Neues EU-Recht für Privatverkäufe

Hallo,

in Ebay habe ich schon in vielen Artikelbeschreibungen über ein neues EU-Recht gelesen, dass am 01.01. 2012 in Kraft treten soll. Nach diesem Gesetz sollen / müssen nun auch private Verkäufer auf ihr Produkt eine Gewährleistung/Garantie geben.

Meine Internetrecherche hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt, könnt ihr mir vielleicht ein paar Hintergründe über das EU-Recht nennen oder einen Link, wo man dieses EU-Recht/Gesetz nachlesen kann.

Danke

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen

Von diesem angeblichen „neuen EU-Recht“ habe ich schon seit Jahren in Ebay-Auktionen gelesen.Es gab darauf hin eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift in der nach Konsultation von Anwälten klargestellt wurde, dass es so ein „neues EU-Recht“ nicht gibt. Ich rate in Auktionen die Anwendung des Fernabsatzgesetzes und die Gewährung einer Garantie/Gewährleistung einvernehmlich auszuschließen. Der Käufer akzeptiert dies durch Abgabe seines Gebotes. Ich rate dies so in der Auktion zu schreiben.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt oder sonstiger Jurist.
Alle Angaben sind unverbindlich.

Hallo waterboy55,

vielen Dank für deine Anfrage.

Auch ich musste hier eine Internetrecherche betreiben und bin zum gleichen Ergebnis gekommen wie du.

Nach meinen Erkenntnissen gibt es keine neue EU-Richtlinie, selbst wenn es eine gäbe, müsste diese erst noch im Rahmen einer nationalen (Schuldrechts-)Reform ins BGB eingebunden werden, damit diese für uns rechtsverbindlich würde.

Somit halte ich diese Klausel für Nonsens, womit ich auch nicht alleine bin mit der Meinung, wikipedia bestätigt diese nämlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Unter Haftungsauschluss steht:„Da sich die Möglichkeit des Haftungsausschlusses direkt aus dem BGB ergibt, sind etwaige Hinweise auf ein (angebliches) EU-Kaufrecht, wie sie bei Online-Auktionen häufig zu finden sind, schlichtweg falsch (zumal die zugrundeliegende EU-Richtlinie lediglich das Verbot des Haftungsausschlusses im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, nicht aber seine Zulässigkeit im Normalfall regelt).“

Des Weiteren habe ich auf den EU-Seiten unter Presse sowie unter Verbrauchsgüterkauf keine neue EU-Richtlinie gefunden. Somit ist noch die Richtlinie 1999/44/EG bindend, die Anfang dieses Jahrtausends im Rahmen der neuen Schuldrechtsreform ins BGB eingebunden wurde (2002).

Es gab zwar im Jahre 2008 in der EU-Kommission eine Initiative, bei dem man einige nationale Fristen und Regelungen unter den 27 Mitgliedsstaaten vereinheitlichen wollte. Eine EU-Richtlinie dazu habe ich jedoch nicht finden können.

Somit kann ich zusammenfassen: Die oben genannte Klausel ist meiner Meinung nach falsch und meiner Meinung nach somit nichtig. EU-Richtlinien müssen erst in nationale Reformen und Gesetze geschmiedet werden, bis diese rechtsverbindlich werden.

Weiterhin gilt, dass man vereinbaren kann, dass man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann, wenn die Ware als „gebraucht“ angeboten wird. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, für eventuelle Schäden an der Ware zu haften. Mit der Garantie haben wir als Verbraucher aber nix zu tun, da bei einem Verkauf der Ware während der Garantiefrist eben dieser verfällt.

Diese Auskunft ist unverbindlich und stellt meine Meinung dar. Für verbindliche Rechtsauskunft befrage bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt. Sollte sich herausstellen, dass ich völlig falsch liege, freue ich mich auf Rückmeldung.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,

in Ebay habe ich schon in vielen Artikelbeschreibungen über
ein neues EU-Recht gelesen, dass am 01.01. 2012 in Kraft tZ
treten soll. Nach diesem Gesetz sollen / müssen nun auch
private Verkäufer auf ihr Produkt eine Gewährleistung/Garantie
geben.

Meine Internetrecherche hat nicht zum gewünschten Erfolg
geführt, könnt ihr mir vielleicht ein paarZU Hintergründe über
das EU-Recht nennen oder einen Link, wo man dieses
EU-Recht/Gesetz nachlesen kann.

Danke

Da kann ich leider nicht weiter helfen, bedaure.
Gruss

sorry - aber dass da an 1.1. 2012 schon wieder ein neues eu-recht in Kraft treten soll ist mir neu.
Für mich haben sich bisher immer Hinweise auf das neue Eu-Recht auf die letzte Änderung von vor ca. 2 Jahren bezogen, und die kann man als Privatverkäufer ausschließen.
( so wenigstens mein Laien-Wissensstand dazu )
Aber ???

liebe Grüße marita

Hallo,

meines Wissens nach gibt es EU Richtlinien aber kein EU Recht. In Deutschland gilt deutsches Recht.

Gewährleistung (Sachmängelhaftung) und Garantie (freiwillige Serviceleistung des Händlers) sind unterschiedliche Dinge.

Es besteht grundsätzlich für alle Verkäufer eine Pflicht zur Sachmängelhaftung. Private Verkäufer können dies aber durch eine entsprechende Klausel ausschließen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Gewährleistungsrechte des Käufers
Zitat
Eine deutlicher Gewährleistungsausschluss könnte etwa lauten: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“

Stephanie

Hallo Waterboy55,

ich hab auch mal recherchiert, aber leider nichts gefunden. Hier ist ein Link über die Grundsätze bei Ebay im Moment, vielleicht hilft dir das auch schon weiter:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer…

Ich selbst habe von diesem Grundsatz nichts gehört oder gelesen.

Gruß

Julia