine bin mit der Meinung, wikipedia bestätigt diese nämlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Unter Haftungsauschluss steht:„Da sich die Möglichkeit des Haftungsausschlusses direkt aus dem BGB ergibt, sind etwaige Hinweise auf ein (angebliches) EU-Kaufrecht, wie sie bei Online-Auktionen häufig zu finden sind, schlichtweg falsch (zumal die zugrundeliegende EU-Richtlinie lediglich das Verbot des Haftungsausschlusses im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, nicht aber seine Zulässigkeit im Normalfall regelt).“
Des Weiteren habe ich auf den EU-Seiten unter Presse sowie unter Verbrauchsgüterkauf keine neue EU-Richtlinie gefunden. Somit ist noch die Richtlinie 1999/44/EG bindend, die Anfang dieses Jahrtausends im Rahmen der neuen Schuldrechtsreform ins BGB eingebunden wurde (2002).
Es gab zwar im Jahre 2008 in der EU-Kommission eine Initiative, bei dem man einige nationale Fristen und Regelungen unter den 27 Mitgliedsstaaten vereinheitlichen wollte. Eine EU-Richtlinie dazu habe ich jedoch nicht finden können.
Somit kann ich zusammenfassen: Die oben genannte Klausel ist meiner Meinung nach falsch und meiner Meinung nach somit nichtig. EU-Richtlinien müssen erst in nationale Reformen und Gesetze geschmiedet werden, bis diese rechtsverbindlich werden.
Weiterhin gilt, dass man vereinbaren kann, dass man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann, wenn die Ware als „gebraucht“ angeboten wird. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, für eventuelle Schäden an der Ware zu haften. Mit der Garantie haben wir als Verbraucher aber nix zu tun, da bei einem Verkauf der Ware während der Garantiefrist eben dieser verfällt.
Diese Auskunft ist unverbindlich und stellt meine Meinung dar. Für verbindliche Rechtsauskunft befrage bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt. Sollte sich herausstellen, dass ich völlig falsch liege, freue ich mich auf Rückmeldung.
Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern